ich habe grade unsere Veträge per Chat verlängern lassen. Ein sehr netter Mitarbeiter hat mir auch wirklich gute Konditionen angeboten, also extra Rabatte und Inklusivminuten. Nun hoffe ich, dass auf der nächsten Rechnung auch alles richtig ausgwiesen wird. Ich habe mir den Chatverlauf kopiert in Word und abgespeichert als Nachweis. Meint ihr, das reicht als Nachweis für den Fall, dass mir die Rabatte doch nciht in der Rechnung gegeben werden?
Weil die 14 Tage Widerrufsrecht ja dann rum wären. Ich hätte es irgendwie gerne schriftlich, aber wie kann man da rankommen, wenn man es online nicht nachsehen kann in seiner Tarifseite.
Ichhoffe, ihr könnt mir helfen, ob die Kopie des Chats als Nachweis für die ausgehandelten Rabatte reicht?
Besten Gruß
Lösung von andante
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