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E-Mail Kontakt zum Kundenservice


Benutzerebene 2

Hallo, ich möchte bitte eine valide E-Mail Adresse genannt bekommen, unter der ich mit O2 in Kontakt treten kann. Der sogenannte "Live-Chat" ist eine Zumutung, entweder hängt man hier in einer ellenlangen Warteschleife oder man wird wegen Inaktivität aus dem Chat geschmissen. Auch über Facebook erhalte ich keine Rückmeldung. Und wie kann ich bitte mit dem Kundenservice in Kontakt treten ohne den Chat oder eine kostenpflichtige Telefonnummer nutzen zu müssen?
 

Edit by o2_Annika: In den richtigen Bereich verschoben

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Lösung von LMSMDK 23 May 2017, 21:19

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74 Antworten

Benutzerebene 7
Es ist eine Phantomdebatte.

Auch O2_Moderatoren werden genau das Gleiche schreiben: Wir kommunizieren nicht per Mail mit Kunden. Es gibt keinen Mailsupport! Aber scheinbar willst du das nicht kapieren.

Benutzerebene 2
Jeder kann hier von den Infos mitnehmen was er möchte oder nicht...

Schönes Wochenende allen!

Benutzerebene 7
Okay, du willst es nicht kapieren. Das ist mir langsam echt zu blöd.

Hab gerade ne Mail rausgekramt, die ich damals bekommen habe:

“Da die Hotline und der Chat ein schnelleres und effizienteres Medium sind, als die Beantwortung von E-Mails, bieten wir den Kontakt per E-Mail seit 14. Februar 2014 nicht mehr an.“

Und auch im August 2016 heißt es von Seiten Telefónicas: Einen Mailsupport werden wir nicht wieder einführen. 

Und damit Amen! 

Benutzerebene 2
Extra für dich zum Verständnis...

Auszug Impressum O2:



Was bedeutet E-Mail-Kontakt nach § 5 Nr. 2 TMG?

Telemediengesetz (TMG)
§ 5 Allgemeine Informationspflichten

(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:....

2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Kommunikation mit dem Anbieter einer Website. Es gibt nach wie vor keine gesetzliche Verpflichtung, Kundenservice per E-Mail anzubieten.

bs0 schrieb:

Es gibt nach wie vor keine gesetzliche Verpflichtung, Kundenservice per E-Mail anzubieten.

Richtig. Und auch keine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung, eine E-Mail-Adresse für Kündigungen bereitzuhalten und zu pflegen, sondern nur die Vorgabe, dass Kündigungen auch per Textform zu akzeptieren sind. Dazwischen besteht ein zumindest gradueller Unterschied, der hier jedoch offenbar nicht von jedem verstanden wird. Daher drehen wir uns ja auch schon seit etlichen Beiträgen im Kreis.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Genau. Würde o2 Kundenservice per E-Mail anbieten, müssten auch Kündigungen per E-Mail akzeptiert werden. Da das nicht der Fall ist, ist die Diskussion allerdings tatsächlich sinnlos.

Benutzerebene 2
Genau das ist der Punkt.

Wenn es eine E-Mail-Adresse gibt, kann ich meine Kündigung auch für diese verwenden. 

Denn die Kommunikation mit dem Anbieter, der gleichzeitig auch Vertragspartner ist, ist somit gegeben.

Gellerieb schrieb:

Wenn es eine E-Mail-Adresse gibt, kann ich meine Kündigung auch für diese verwenden. 

Genau das ist der strittige Punkt, der ggfs. einer gerichtlichen Klärung bedarf, weil es dazu unterschiedliche Auffassungen gibt.

Da fällt mir ein: das habe ich ja schon geschrieben. Mir wird das hier jetzt langweilig. 

Tschüss und einen schönen Abend noch.

Benutzerebene 2
Der Kundenservice interessiert mich bei einer Kündigung nicht, nur der Vertragspartner. Du schickst Dein Einschreiben ja auch nicht an den Kundenservice sondern an die Firmenadresse.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Das ist deine Auslegung der Regelung. Ob diese ein Gericht teilen würde weiss ich nicht.

Benutzerebene 2
Das ist nicht meine Auslegung, gibt genügend Urteile die man nachlesen kann.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Doch, die Kündigung schickt man an den Kundenservice, aber das ist hier nicht der Punkt. Würde man deiner Argumentation folgen, könnte man eine E-Mail an irgendwas@telefonica.de schicken und darauf bestehen, dass man wirksam gekündigt hat.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Dann hast du sicherlich ein paar Quellen?

Benutzerebene 2
Nochmal, man hat dann wirksam gekündigt, wenn man die Kündigung an die im Impressum hinterlegte E-Mail-Adresse schickt. Worauf man auch eine Eingangsbestätigung erhält... wie bereits eingestellt.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Nochmal: Deine Auslegung. Und das ist ja in Ordnung. Wenn die Kündigung so klappt, wunderbar, wenn nicht muss das ggf. ein Gericht klären.

Benutzerebene 2
Genügend...Gerichtshof der EU, etc.

Einfach mal alle Beiträge lesen. 

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Nichts was du bisher gepostet hast ist ein Urteil, das deine Auslegung bezüglich Kündigungen bestätigt.

Benutzerebene 2
Dann schau mal genauer hin...man muss die Urteile auch verstehen und sich auskennen, bevor man irgend eine Behauptung aufstellt.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Die Urteile verstehe ich, auch ihre Rechtsverbindlichkeit. Und ich kenne mich mit der Thematik gut aus. 

Da eine weitere Diskussion nicht zielführend ist, wir uns wieder im Kreis drehen, und du von deiner Ansicht überzeugt bist (was ja absolut on Ordnung ist) sage ich an dieser Stelle für mich EOD.

Benutzerebene 2
Es wird dir zwar nicht gefallen aber es ist immer noch nicht "meine" Ansicht.

Hier ein wirklich selbsterklärender Pressebericht der hätte nicht besser geschrieben werden können

O2 per eMail kündigen - und alle anderen auch! - Der Tutonaut 

Da OT und m.E. fruchtlos, aber auch die Gefahr besteht, dass sich das hier hochschaukelt, schließe ich diesen Thread vorläufig zur moderativen Prüfung.
 

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Habe soeben mit dem O2-Kundenservice über diese Email geredet. Sie ist tatsächlich auch für Kündigungen wirksam. 

Somit ist die Email deswegen im Impressum, damit sie schwieriger gefunden wird.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Wirksam ja, wenn die Mail bearbeitet wird. Dafür gibt es aber nach wie vor keine Garantie. Im Impressum 'versteckt' weil nicht zu diesem Zweck gedacht.

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