Warum O2
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Information über Anruf


Hallo, kann man irgendwie ein Nummer herauskriegen wenn man vor einigen Tagen angerufen wurde, die Nummer aber nicht mehr im Verlauf des Handys zu finden ist?

Danke


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10 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Nein, wird sonst nirgendwo gespeichert (außer natürlich beim Anrufer 😉 ).

überhaupt keine chance, über o2 oder so die nr zu erfahren?

Benutzerebene 7
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Nein, keine Chance.

Benutzerebene 2
Stefan, das ist nicht wahr .Ich hatte das gleiche Problem mit einer Nummer die mich belästigt hat und habe O2 angerufen ob sie für meinen Anwalt eine Aufstellung der eingehenden Telefonate zusenden können . Daraufhin teilte man mir mit ,das man dafür ein Schreiben eines Rechtsanwaltes benötigt und es sonst kein Problem sei. Als Privatperson kann man das nicht ,aber die Behörden können das.

Nun, das steht wohl außer Frage. Für den EVN kann O2 das ja auch. 😉 Der TE schrieb zwar nicht explizit, warum er diese Nummer wissen will. Ich aber gehe davon aus, dass, wenn es um solche Dinge ginge, wie du sie ansprichst, er das mitgeteilt hätte.

 

Aber am Ende hast du schon recht.

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
fohlenpower02 schrieb:
Als Privatperson kann man das nicht ,aber die Behörden können das.


und hh89 tritt hier als Behörde auf?

Benutzerebene 7
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bielo schrieb:
Nun, das steht wohl außer Frage. Für den EVN kann O2 das ja auch


Wo stehen im EVN denn die eingehenden Anrufe? Mal abgesehen vom Roaming vielleicht.

Benutzerebene 2
Das habe ich ja nicht gesagt ,das es in dem normalen EVN steht. O2 kann ,wenn eine behördliche Anfrage kommt eine Aufstellung der eingehenden Verbindungen erstellen. So wurde mir das von O2 bestätigt auf meine Anfrage.

Das mit EVN war ich und war gedanklich woanders.

[img]http://www.smileygarden.de/smilie/Schilder/schuldig_flat-001.gif[/img]
Benutzerebene 7
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fohlenpower02 schrieb:
O2 kann ,wenn eine behördliche Anfrage kommt eine Aufstellung der eingehenden Verbindungen erstellen. So wurde mir das von O2 bestätigt auf meine Anfrage.

Das muß man aber etwas eingrenzen - eine begründete Anfrage der Strafverfolgungsbehörden, sonst nur auf richterliche Anordnung. Anwälte können dies auch nicht einfach so beantragen.