meine Tochter hat Ihren Wohnsitz in eine Kaserne verlegt und rechtzeitig eine Kündigung am 21.08.19 bei o2ausgesprochen. Da in der Kaserne der Vertrag nicht fortgesetzt werden kann, handelt es sich um eine außerordentliche Kündigung, mit der Maßgabe, dass die Gebühren noch 3 Monate weitergezahlt werden müssen. Demnach wäre der Vertrag zum 30.11.19 beendet. Nicht so bei o2, denn diese verlangten einen Nachweis darüber, dass meine Tochter tatsächlich als Wohnsitz die Kaserne nutzt. Meine Tochter hat, wie von o2 gewünscht, eine Bestätigung des Dienstherrn im Januar vorgelegt. Mit Schreiben vom 24.01.20 erhielt meine Tochter ein Schreiben, dass ihr Anschluss erst zum 05.02.20 abgeschaltet wird und berief sich auf die bereits o.g. Klausel. Diese Frist aber hatte sie ja bereits hinter sich gelassen. O2 akzeptiert die Kündigung erst mit dem Eingang des Nachweises. Trotz des Widerrufes des SEPA-Mandates wurde von o2 weiter abgebucht. Meine Tochter ließ alle Buchungen nach dem 30.11.19 zurückgehen. Nun suchte sie telefonischen Kontakt zu o2 und was ihr dort widerfuhr trotzt jeder Beschreibung. Am 29.01.20 versuchte sie den Sachverhalt telefonisch zu klären. Die Callcenter-Mitarbeiterin konnte ihr bei ihrem Anliegen nicht helfen und so bat meine Tochter mit dem Vorgesetzten bzw. dem Back-Office zu sprechen. Die Mitarbeiterin entgegnete daraufhin, dass diese nicht zuständig seien und sie sie nicht weiterleiten würde. Dann bat meine Tochter um den Namen der Mitarbeiterin, damit sie sich später auf das Gespräch mit ihr berufen kann. Das aber verweigerte diese mit dem Hinweis, sie hätte ihren Namen ja am Anfang des Gespräches bereits mitgeteilt. Daraufhin entgegnete meine Tochter, dass es dann ja erst recht kein Problem sei, ihren Namen nochmals zu nennen, was diese aber standhaft verweigerte. Also verfasste meine Tochter ein Schreiben in Erwiderung auf das Schreiben vom 24.01.20 und klärte noch einmal, dass sie ja bereit fristgerecht gekündigt hat und es wohl kaum vom Nachweis abhängen kann und dass weiter Beträge zurückgebucht werden. Mit Schreiben vom 13.02.20 erhielt meine Tochter eine letzte Mahnung. Mit Schreiben vom 14.02.20 bedankte man sich seitens o2 für das erläuternde Schreiben, blieb aber dabei, dass eine Kündigung erst zum 05.02.20 erfolgen könnte. Am 18.02.20 versuchte sie dann wieder telefonisch die Sache zu klären. Der Callcenter-Mitarbeiter fiel ihr aber immer wieder ins Wort und ließ sie nicht ausreden. Als meine Tochter auf diese Unhöflichkeit hinwies legte dieser einfach auf. Dann versuchte meine Tochter ihr Glück bei der Rechtsabteilung, aber auch dieser Mitarbeiter konnte nicht abhelfen und meinte, dass die Kündigung erst mit dem Nachweis gültig sei und sie alles Weitere auf dem Postweg machen muss. Daraufhin bat meine Tochter mit dem Vorgesetzten zu sprechen, woraufhin auch dieser Mitarbeiter einfach auflegte
*** ins DSL-Forum verschoben, o2 Michi ***