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Zugangsdaten für Internet und VOIP zur Einrichtung des eig. Routers


Benutzerebene 1
Hallo,

kann ich bitte die Zugangsdaten für Internet und VOIP an meinem DSL-Anschluss bekommen, damit ich meinen eigenen Router einrichten kann?

MfG

kva

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Lösung von kunde_von_alice 11 February 2017, 20:21

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12 Antworten

​Ich benötige diese auch.

Vielen Dank vorab

Hallo,

wir sind auch alte Alice Kunden.

Im Live Chat habe ich erfahren das:

Leider ist bei Ihrem Produkt keine Herausgabe dieser Daten möglich

Das greift nur bei Neukunden oder wenn ein Tarifwechsel gemacht wurde

Somit ein Kunde weniger!!

Sorry für die schlechten Nachrichten!

LG

Oliver

Benutzerebene 1
Hallo,

danke für die Rückmeldung, auch wenn ich etwas spät dran bin :-)

Es gibt aber auch gute Nachrichten, zB das Urteil 45 O 56/16 vom Landgericht Essen. Demnach ist das "Gesetz gegen den Routerzwang" nicht nur für Neukunden anzuwenden.

Aber ist auch egal, ich habe die Telekom beauftragt und nächste Woche bekommt o2 die Kündigung und dann bin ich in spätestens vier Wochen hier kein Kunde mehr.

Viel Glück noch in der Servicewüste.

Benutzerebene 7
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O2 hat auch bisher schon die Daten bei Bestandskunden mit BSA-Anschluss heraus gegeben. Bei Umstellung auf BSA bekommen sie auch Bestandskunden sogar unaufgefordert und automatisch zugeschickt. Das kann ich aus eigener Erfahrung als Alice-Bestandskunde seit 2008 sagen; ich habe die Daten sogar schon im Juli 2016 automatisch bekommen.

Kunden die noch keinen BSA-Anschluss haben, können die Umstellung beim Kundenservice anfragen und bekommen danach die SIP-Daten. Bei Anschlüssen bzw. Tarifen wo technisch keine Umstellung auf BSA möglich ist, müssen sich die Kunden eben entscheiden ob sie den Anschluss wie bisher weiternutzen oder eben kündigen oder gekündigt werden.

Was noch nie ging: SIP-Daten über die O2-Community als Kunden-helfen-Kunden-Forum erhalten. Du hättest dich schon an den O2 Kundenservice wenden müssen.

Benutzerebene 1
Hallo!

Arbeitest du für o2? Nein, du bist nach eigenem Bekunden Kunde, so wie ich auch.

Ich bin Anfang 2008 Kunde von Alice/Hansenet geworden. Somit bin durch den Kauf von Alice durch o2 eben o2-Kunde geworden.

Im Februar 2016 wechselte ich von dem bis zuletzt https://# funktionierenden DSL-Anschluss aus dem Jahre 2008 zu VDSL-50. https://# Bis heute.

Automatisch habe ich nichts zugeschickt bekommen. Aktiv gefragt habe ich nicht.

Wenn ich versucht habe Kontakt zu knüpfen, war es Anfangs so, dass man im Kundenbereich der Webseite oft auf den Chat gestoßen ist/gestoßen wurde. Wenn ich weiter suchte, landete ich immer beim Forum. Das muss ja wohl von o2 offiziell ins Leben gerufen worden sein. Ist ja unter deren Domain verlinkt. Dort treten auch viele Moderatoren auf, deren Namen mit "o2_" beginnt, die allesamt einen recht offiziellen Eindruck erwecken. Laut Forum-Hilfeseiten handelt es sich auch um Mitarbeiter von o2, die auch Zugriff auf Kundendaten haben.

Wie auch immer, ich denke es liegt in der Verantwortung des Unternehmens o2, entweder regeln sie was im Forum passiert oder sie regeln es eben nicht.  Man könnte die Klärung solcher Fragen bezüglich https://# auf eine bestimmte Diskussion begrenzen oder strikt sagen, https://# gibt es nur im Chat oder an der Hotline. Aber es mal so und dann mal anders machen ist inkonsequent. o2 bleibt aber in der Verantwortung. 

Telefonnummern die zum Service führen sollten waren und sind schwer zu finden und haben oft gewechselt.

Aktuell ist die - immerhin zu Ortsnetz-Kosten erreichbare - Telefonnummer der Kundenbetreuung im Impressum der Webseite angegeben. Wenn man nach "Kontakt" sucht oder "Kontakt" anklickt, landet man aber nicht beim Impressum. Ist die Webseite noch nicht ganz fertig?

Am 10.02.17 morgens habe ich einen Anruf bei der Kundenbetreuung versucht und wurde nach drei Minuten aus der Warteschleife geworfen - immerhin mit der Ansage, das wegen zu hohem Anfrageaufkommen ich es später versuchen soll. Das ist ja schon mal eine Information, warum man rausfliegt. Auch wenn das eigene Anliegen dadurch nicht weniger dringend geworden ist.

