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kündigung

  • 24 February 2020
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Meiner Vertrag ist acht Monate entfernt. Aber ich muss nach meine Himatland zurückgehen. Also habe ich schon Abmelden gemacht. Ich möchte mein Abonnement kündigen und meinen Internetvertrag kündigen.

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Lösung von Klaus_VoIP 25 February 2020, 15:05

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9 Antworten

Eine Kündigung wegen Umzug ins Ausland mit Abmeldebescheinigung und ggf. weiteren Unterlagen (Termin, Belege) am besten schriftlich zu o2 senden. Es werden dann voraussichtlich noch 3 Monatsbeträge als Einmalzahlung fällig. Das ist gesetzlich so geregelt. 

Hallo @jjp301,

 

und danke @Klaus_VoIP. Hier noch ein Link, der dir weiterhilft:

 

https://hilfe.o2online.de/neues-und-aktuelles-zu-o2-digitalem-leben-3/umzug-ins-ausland-was-ist-zu-tun-524543

 

Grüße

Eine Kündigung wegen Umzug ins Ausland mit Abmeldebescheinigung und ggf. weiteren Unterlagen (Termin, Belege) am besten schriftlich zu o2 senden. Es werden dann voraussichtlich noch 3 Monatsbeträge als Einmalzahlung fällig. Das ist gesetzlich so geregelt. 


Bitte nicht immer falsch darstellen. Der Gesetzgeber hat nicht vorgegeben, dass man noch 3 Monatsbeträge bezahlen muss. Der Gesetzgeber sagt, dass der Anbieter maximal 3 Monatsbeträge in Rechnung stellen darf.

Wenn er es darf, gibt es keinen Grund, es nicht zu nutzen. Das machst du auch jeden Tag in deinem Leben.

 

 Vor dem BGH Urteil und vor Änderung des tkg durfte man den vollen Preis der ganzen Laufzeit verlangen.

Wenn er es darf, gibt es keinen Grund, es nicht zu nutzen. Das machst du auch jeden Tag in deinem Leben.

 

 Vor dem BGH Urteil und vor Änderung des tkg durfte man den vollen Preis der ganzen Laufzeit verlangen.


Woher willst du wissen, was ich jeden Tag in meinem Leben mache? Kannst du bitte einfach mal sachlich bleiben?

Das so darzustellen als wäre der Anbieter gesetzlich verpflichtet 3 Monatsbeiträge in Rechnung zu stellen ist schlichtweg falsch. Auch dein Versuch, mich persönlich zu verunglimpfen, ändert daran nichts.

Wenn er es darf, gibt es keinen Grund, es nicht zu nutzen. Das machst du auch jeden Tag in deinem Leben.

 

 Vor dem BGH Urteil und vor Änderung des tkg durfte man den vollen Preis der ganzen Laufzeit verlangen.


Woher willst du wissen, was ich jeden Tag in meinem Leben mache? Kannst du bitte einfach mal sachlich bleiben?

Das so darzustellen als wäre der Anbieter gesetzlich verpflichtet 3 Monatsbeiträge in Rechnung zu stellen ist schlichtweg falsch. Auch dein Versuch, mich persönlich zu verunglimpfen, ändert daran nichts.

 

 

Das hier ist doch das beste Beispiel, wo man versucht Vorteile zu bekommen. So macht das dem Grunde nach jeder, weil keiner was zu verschenken hat. Hat nichts mit verunglimpfen zu tun.

 

Alles Gute. Hier ist alles gesagt, es sei denn, der TE hat noch Fragen.

Eine Kündigung wegen Umzug ins Ausland mit Abmeldebescheinigung und ggf. weiteren Unterlagen (Termin, Belege) am besten schriftlich zu o2 senden. Es werden dann voraussichtlich noch 3 Monatsbeträge als Einmalzahlung fällig. Das ist gesetzlich so geregelt. 


Bitte nicht immer falsch darstellen. Der Gesetzgeber hat nicht vorgegeben, dass man noch 3 Monatsbeträge bezahlen muss. Der Gesetzgeber sagt, dass der Anbieter maximal 3 Monatsbeträge in Rechnung stellen darf.


Nach meinem Verständnis ist ein Forum eine Plattform um kurz und knapp eine Information zu erhalten. Dem Fragesteller wäre eine komplette Verlinkung auf TKG und BNetzA sicher zu viel. Außerdem ist bekannt wie das Ergebnis ist. Das es keine MUSS-Regelung ist, ergibt sich aus dem “voraussichtlich”:

Es werden dann voraussichtlich noch 3 Monatsbeträge als Einmalzahlung fällig.


Nach meinem Verständnis ist ein Forum eine Plattform um kurz und knapp eine Information zu erhalten. Dem Fragesteller wäre eine komplette Verlinkung auf TKG und BNetzA sicher zu viel. Außerdem ist bekannt wie das Ergebnis ist. Das es keine MUSS-Regelung ist, ergibt sich aus dem “voraussichtlich”:

Es werden dann voraussichtlich noch 3 Monatsbeträge als Einmalzahlung fällig.

 

Mit diesem Satz wäre auch alles nötige gesagt. Mit dem folgenden Satz “Das ist gesetzlich so geregelt.“ hast du aber irreführend angedeutet, dass der Gesetzgeber das so verlangt. Das war nicht nur irreführend, sondern auch komplett überflüssig. Wenn du also nur kurz und knapp antworten willst, dann lasse solch irreführenden Aussagen einfach weg.

Hallo @doffi,


unsere Community ist ein Kunden-helfen-Kunden Forum, in der sich alle Nutzer beteiligen können, worüber wir uns auch sehr freuen.
Bevor die Stimmung hochkocht, lasst uns alle einmal tief durchatmen und uns nun wieder auf das wesentliche Thema konzentrieren :)
Bei einem Umzug ins Ausland berechnen wir bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung die Grundgebühr für pauschal 3 Monate bis zum Vertragsende (nur bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit).
Konnten in dem verlinkten Artikel alle Fragen beantwortet werden oder ist noch etwas unklar geblieben? 

 

Gruß
Antje
 

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