meine Großmutter ist vor einiger Zeit (3 Jahren) gestorben und hatte einen Vertrag abgeschlossen gehabt. Nun habe ich heute bemerkt, dass mein Großvater garnicht auf diesen geachtet hat und der Vertrag einfach weiter gelaufen ist. Wie man sich denken kann, war die Großmutter für die Papiere zuständig, daher fehlte für die Zeit der Überblick.
Die Frage ist nun, ob der Vertrag mit der Sterbeurkunde noch als Sonderkündigung gekündigt werden kann? Verjährt dieses Recht überhaupt, denn ich kann leider nichts dazu finden.
LG
Halo
Lösung von Klaus_VoIP
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