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O2Music Abo unbemerkt abgeschlossen


Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Kontrolle meiner vergangener Rechnung bemerkte ich, dass sie nicht nur geplante Käufe (Fahrscheine über Drittanbieter-App) enthielten, sondern auch ein Abo, welches ich nicht bewusst abgeschlossen habe.

Dieses Abo kann ich weder nutzen (iPhone-Nutzer) noch hätte ich es jemals benutzen wollen.
Eine Bestätigungs-SMS habe ich zwar bekommen, diese enthielt allerdings keinen Hinweis auf einen kostenpflichtigen Kauf noch ein damit verbundenes Abo.

Unmittelbar nach Kenntnisnahme des ohne bewussten Willen abgeschlossenen Abos habe ich dieses über die Seite von O2 gekündigt.
Im Nachgang versuchte ich, den Klickweg zum Kauf bewusst nachzuvollziehen - erfolglos.
Trotz unmittelbarer Kündigung belaufen sich die Kosten auf knapp 40€, die ich sie bitte, mir aufgrund des in meinen Augen unlauteren Geschäftsgebarens, zu erstatten.

ich bedanke mich für die Kooperation und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Leonhard Oswald
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Lösung von o2_Annika 25 April 2019, 11:34

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5 Antworten

Hallo @LeonhardLeipzig

herzlich Willkommen in der Community. 👋

Wie ich sehe, hast du die Drittanbietersperre am 31.03. gesetzt.

Ob hier eine bewusste oder unbewusste Buchung stattgefunden hat, können wir nicht feststellen. Aus diesem Grund kann ich keine Gutschrift aufnehmen.

Viele Grüße

Annika
Hallo O2_Annika,
vielen Dank für deine Antwort.
Daselbst bei bewusstem Suchen nach dem vermeintlich durchgeführten Klickweg dieser nicht gefunden werden konnte (ich lasse ihn mir gern zeigen), war der vermeintliche Vertragsabschluss folglich unbewusst.
Auch eine für Fernabsatzverträge übliche und in euren AGBs beschriebene schriftliche Bestätigung per Email (meine Rechnungs-Emailadresse ist nachweislich hinterlegt) erfolgte nicht. Damit ist ein rechtswirksames Zustandekommen des Vertrages für mich fraglich.
Somit hatte ich auch keine Möglichkeit, vor Zustandekommen des beschriebenen Rechnungspostens den untergeschobenen Vertrag zu kündigen/widerrufen/stornieren.
Folglich erbitte ich eine Gutschrift über den für das allein schon systemisch nicht nutzbare Abo (nicht kompatibel mit IOS) berechneten Betrag.
Bei Fragen stehe ich auch gern telefonisch zur Verfügung.
Beste Grüße
Leonhard Oswald
Hallo @LeonhardLeipzig

eine Benachrichtigung über das Abo erfolgt per SMS.

Die Aktivierung des Abos erfolgte bereits am 14.02.2019. Aus diesem Grund kann ich keine Gutschrift gewähren.

Viele Grüße

Annika
Hallo O2_Annika,

erneut vielen Dank für deine Antwort, die allerdings angesichts der unterschiedlichen Auffassungen des Sachverhaltes und des geringen Umfanges der Erläuterung deiner Einschätzung eher unbefriedigend ist.

Als Verbraucher - und als diesen sehe ich mich in meinem rudimentären Rechtsverständnis, da es ein PK-Vertrag ist - habe ich für jeden im Internet oder am Telefon abgeschlossenen Vertrag nach aktueller Gesetzeslage ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Wenn mir dieses Widerrufsrecht nicht per E-Mail oder Post mitgeteilt wird, gilt es nach dem neuen Widerrufsrecht seit Juni 2014 sogar bis 12 Monate und 14 Tage nach dem vermeintlichen Abschluss des Vertrags.
Ein Verweis auf eine SMS wie in der jüngsten Antwort, ist nicht ausreichend. Zumal hier auch keine Informationen über Preis oder Inhalt des vermeintlichen Kaufes preisgegeben wurden

Somit fordere ich erneut einen eindeutigen Nachweis über den rechtsverbindlichen Vertragsabschluss zum nicht mit Willenserklärung bestellten und/da ohnehin nicht nutzbaren O2Music-Abo oder eine Zusicherung einer umgehende Gutschrift der dafür rechtswidrig angefallenen Beträge.
Der zeitgerecht ausgesprochene Widerruf bleibt hiervon unberührt.

Ich möchte O2 gern die Chance geben, den Sachverhalt auf dem kurzen Dienstweg zu lösen.
Gern kann ich auch zur weiteren Klärung des Sachverhaltes telefonisch kontaktiert werden.

Viele Grüße

Leonhard Oswald
Hallo @LeonhardLeipzig

vor Abschluss des Abos werden unsere AGB angezeigt, wo die gesetzliche Widerrufsfrist hinterlegt ist.
Ab Bestellung des Abos (14.02.2019) bestand ein Widerrufsrecht. Bis zum 28.02.2019 haben wir keinen Widerruf erhalten.

Einer Gutschrift kann ich somit weiterhin nicht entsprechen.

Viele Grüße

Annika

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