Ich habe gestern in ihrem O2 Shop in Lübeck Dänischburg zwei Handy Hüllen der Marke Tech 21 gekauft. Eine dieser Hüllen besitzt einen Riss. Diesen Riss habe ich heute morgen in Ihrem o.g. Shop vor Ort reklamiert. Man sagte mir, dass ich keinen Anspruch hätte die Hülle umzutauschen. Ich konfrontierte die Kollegin mit der Beweislastumkehr. Die Kollegin teilte mir mit, dass die Beweislastumkehr hier nicht gelten würde. Warum könnte Sie mich nicht erklären. Sie stellte sich sprichwörtlich auf die Hinterbeine und wimmelte mich auch nach dreimaligem Einspruch ab.
Ich habe mich nun ausführlich belesen und kann keinen Grund feststellen, warum ich die Hülle nicht ersetzt bekommen sollte.
Ich bitte diesbezüglich um Hilfe, Rät, oder Korrektur meiner Ansichten.
MfG Noel
Lösung von Noel95
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