Hinsichtlich des "Gesetzes gegen den routerzwang" habe ich seit Frühjahr 2016 immer wieder nach Infos gesucht, was o2 dazu kommuniziert. Das wenige was ich gefunden habe deutete auf keinen Fall auf das hin, was du als deine Erfahrung beschreibst. Das Zugangsdaten erfragt werden können wird schlicht totgeschwiegen. Die einzige offizielle Info ist: in Ihrem Kundenbereich unter "meine Briefe von o2" finden sie das Schreiben mit den Zugangsdaten. Gilt nur für Neukunden seit 01.08.2016.

Meine Meinung: Keine Info für Bestandskunden = kein Service.

Mein https://# https://# Eindruck ist, dass o2 nicht gerade viel Energie und Mühe verwendet, erreichbar zu sein, wenn Verträge abgeschlossen sind und das Geld fließt. Das manchen Fragestellern im Forum geholfen wird und manchen nicht, macht meinem Eindruck der servicewüste nicht besser.

Das o2 eine servicewüste ist, ist meine Einschätzung aufgrund meiner Erfahrung, alles https://#

Ich habe ja fast nichts zu beklagen, aber zwischen der o2-Werbung = Außendarstellung und der Kundenwirklichkeit gibt es keinerlei Zusammenhang.

An dem Produkt Alice-Dsl-16000 wie auch an VDSL 50 habe ich nichts auszusetzen, das lief und läuft alles gut, auch bei DSL-16000 war die Geschwindigkeit ok. Mit VDSL 50 habe ich echt 50.000 Kb im Download. Und der Preis, den man mir angeboten hat, um mich zu halten, als ich Anfang 2016 gekündigt habe, ist auch gut.

Aber jetzt gehe ich. Weil es keinen Service und für Bestandskunden nur ganz schlechte Information und Kommunikation gibt.

Alles gute!

Gruß

kva

Benutzerebene 7
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Die SIP-Daten gab es noch nie hier im Kunden-helfen-Kunden Forum, in dem gelegentlich auch o2-Moderatoren aktiv sind. 

O2 hat im Juli zum Thema freie Routerwahl informiert:

Informationen zur gesetzlichen Regelung ab 1. August: Freie Routerwahl bei o2 › Telefónica Deutschland Blog 

Zusätzlich wurde zum Thema ein Informationsartikel im Forum angelegt.

https://hilfe.o2online.de/docs/DOC-3082-community-wiki-info-zugangsdaten-voip-routerfreiheit-fteg-für-fritzbox-ua 

Die Änderung der Hotline-Telefonnummern ergab sich aus geänderten gesetzlichen Vorgaben für Hotlines. Die aktuelle Rufnummer war aber auch schon im Februar 2016 bei Schaltung deines Anschluss gültig. Schau mal auf den damaligen Brief oben rechts, da findest du Telefon- und Faxnummer. Darüber hinaus kannst du auch den Service-Chat benutzen. Bei beiden Angeboten hast du direkten Kontakt mit einem o2-Service-Mitarbeiter und bekommst eine Antwort.

Benutzerebene 1
Hallo,

um noch einmal auf das Thema zurückzukommen.

Ich habe nun gekündigt und o2 hat es auch wahrgenommen. Ich habe die branchenübliche Kündigerrückgewinnungs-E-Mail mit einem sagenumwobenen Top-Angebot bekommen. Um genaueres zu erfahren, muss ich eine kostenfreie Rufnummer wählen. So weit, so normal.

Versteckt im Kundencenter unter DSL-Auftragsstaus erfahre ich, wenn ich "aus Spaß" mal auf "abfragen" klicke:

1.  Ihr Auftrag ist eingegangen2.  Ihre Angaben werden überprüft3.  AuftragsbearbeitungLieber O2 Kunde, Ihre Kündigung ist bei uns eingegangen und wir bedauern Ihre Entscheidung sehr. Bitte melden Sie sich telefonisch unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4 142 407 (montags bis freitags von 8:00 bis 20:00 Uhr, samstags von 10:00 bis 18:00 Uhr), damit Ihre Kündigung abschließend bearbeitet werden kann.4.  Bereitstellung Ihres Anschlusses / Technische Geräte5.  Ihr Anschlusstermin Wenn ich die zweite o.a. kostenfreie Rufnummer wähle, muss ich anschließend meine (übertragene) Rufnummer eintippen und bekomme dann gesagt, dass für mich in meinem Auftragsstatus dieser Service nicht zur Verfügung steht und ich mich an die Ortsnetzrufnummer der Kundenhotline wenden soll (089 ...).Unter der 089-Rufnummer kommt morgens um 10 Uhr die Ansage "Dieser Service ist nicht verfügbar, versuchen sie es später noch mal".o2 will nicht erreicht werden

Benutzerebene 7
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Die Rufnummer ist nur für Kunden, die online eine Kündigung vorgemerkt haben und diese telefonisch noch bestätigen müssen. Wenn du bereits gekündigt hast, hast du eben schon gekündigt und brauchst und kannst die Bestätigungsrufnummer nicht mehr anrufen. 

