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Handywandel


Das Thema ist vorerst hinreichend geklärt, deswegen lösch ich mal meine Beiträge.


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3 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Mit der Rückzahlung des Kaufpreises ist der Garantiefall doch bereits abgewickelt.

Dass Handys heutzutage teurer sind, ist leider nunmal so.

Da dein Vertrag verlängerbar ist, kannst du ja jetzt in die "ohne Handy"-Schiene wechseln.

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Grundsätzlich muss man hier aber natrlich erstmal unterscheiden, ob man über Garantie und Gewährleistung spricht.

 

Du du von mißglückten Reparaturversuchen sprichst und dich an o2 gewendet hast, sprechen wir hier also offensichtlich über Gewährleistung.

Hier kann als Nachbesserung entweder die Lieferung einer mängelfreien gleichwertigen Sache (also ein 2 Jahre altes Handy vom gleichen Typ) oder die Erstattung des Kaufpreises erfolgen. Da die Lieferung einer mängelfreien Sache unverhältnismäßig Wäre (ich denke nicht, dass o2 mal einfach so 2 Jahre alte Handys auf Lager hat), hat o2 den Kaufpreis zurück erstattet.

 

Und der Kaufpreis ist das, was du für das Handy bezahlst hast.

Ob du dazu noch irgendeinen teureren Vertrag abgeschlossen hast um das Handy günstiger zu bekommen ist soweit erstmal irrelevant.

 

 

Du hättest den günstigen Tarif "Ohne Handy" nehmen können und hättest das Handy teuer bezahlt oder den Tarif "mit Handy", wo dir dann ein deutlicher Rabatt auf den Handypreis gegeben wurde. Und eben der bezahlte Preis ist der relevante Kaufpreis.

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
 

Es wurden also über knapp 2 Jahre Zahlungen für dieses Handy getätigt. Und ich wollte mein Handy wandeln, nicht zurück geben.


Wandlung bedeutet: Ware wieder zurück geben und Kaufpreis erstattet bekommen; genau das ist hier ja geschehen!