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Hallo,

ich habe dem Umzug meines dls zum 02.05.2016 beantragt da ich dann in meiner neuen wohnung ziehe. nun habe ich die information bekommen das mein Festnetz(DSL) aber erst zum 14.6.2016 bereit gestellt wird. das wären dann ja 11/2 monate!!!

und das ght über haupt nicht das ich solange ohne Festnetz/Internet bin denn ich brauche es für mein Studim.

an wem kann ich mich da wenden??? Und habe ich das Recht, wenn der, der Termin nicht geändert werden kann keine Grundgebühr zu zahlen? Da mir ja zusätzlich Kosten entstehen weil ich ins Internet- Cafe gehen muss um für mein studium an ball bleiben zu können.

gruß anja


5 Antworten

Benutzerebene 7
Hallo Anja,

es tut mir leid, dass es bei Deinem Umzug zu Verzögerungen kommt.

Wir haben wunschgemäß den 02.05. als Schaltungstermin angefragt, vom lokalen Netzbetreiber aber leider erste eine Bestätigung zum 14.06. bekommen. So leid es mir tut, eine frühere Option kann ich Dir nicht anbieten.

Gruß,

Christian

Hallo,

was ich nicht verstehen kann als ich das letzte mal umgezogen bin mußte ich nur eine woche warten bis ich wieder ins internet gehen konnte und jetzt muss ich 1 1/2 monate warten. wie geht das denn???

und wie kann ich jetzt ins Internet gehen? denn ich brauche es für mein studium!! dadurch das ich meinen Internetzugang 1 1/2 monate nicht nutzen kann verpasse ich viel von meinen studium!!

das heißt im endeffekt für mich ich muss dann ins internet-cafe gehen dadurch entstehen mir zusätzliche kosten!! wer übernimmt diese kosten??? Also ich bin an überlegen ob ich nicht für die zeit das ich mein DSL nicht nutzen kann keine grundgebühr zu zahlen.

mit freundlichen grüßen anja müller

Benutzerebene 7
Also ich bin an überlegen ob ich nicht für die zeit das ich mein DSL nicht nutzen kann keine grundgebühr zu zahlen.

Sobald der Anschluss wieder läuft können wir dir gerne die Grundgebühren für den Zeitraqum gutschreiben.

Gruß

Stefan

Hallo,

auf jedenfall möchte ich die Grundgebühr für den Zeitraum das ich mein DSL nicht nutzen kann gutgeschrieben haben!!

jetzt bleibt noch die Frage zu klären wer die Kosten für das Internet-cafe übernimm, denn ich muss ja an die Unterlagen für mein Studium rankommen bzw. online an den Vorlesungen teilnehmen können

mit freundlichen grüßen anja müller

Diese Kosten sind durch die ersparte Grundgebühr abgegolten.

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