Benutzerebene 1
So ganz richtig scheint deine letzte Aussage nicht zu sein.

Wie von mir geschrieben wurde unter "DSL-Auftragsstatus" diese Rufnummer angezeigt (habe ich heute gesehen, nachdem heute am frühen Morgen die Kündigerrückgewinnungs-E-Mail bei mir auftupfte), nachdem im laufe letzter Woche die Kündigung vom neuen Provider übermittelt wurde.

Nach meinem Post @ blue_screen am 20.02.2017 10:57 und den darin erwähnten mehrfachen Versuchen Kontakt aufzunehmen, wurde ich von der Kundenhotline zurückgerufen und auf die Kündigung angesprochen. Ich sagte dass ich kündigen will und der Gesprächspartner meinte dann, er würde die Kündigung weiter fertig machen.

Jetzt, nach diesem Gespräch ist unter "DSL-Auftragsstatus" die Aufforderung zur telefonischen Kontaktaufnahme verschwunden.

Offensichtlich war doch noch eine Bestätigung meiner Kündigung erforderlich, jedenfalls im o2-Universum. Aber so, wie ich von o2 aufgefordert war, sie aktiv abzugeben, hat es nicht funktioniert. Erst durch die Gnade des Rückrufs durch o2 wurde eine ganz einfache Handlung der Vertragsabwicklung vollbracht.

Im übrigen ist eine Kündigung eine einseitige Willenserklärung, die nicht auf Nachfrage aktiv bestätigt werden muss. Jedenfalls im Universum der vernünftigen Menschen.

Benutzerebene 7
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Ja, aber gemäß AGB erfordert sie die Textform. Freundlicherweise akzeptiert o2 aber auch die telefonische Bestätigung nach online erfolgter Kündigungsvormerkung. Das ist ein Angebot, das du nutzen kannst, aber nicht musst.

Benutzerebene 1
Nein, wer online Verträge schliesst, darf für die Kündigung desselben keine höhere Hürde setzen als für den Vertragsschluss akzeptiert. Eine andere Form als online kann auch nicht durch AGB einseitig herbeigeredet werden, wenn es nicht dem geltenden Recht entspricht. Dazu gibt es rechtskräftige Urteile.

Das ist keine Freundlichkeit. Das ist von Gesetzeswegen so.

Benutzerebene 7
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Das Gesetz möchte ich sehen. Mir ist nur eine Änderung von  § 309 Nr. 13 BGB zum 01.10.2016 bekannt. Dort heißt es:

Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam:

(Form von Anzeigen und Erklärungen) eine Bestimmung, durch die Anzeigen oder Erklärungen, die dem Verwender oder einem Dritten gegenüber abzugeben sind, gebunden werden
b) an eine strengere Form als die Textform in anderen als den in Buchstabe a genannten Verträgen

In den Telefónica AGB ist die Textform vorgeschrieben und ist damit völlig gesetzeskonform. D.h. eine eigenhändige Unterschrift war noch nie erforderlich. Änderung gilt im übrigen für ab Oktober 2016 abgeschlossene Verträge.

Der Focus hat es schön zusammengefasst:

Dank einer Gesetzesänderung wird kündigen jetzt einfacher: Ein unterschriebener Brief ist nicht mehr nötig. Die sogenannte Textform reicht. [...]
Bislang konnten Unternehmer hierfür aufgrund ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB, verlangen, dass eine Kündigung schriftlich zu erklären ist, also eigenhändig unterzeichnet und per normaler Briefpost.
Durch eine Gesetzesänderung werden zum 1. Oktober 2016 alle AGB-Klauseln unwirksam, die für Kündigungen und andere Mitteilungen gegenüber Unternehmen mindestens die Schriftform vorschreiben. Die Schriftform erschwerte Verbrauchern unnötig die Abgabe von Erklärungen. [...]
Nunmehr darf keine strengere Form als die sogenannte Textform vorgesehen werden. Es ist also keine eigenhändige Unterschrift mehr erforderlich. [...]
Wichtig: Die Gesetzesänderung gilt nur für Verträge ab 1. Oktober 2016
Die Änderung des AGB-Rechts gilt allerdings nicht für bereits bestehende Verträge. Nach der Übergangsvorschrift sind nur Verträge betroffen, die ab dem 1. Oktober 2016 geschlossen werden.

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