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Huawei P30 Pro Wiederuf


Hallo, am 11.05.19 habe ich in einem O2 Shop ein Huawei P30 Pro per Ratenzahlung gekauft. In meinen Vertragsunterlagen, lag ein Zettel bei der sagt das ich Anspruch auf Wiederuf habe. Laut O2 Support Hotline habe ich keinen Anspruch und müsse drauf hoffen das der Shop es aus Kulanz zurück nimmt.

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Schön, dass dir dein eigener Beitrag gefällt, aber was ist jetzt deine Frage? Die Auskunft ist richtig, ja, da es beim Kauf in einem Shop kein Widerrufsrecht gibt. Der "Zettel" ist vermutlich die Widerrufsbelehrung, die nur dann gilt wenn man online oder telefonisch bestellt.
Hallo DeusMax,

konnte man die im Shop bereits weiterhelfen?

VG
Dennis
Hallo DeusMax,

konnte man die im Shop bereits weiterhelfen?

VG
Dennis

Hey, nein ich habe es zeitlich bisher leider nicht geschafft 😞 Eine Idee ob da eine Rückgabe möglich ist?
Hallo,

ein Ratenkauf besteht aus einem Darlehnsvertrag und einem Kaufvertrag. Der Darlehensvertrag kann binnen 14 Tagen widerrufen werden. Damit wird als Folge der Kaufvertrag ebenfalls storniert. (siehe BGB 355, 495). Ausnahmen gelten bei Kleinbeträgen bis ca. 200 € oder wenigen Raten, z. B. nur 3 Raten. (BGB 491)

Sie sollten folglich bei einem Ratenkauf den Widerruf des Darlehnsvertrages binnen 14 Tagen schriftlich erklären. Lassen Sie sich den Empfang des Schreibens und die Rückgabe des Gerätes durch den Shop schriftlich mit Stempel und Unterschrift bestätigen. Nehmen Sie ggf. einen neutralen Zeugen mit, sofern man die Annahme verweigert. Dieser kann dann bezeugen, dass Sie das Widerrufsschreiben abgegeben haben. Informieren Sie sich auch noch bei der Verbraucherzentrale. Dort gibt es sicher auch Musterschreiben, die Sie verwenden können.

Gruß

Hafe
Also habe jetzt in MEINEM Shop angerufen und mit dem Mitarbeiter gesprochen der auch alles mit mir abgewickelt hat. Er meinte, sie nehmen es nicht zurück. Weil gesehen wie gekauft. 😞
Hallo,

dies wundert mich nicht. Daher auch den Hinweis, den Widerruf schriftlich zu erklären. Beachten Sie die Widerrufsfrist von 14 Tagen, die morgen oder übermorgen abläuft.

Nachdem Sie das Schreiben fristgerecht (Zeuge nicht vergessen) übergeben haben, wenden Sie sich an die Verbraucherberatung. Dort werden Sie fachlich gut und günstig beraten. Telefonisch wird man Sie nur hinhalten bis die 14 Tage um sind.

Gruß

Hafe

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