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Bei Kauf defektes Gerät nicht umtauschbar

  • 28 December 2010
  • 9 Antworten
  • 93 Aufrufe

Ich habe zu Weihnachten ein Desire HD geschenkt bekommen (Kaufdatum 22.12. in einem O2 Partnershop) und beim anschalten gemerkt, dass das Display defekt war.

 

Der Verkäufer vom O2 Partnershop hat sich jedoch geweigert das Gerät umzutauschen und jetzt soll ich laut Verkäufer 4 Wochen!! (da das Gerät wohl an den Hersteller geschickt werden muss) auf mein Gerät warten.

 

Ich habe von der Hotline erfahren, dass das Gerät in einem O2-Direktshop innerhalb von 5 Werktagen hätte umgetauscht werden können. Nur in den O2-Partnershops ist das nicht möglich.

 

Ich finde, dass das eine absolute Frechheit ist, dass ein bei Kauf defektes Gerät nicht umgetauscht wird und man obendrein noch 4!!! Wochen auf das Gerät warten soll. In diesem Fall wäre es das mindeste den Wertverlust für diese Zeit zu ersetzen oder zumindest ein Smartphone für die Zeit zur Verfügung zu stellen.

 

Es kann auch keine Ausrede sein, dass die Partnershops selbstständig sind. Erstens sieht man das dem Shop nicht an (von der Existenz habe ich erst jetzt erfahren) und zweitens sollte O2 gewisse Qualitätsstandards bei der Lizenzvergabe haben. Ich habe den vollen Kaufpreis bezahlt, bekomme aber offensichtlich nicht die gleiche Leistung.

 

 

 

 


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9 Antworten

Benutzerebene 4
Hallo arthurg

 

Die Regeln für den Defektfall bei Kauf eines Handys im o2 Shop sind für alle Shoparten gleich.

 

Auch in einem o2 Partnershop kann das Gerät innerhalb von 5 Werktagen umgetauscht werden. Dazu darf allerdings nicht mehr als 30 Min damit telefoniert worden sein. Dass es zudem in einwandfreiem Zustand und mit komplettem Zubehör etc abgegeben werden muss, ist selbstredend.

Falls nicht alles zutrifft, kann der Händler einen Umtausch ablehnen und eine Reparatur im Rahmen der Gewährleistung veranlassen.

Ich habe den Verkäufer mehrfach darauf hingewiesen und er hat sich geweigert und gesagt, dass es diese 5-Tage-Regel nicht gibt.

Um weiteren Ärger mit dem Shop zu vermeiden bin ich für die Reperatur dann zum offiziellen O2-Shop gegangen wo mir bestätigt wurde, dass es dieses Problem mit den O2-Partnershops gibt.

 

Das deckt sich also nicht mit Deiner Aussage!

 

 

Können Sie mit mir in Kontakt treten?

In diesem Fall würde ich mich gerne offiziell beschweren und ein neues Gerät einfordern. Da ich das Gerät heute abgegeben habe, sollte es noch nicht abgeschickt worden sein und ein Umtausch ist noch möglich.

Benutzerebene 4
Aber du kannst mich doch nicht dafür verantwortlich machen, dass der Partnershop sich nicht in die bestehende Regel hält ☺️

 

In solchen Fällen kann man übrigens auch eine Beschwerde bei der Kundenhotline aufnehmen lassen.

 

Denn selbstverständlich sollte das natürlich nicht vorkommen. Entschuldige bitte.

Ich meinte nicht, dass ich mich bei Dir beschwere, sondern beim Partnershop.

 

Ich brauche nur so etwas wie eine offizielle Bestätigung, dass der Partnershop das Gerät umtauschen muss.

Ich habe ja bereits zum Händler gesagt, dass die Hotline sagt, dass er es umtauschen muss. Wenn er nicht will habe ich nur leider ohne Support von O2 keine Chance. Ist er wirklich verpflichtet oder ist das eine Empfehlung seitens O2?

Zudem sind morgen die 5 Werktage rum und dann habe ich kein Recht auf Umtausch mehr.

Benutzerebene 4
Du hast wie gesagt die Möglichkeit eine Beschwerde bei der Kundenhotline einzureichen. Diese wird dann entsprechend geprüft, der Shop kontaktiert und eine Lösung gefunden. Das kann aber einige Tage oder auch mal bis zu 3 Wochen dauern, bis alles geregelt ist.

 

Die Regelungen für o2 Shops sind dem Shop jederzeit zugänglich. Eine Anweisung kann ich dem Shop nicht erteilen.

Ich habe eben noch einmal dort angerufen und wieder hieß es, dass sie auch bei Dead-On-Arrival Fällen keinen Umtausch innerhalb von 5 Tagen vornehmen.

Das heißt also, dass sich der O2-Shop einfach so gegen Regelungen widersetzen kann und auch noch ungeschoren davonkommt.

In so einem Fall wartet doch niemand bis zu 3 Wochen auf eine Antwort des Supports um dann am Ende zu hören, dass der Umtausch nur innerhalb der 5 Werktage vorgenommen werden könnte  und es jetzt zu spät sei.

 

Zudem habe ich nun wochenlang kein mobiles Internet, da mir nur ein uraltes Nokia mit obendrein losem Akkudeckel als Ersatz angeboten wurde.

Shop fein raus und Kunde geschädigt. 

 

 

Bei so einem Fall gleich die Hotline anrufen sich nicht vertrösten lassen sollte das kein Erfolg bringen auf direktem Weg zum Anwalt und den Betreiber des Shops belangen,nur so wird sich was tun und du wirst eine Preisminderung oder so erhalten.

 

Lg wuschel

moin moin,...

 

§ 439 BGB

Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nurmit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

 

Da das Gerät vermutlich, komplett, unbenutzt und "neuwertig" zu sein scheint ( doa ), sollte es sich hier um einen klaren Fall der o.g. Möglichkeiten im Bezug auf die Gewährleistungspflicht handeln.

Unverhältnismäßig hohe Kosten dürften dem Partnershop sicherlich nicht entstehen, da er sich im Falle von doa an seinen Vorlieferer wenden kann und solche Prozesse ( so wie bei o2 in diesem Fall vermutlich, siehe o2-postings...) ja dem Shopbetreiber angeboten/vorgeschrieben zu sein scheinen.

 

Daher ist in meinen Augen durchaus die Möglichkeit gegeben, eine mangelfreie Sache zu forden und sich nicht auf eine voraussichtlich vierwöchige Reparaurodyssee einzulassen.

 

WICHTIG ist auch, WIE der o2Partnershop diesen "Reparaturwunsch" abwickeln möchte 😉   Was steht denn auf dem Reparaturbeleg / Auftragsbestätigung? Steht da etwas von Garantie- oder von Gewährleistungsreparatur ? 😉

 

 

Gruesse vom KURTi