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Außerordentliche Kündigung wg Umzug erst nach Eingang Nachweis?


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meine Tochter hat Ihren Wohnsitz in eine Kaserne verlegt und rechtzeitig eine Kündigung am 21.08.19 bei o2ausgesprochen. Da in der Kaserne der Vertrag nicht fortgesetzt werden kann, handelt es sich um eine außerordentliche Kündigung, mit der Maßgabe, dass die Gebühren noch 3 Monate weitergezahlt werden müssen. Demnach wäre der Vertrag zum 30.11.19 beendet. Nicht so bei o2, denn diese verlangten einen Nachweis darüber, dass meine Tochter tatsächlich als Wohnsitz die Kaserne nutzt. Meine Tochter hat, wie von o2 gewünscht, eine Bestätigung des Dienstherrn im Januar vorgelegt. Mit Schreiben vom 24.01.20 erhielt meine Tochter ein Schreiben, dass ihr Anschluss erst zum 05.02.20 abgeschaltet wird und berief sich auf die bereits o.g. Klausel. Diese Frist aber hatte sie ja bereits hinter sich gelassen. O2 akzeptiert die Kündigung erst mit dem Eingang des Nachweises. Trotz des Widerrufes des SEPA-Mandates wurde von o2 weiter abgebucht. Meine Tochter ließ alle Buchungen nach dem 30.11.19 zurückgehen. Nun suchte sie telefonischen Kontakt zu o2 und was ihr dort widerfuhr trotzt jeder Beschreibung. Am 29.01.20 versuchte sie den Sachverhalt telefonisch zu klären. Die Callcenter-Mitarbeiterin konnte ihr bei ihrem Anliegen nicht helfen und so bat meine Tochter mit dem Vorgesetzten bzw. dem Back-Office zu sprechen. Die Mitarbeiterin entgegnete daraufhin, dass diese nicht zuständig seien und sie sie nicht weiterleiten würde. Dann bat meine Tochter um den Namen der Mitarbeiterin, damit sie sich später auf das Gespräch mit ihr berufen kann. Das aber verweigerte diese mit dem Hinweis, sie hätte ihren Namen ja am Anfang des Gespräches bereits mitgeteilt. Daraufhin entgegnete meine Tochter, dass es dann ja erst recht kein Problem sei, ihren Namen nochmals zu nennen, was diese aber standhaft verweigerte. Also verfasste meine Tochter ein Schreiben in Erwiderung auf das Schreiben vom 24.01.20 und klärte noch einmal, dass sie ja bereit fristgerecht gekündigt hat und es wohl kaum vom Nachweis abhängen kann und dass weiter Beträge zurückgebucht werden. Mit Schreiben vom 13.02.20 erhielt meine Tochter eine letzte Mahnung. Mit Schreiben vom 14.02.20 bedankte man sich seitens o2 für das erläuternde Schreiben, blieb aber dabei, dass eine Kündigung erst zum 05.02.20 erfolgen könnte. Am 18.02.20 versuchte sie dann wieder telefonisch die Sache zu klären. Der Callcenter-Mitarbeiter fiel ihr aber immer wieder ins Wort und ließ sie nicht ausreden. Als meine Tochter auf diese Unhöflichkeit hinwies legte dieser einfach auf. Dann versuchte meine Tochter ihr Glück bei der Rechtsabteilung, aber auch dieser Mitarbeiter konnte nicht abhelfen und meinte, dass die Kündigung erst mit dem Nachweis gültig sei und sie alles Weitere auf dem Postweg machen muss. Daraufhin bat meine Tochter mit dem Vorgesetzten zu sprechen, woraufhin auch dieser Mitarbeiter einfach auflegte

 

*** ins DSL-Forum verschoben, o2 Michi ***


14 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +4

Interessant, dachte auch bisher, das Datum des Umzuges gilt, nicht der Eingang des Nachweises.

 

halt uns auf dem laufenden.

 

wann wurde um Aufhebung gebeten? Wann wurde erstmals der Nachweis erbracht, wann erstmals um Nachweis gebeten?

 

Kann mir vorstellen, das Fristen versäumt wurden.

 

und noch was, wenn es eine beamtenlaufbahn ist, macht sich eine schlechte Zahlungsmoral nicht gut in den Datenbanken, daher würde ich zahlen und mich dann um Erstattung bemühen.

 

o2 gibt sich da pragmatisch:

erinnerung, Mahnung, Inkasso, eidesstattliche Versicherung.

Alles fristgerecht. Alle Datumsangaben stehen oben. Es geht lediglich darum, in es rechtens ist, die Frist von einem Nachweis abhängig zu machen, obwohl bereits eine korrekte und fristgerechte Kündigung ausgesprochen wurde. 

Ich habe das Ganze jetzt noch an die Verbraucherschutzzentrale und an die Zeitschrift c't unter der Rubrik "Vorsicht Kunde" weitergeben. 

Wo ist die Tochter denn melderechtlich gemeldet?

 

Eine Kündigung gem Paragraph 46 Abs 8 TKG hat Regeln. Diese müssen nachgewiesen werden. 

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Dass die Sonderkündigung von Nachweisen abhängig gemacht wird ist irgendwie logisch. Natürlich rechtfertigt das nicht das Verhalten der Mitarbeiter bei der Hotline.

Nur die Kündigung aussprechen reicht eben nicht. Die 3 Monate gelten ab Nachweis des Umzugs (im Normalfall wäre das ja eine Meldebescheinigung). Es steht deiner Tochter trotzdem frei, sich bei der Verbraucherzentrale beraten zu lassen. Eventuell sieht man das dort anders, aber dann würde mich die (rechtliche) Grundlage für diese Meinung sehr interessieren. Poste also bitte die Antwort. Wegen der Rückbuchungen sollte sie sich erstmal lieber mit der Rechnungsabteilung sprechen.

