Auf den Info-Webseiten wurde bisher immer wieder über Rückgabe oder Übernahme des bisher genutzten Handy-Gerätes gesprochen. Über die Möglichkeit, das bisher genutzte Handy-Gerät bei Ablauf des Mietvertrages durch ein Neues (anderes Fabrikat) abzulösen, wurde bisher an keiner Stelle etwas geschrieben.
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