Warum O2
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Kündigung trotz Umzug verweigert


Hallo,

ich habe anfang Oktober 2017 meinen Vertrag kündigen wollen, da ich zu Ende November 2017 aus meiner Wohnung ausgezogen bin. Damals sagte man mir, dass das nur mit gültiger Meldebescheinigung der neuen Wohnung ginge. 

Etwas eigenartig, aber es war entfernt für mich nachvollziehbar.

Leider dauert eine Ummeldung in Berlin durch lange Wartezeiten bei den Ämtern sehr lange.

Mitte Dezmber habe ich die Kündigung nochmals schriftlich zugeschickt mit Kopien der Meldebescheinigung und des Nachweises, dass ich nicht mehr im Besitz der alten Wohnung bin.

Nun habe ich ein Schreiben von O2 erhalten, worin mir die Kündigung des Anschlusses verweigert wird, da die Verfügbarkeit auch in der neuen Wohnung gegeben ist. 

Nun bin ich aber nur Untermieter und die Wohnung verfügt bereits über einen DSL Anschluss eines anderen Anbieters.

O2 verlangt aber dennoch, dass ich meinen Vertrag weiterhin bis Juni bezahle obwohl sie die damit verbundenen Leistung eindeutig nicht erbringen können.

Unter dem Strich verlangt O2 also eine Bezahlung eines Vertrages über den Zeitraum von November 2017 bis Juni 2018, ohne mir irgendwelche Leistung erbringen zu können. Wie ist das gerechtfertigt ? Und warum ist O2 hier so Kundenunfreundlich und macht bei jedem Anruf andere Aussagen ?

Grüße,

Pony09

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Lösung von bs0 2 January 2018, 19:37

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13 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Die rechtliche Situation ist da recht eindeutig.

Beauftrage bei o2 den Umzug des Anschlusses.

Kann o2 den Anschluss schalten, zahlst du weiter.

Kann o2 den Anschluss nicht schalten, zahlst du eine Ablöse von 3 Monatsgrundgebühren und kannst den Vertrag außerordentlich beenden.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Nur weil du umziehst hast du nicht automatisch das Recht den Vertrag zu kündigen. Offensichtlich kann o2 in der neuen Wohnung schalten (es ist grundsätzlich möglich, einen 2. DSL-Anschluss zu haben) also kannst du die Leistung bekommen.

Benutzerebene 7
Moin,

da man, wie auch der Anbieter, an seine Laufzeitverträge gebunden ist bedeutet ein Umzug nicht das Recht einen Vertrag zu kündigen.

Ein Recht dazu den Vertrag vorzeitig zu beenden, gegen Zahlung von drei Monatsgebühren, hat man nur wenn man am neuen Wohnort nicht versorgt werden kann.

In der Praxis bedeutet dies: Umzug melden, Verfügbarkeitsprüfung des Anbieters abwarten. Wenn man Glück hat kann nicht geschaltet werden und man spart sich ein paar Monate.

Grüße, Katja 

Zwei DSL Anschlüsse sind nur dann möglich, wenn auch zwei Leitung auf der letzten Meile liegen und das ist ja wohl in nahezu keinem Haushalt der Fall. 

Und ich glaube nicht, dass O2 für die kosten einer zweiten Leitung aufkommt und ich als Mieter kann sowas nicht beauftragen. Also kann die Leistung doch nicht erbracht werden. Mal davon abgesehen, dass O2 bisher auch keine Anstallten gemacht hat auch nur den Versuch zu unternehmen, eine Leitung zu schalten.

Warum ist O2 hier im Vergleich zu anbietern wie Telekom oder Vodafone so kundenunfreundlich und versucht die Kunden mit aller Macht zu knebeln ?

EDIT:

Und warum wurde mir seinerzeit beim ersten Anruf gesagt, dass die Kündigung kein Problem sei, sobald die Meldebescheinigung vorliegt ? Die Adresse und den Umstand, dass ich Untermieter sein werde, habe ich damals bereits angegeben.

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Pony09 schrieb:

Zwei DSL Anschlüsse sind nur dann möglich, wenn auch zwei Leitung auf der letzten Meile liegen und das ist ja wohl in nahezu keinem Haushalt der Fall. 

Das stimmt nicht. Ein Anschluss belegt kein ganzes Kabel, sondern zwei Adern. Und in 99,9% der Fälle führen die ins Haus gelegten Kabel deutlich mehr als 2 Adern. In der Regel sollte es nie ein Problem sein zwei Anschlüsse in einem Haus zu nutzen.

Pony09 schrieb:

Warum ist O2 hier im Vergleich zu anbietern wie Telekom oder Vodafone so kundenunfreundlich und versucht die Kunden mit aller Macht zu knebeln ?
Es geht hier nicht ums Knebeln, sondern um die Erfüllung des Telekommunikationsgesetzes. Darauf bestehen auch Telekom und Vodafone. Nur durch Umzug kannst du dich nicht aus dem Vertrag rausmogeln.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
1. Das mit der Leitung stimmt nicht. Eine Leitung kann mehr als einen Anschluss versorgen. Das ist on fast jedem Haushalt der Fall.