Hay hay zusammen,

 

so solls natürlich nicht laufen und ich entschuldige mich für die Art und Weise meiner Kollegen an der Hotline. Aktuell kann ich jedoch noch nichts zu dem Fall sagen, da es sich nicht um deinen Vertrag handelt und ich auch keine Daten vorliegen habe. 

 

Schick uns bitte eine PN an @o2_Support und gib darin die Kundennummer sowie die 4-stellige persönliche Kundenkennzahl an, damit wir wissen, dass wir mit dir über den Vertrag schauen können.

Vorab schon mal die Info: Wenn deine Tochter alle Abbuchungen nach November zurückbuchen lassen hat, wird da auch die Abschlussrechnung dabei sein, denn Grundgebühren, Verbindungen etc. werden rückwirkend berechnet. Weiterhin ist zu beachten, dass ein eventuell zur Verfügung gestellter Leihrouter zurückgeschickt wird, da dieser sonst berechnet wird.

Es klingt für mich auch so, als wenn mehr als die Rechnungen ab Dezember offen sind, kann mich allerdings auch täuschen. Genaueres kann ich erst sehen, wenn ich die Daten von dir vorliegen habe. Melde dich nach der PN nochmal hier im Thread, dann hab ich dich schneller auf dem Schirm.

 

Liebe Grüße

Larissa

Benutzerebene 7
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Bin kein Jurist, aber der reine Menschenverstand sagt, o2 hat recht.

 

Wer im August eine Kündigung einreicht mit einem besonderen Grund, aber den Nachweis des besonderen Grundes erst 5 Monate später nachreicht, kann wohl nicht darauf hoffen rückwirkend entlastet zu werden.

 

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn der Anbieter am neuen Wohnort gar nicht oder nur weniger als die vertraglich vereinbarte Bandbreite leisten kann. Als Nachweis benötigt der Anbieter eine Ab- oder Ummeldebestätigung. Ab Datum der Ab- bzw Ummeldung sind 3 weitere Monate Grundgebühren zu zahlen. 

 

Hat deine Tochter ihren Wohnsitz weiterhin, besteht kein SonderkündigungsRECHT, die Kündigung greift dann erst zum Ende der regulären MVLZ. 

Benutzerebene 7
Abzeichen +4

Ist nicht zutreffend hier, denn dann hätte o2 erst zum Mai abgeschaltet. Hier scheint es so, das o2 mit dem abschaltauftrag gewartet hat, bis die Bestätigung eingegangen ist.

 

TE schrieb, Ende Januar Bestätigung gesandt, o2 bestätigt Ende Januar die Kündigung zu Anfang Februar, was ja der üblichen 1 Woche entspricht. 
 

Daher gehe ich von selber schuld aus, hätte er das zeitig erledigt hätte o2 auch dem terminwunsch entsprechend den abschaltauftrag verarbeitet. 
 

der Te hat sich 5 Monate Zeit gelassen, also selber schuld.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Ja. Der Umzugstermin ist maßgeblich für die Kündigung, aber ohne Nachweis wird diese nicht wirksam. Daher sollte man so schnell wie möglich nach der Ummeldung die Bescheinigung einreichen. Hier scheint es so, dass die Tochter etwas blauäugig davon ausgegangen ist, dass man dem Anbieter nur sagen muss, dass man umzieht.

Benutzerebene 7

Hallo @Fundriver,

ich habe mal geschaut, aktuell hattest Du hier mit uns noch keinen Kontakt aufgenommen. Ließ sich das ganze denn inzwischen auf anderem Wege klären?

Gruß,

Lars

Benutzerebene 7

Hallo @Fundriver,

schade, dass keine weitere Rückmeldung erfolgt ist.

Ich erläutere gerne einmal den Ablauf, wenn ein Umzug in ein nicht versorgtes Gebiet erfolgt.

Sobald ein Kunde uns informiert, dass er kündigt, da er an einen Ort umziehen wird, wo durch uns keine Versorgung mit DSL möglich ist, laufen einige Prozesse im Hintergrund an.

Es wird zuerst einmal geschaut, ob mit dieser Kündigung schon entsprechende nachweise eingereicht sind, also zum einen eine Abmeldebestätigung und zum anderen eben auch eine Bestätigung, dass der Kunde ab einem bestimmten Datum an einer anderen, von uns nicht versorgten Anschrift wohnt.

Ist dieser Nachweis nicht enthalten, wird zuerst einmal eine fristgerechte Kündigung zum Ende der regulären Laufzeit eingetragen und es erfolgt eine Kommunikation an den Kunden, wo wir um die Zusendung der entsprechenden Nachweise der neuen Anschrift bitten.

Sobald dieser Nachweis vorliegt, wird eine Deaktivierung des DSL Anschlusses beauftragt und es werden einmalig drei Grundgebühren ab Zusendung dieses Nachweises berechnet.

Unsere DSL-Verträge gibt es auch jeweils als Flex-Variante mit einer Laufzeit von nur einem Monat. Dies ist besonders praktisch, wenn ein Anschluss nur für einen begrenzten Zeitraum benötigt wird oder absehbar ist, dass bald ein Umzug erfolgt.

Gruß,

Lars

Lange her, aber nachdem die ct sich einegschaltet hat, hat O2 wohl nachgegeben. Soviel zu den ganzen “selber Schuld” und bla bla “Experten”-Geschwätz!

Sei doch über so viel Kulanz froh, anstatt jetzt noch mit Sand zu werfen wie ein Kleinkind.

Jawoll, sehr nice dass doch alles geklappt hat, auch wenn ich hier denen Usernamen garn icht mehr lesen kann. 😅

LG Steffen

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