2. Andere Anbieter Verfahren genauso.

3. Du musst den Umzug des Anschlusses beantragen wenn du ihn nutzen willst.

4. Eventuell stellt o2 doch fest, dass eine Schaltung nicht möglich ist.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Die Ummeldung alleine reicht nicht aus. Warum dir das so mitgeteilt wurde wird man dir hier nicht sagen können.

Das stimmt nicht. Ein Anschluss belegt kein ganzes Kabel, sondern zwei Adern. Und in 99,9% der Fälle führen die ins Haus gelegten Kabel deutlich mehr als 2 Adern. In der Regel sollte es nie ein Problem sein zwei Anschlüsse in einem Haus zu nutzen.

Mag sein, dass es in 99% der Haushalte der Fall ist - das kann ich nicht nachvollziehen. Aber sowhl in meiner alten Wohnung, als auch in der neuen lagen bzw. liegen lediglich 2 Adern.

Es geht hier nicht um das rausmogeln, ich war leider gezwungen, meine alte Wohnung aufzugeben. Aber beim aktuellen Stand kann O2 die Leistung nicht erbringen (und bemüht sich ja auch kein bisschen darum, hauptsache schön weiter geld abbuchen).

Jeder andere Anbieter lässt die Kunden beim Umzug anstandlos aus dem Vertrag (die Erfahrung habe ich selber bei Vodafone und Telekom gemacht), nur O2 macht Kündigungen unöttig komplizert. Den wechsel seinerzeit zu O2 habe ich schon mehrfach bereut, das ist dann noch ein schöner Abschluss - mehrere 100€ zahlen, ohne etwas dafür zu bekommen ...

Mag sein, dass es bei anderen aus Kulanz ist, aber bei dem schlechten Image von O2, sollten sie sich daran vielleicht mal ein Beispiel nehmen.

Wenn man bedenkt, dass solche kündigungen nahezu immer der Fall sind, wenn Paare oder einfach nur Leute zusammen in eine WG ziehen ...

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Es ist nicht Kulanz sondern ist gesetzlich geregelt. Beantrage den Umzug und warte bis o2 bestätigt ob geschaltet werden kann oder nicht. Wenn nicht, 3x Grundgebühr zahlen und dann wird der Vertrag aufgelöst. Das ist - bei allen Anbietern - der richtige Weg, auch wenn du im Einzelfall vielleicht andere Erfahrungen gemacht hast. Damit zu argumentieren hilft dir eben nicht weiter, denn es ist keinesfalls die Regel.

So bin auf das Thema gestoßen, weil mir das jetzt auch bevorsteht, ich ziehe "spontan" um und am neuen Wohnort liegt leider schon ein anderer Anschluss samt Vertrag an und ich muss nach Jahren O2 "verlassen".


@bs0 Warum so unfreundlich?

Laut Duden ist es übrigens Kulanz ("Entgegenkommen") oder um Wikipedia zu zitieren "das freiwillige Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern im Geschäftsverkehr, ohne dass hierzu eine besondere Rechtspflicht besteht" und natürlich kann man dann auch damit argumentieren und vergleichen, gerade wenn man beim Mitbewerber andere Erfahrungen gemacht hat, da dies ein Ausdruck der Kundenfreundlichkeit sein kann.
Aber du hast natürlich recht, rein rechtlich ist es anders vorgeschrieben. Ob das für den Endverbraucher immer gut ist, ist eine andere Frage.

@Pony09 gab es noch eine Lösung oder musstest du bis zum Ende weiterzahlen?
Benutzerebene 7
Abzeichen +4
Auch hier gibt es nichts neues. Melde einen Umzug an und hoffe das o2 nicht schalten kann.

Kulanz gibt es nicht in einem Markt mit Pfennig Margen.
Benutzerebene 7
Abzeichen +1

Laut Duden ist es übrigens Kulanz ("Entgegenkommen") oder um Wikipedia zu zitieren "das freiwillige Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern im Geschäftsverkehr, ohne dass hierzu eine besondere Rechtspflicht besteht" und natürlich kann man dann auch damit argumentieren und vergleichen, gerade wenn man beim Mitbewerber andere Erfahrungen gemacht hat, da dies ein Ausdruck der Kundenfreundlichkeit sein kann.


Als Zeichen der besonderen Kundenfreundlichkeit und als freiwilliges Entgegenkommen ohne Rechtspflicht lässt o2 als einer von nur sehr wenigen Anbietern dem Kunden die freie Wahl, ob er sich für einen Vertrag mit nur 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende entscheidet oder für einen 2 Jahres-Laufzeitvertrag mit darauf folgenden jährlicher Verlängerung. Es obliegt allein dem Wunsch des Kunden, welche der beiden Varianten er entsprechend seinen Bedürfnissen wählt, die Tarife sind ansonsten komplett identisch.
Wer nun denkt er kann Rabatte für einen Laufzeitvertrag einstreichen und ihn dann nicht erfüllen, der hat falsch gedacht.

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