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Warum wird die Septembergrundgebühr schon im Juli gebucht?


Benutzerebene 1
Laut den Kontoauszügen wurde im Juli 2016 zweimal eine Grundgebühr von 29,99 erhoben (ohne die zweite Grundgebühr als solche zu kennzeichnen oder in Rechnung zu stellen) und dafür fehlt die Rechnung über die Grundgebühr für den September 2016. Da ich über die beiden Vorgänge keine Rechnungen vorliegen habe, wurde der DSL-Zugang unberechtigt gesperrt.

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Lösung von o2_StefanX 7 October 2016, 12:27

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53 Antworten

Benutzerebene 1
...als Ergänzung für diejenigen, für die es zu abstrakt klingt

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Mein aktueller Kontostand

Ihr Konto auf einen Blick.07.10.201608:02 Uhr

Aktueller Kontostand              07.10.2016     -59,98

Letzter Zahlungseingang*     02.08.2016     29,99

Zur Zahlung fällig                   07.10.2016     29,99

* Zahlungseingänge werden erst nach 3 Werktagen berücksichtigt.

Den aktuellen Stand Ihrer laufenden Rechnung finden Sie unter Verbrauchsübersicht.

anzeigen

Kontoauszugsdaten der letzten Monate

für den ausgewählten Vertrag

Datum der Buchung     Betrag     Zahlung fällig     Buchungsart     Bemerkung

Soll     Haben

11.10.2016     -29,99         Nein     Rechnung     M........664 vom 24.09.2016

10.09.2016         +54,00     Nein     Gutschrift 

10.08.2016     -29,99         Nein     Rechnung     M.......318 vom 24.07.2016

02.08.2016         +29,99     Nein     Überweisung 

10.07.2016     -29,99         Nein     Rechnung     M.........773 vom 23.06.2016

10.07.2016     -29,99         Ja     Rechnung        M.........773 vom 23.06.2016 / Teilausgleich

10.07.2016     -54,00         Nein     Rechnung     M........773 vom 23.06.2016 / Teilausgleich

28.06.2016         +29,99     Nein     Überweisung 

wer nun fragt, weshalb am 10.7. nun 29,99 und 54,-- gebucht wurden....so ist das für ein Leihgerät, das jedoch schon vor längerer Zeit zurück geschickt wurde und zu unrecht mit 83,99 gebucht wurde....

Nun....keine kundige Fachleute, die mir sagen können, wo die Rechnung M...xxx  von 23/24.08.2016 geblieben ist...da schon  eine vom 24.09.2016 gebucht worden ist...dafür aber zwei Grundgebühren (29,99) aus der M...773 vom 23.06.2016????

Benutzerebene 6
Was ist das für eine Gutschrift über 54,00 EUR vom 10.09.? War die Rechnung August evtl. ein Minus für o2 bei dem noch 54 EUR übrig geblieben sind und die dann auch verrechnet wurden.

54 + 29,99 wären dann auch wieder 83,99 EUR.

Benutzerebene 1
.Hallo!

Die Rechnung vom 23.6.2016 belief sich auf 113,98 € mit zwei Pos. 1. Grundgebühr für Juli 2016 und 2.  83,99 für ein Leihgerät....laut Rücksprache mit dem Kundenservice ein Fehler in der Logistik, das Gerät sei eingetroffen und wird wieder gutgeschrieben....somit war nur die Grundgebühr für Juli zu zahlen...Überweisung am 28.6 ...29,99.

Nun wurden aber nicht die 83,99 gebucht und wieder gutgeschrieben, sondern warum auch immer noch eine Grundgebühr von 29,99 und der Rest von 54,-- Euro ....dafür gab´s dann etwas verspätet eine Gutschrift...die wiederum zwei Pos. hat (70,58 - 25,20...wenn noch die Steuern berücksichtigt  wird 83,99 - 29,99  Restguthaben 54,-- ...kann man weiter oben sehen..) Die verrechnete Grundgebühr ist für 1.9.-30.9.2016.

Womit rein rechnerisch ja alles wieder stimmt....lediglich das ohne Rechnung die Grundgebühr für Sept. im Juli gebucht und eingefordert wird....

Benutzerebene 1
...wer erzählt dann so ein Unsinn ....man kann nicht ohne Rechnung eine Grundgebühr buchen und einfordern und dann den DSL-Zugang sperren!!!!

Und wo ist bitte eine Antwort zu meiner Frage? Laut Auskunft  eines Experten im Handybereich geht so etwas schon mal gar nicht!

Wer ist für diese Schließung verantwortlich? Wer ist hier Admin?

Benutzerebene 7
Abzeichen +4
Auf der 773 wurde der Router mit 54 und 29€ aufgeteilt, aber später nur 54€ gutgeschrieben. Du hast schon lange nicht mehr gezahlt, daher die Sperre.

Offen sind die 29€ (ohne verquertschte) von der falschen routerberechnung. Daher steht auch oben

Zur Zahlung fällig 29€ und nicht 54€

Benutzerebene 7
Du hast bisher die Rechnung vom 24.08. nicht überwiesen.

Aktivierungsdatum: 08.02.2016

1 x o2 DSL All-in M (brutto 29,99 Euro monatl.) vom 01.09.2016 bis 30.09.2016 25,20 19%

1 x Option Community Flat vom 01.09.2016 bis 30.09.2016 0,00 19%

1 x Guthabenbuchung für zurückgesendete DSL Leihgeräte -70,58 19%

Summe -45,38 netto

Mehrwertsteuer -8,62 19%

Rechnungsbetrag -54,00 brutto

Hier haben wir die Kosten für die Hardware als Guthabenbuchung ausgewiesen und vom aktuellen Rechnungsbetrag abgezogen.

Da du die Hardware aber nie gezahlt hast, musst du hier dennoch die monatliche Gebühr die wir auf der Rechnung ja nun mit der Guthabenbuchung verrechnen dennoch zahlen. Das ist bisher nicht geschehen. Deine letzte Zahlung ist vom 02.08.

Du hängst also 2 Monate zurück.

Gruß

Stefan

Benutzerebene 1
Hallo,

es hat etwas gedauert, da irgendeine Störung des Servers vorlag....zumindest bekam ich keine Verbindung.

@Denner

"von der falschen routerberechnung" ...Das ist ja das Problem die irrtümlich zugesandte Fritzbox wurde ungeöffnet zurückgeschickt und nach Monaten in zwei Pos. berechnet. Vom Kundeservice hatte ich die Zusage, dass dieser Betrag von 83,99 in voller Höhe wieder gutgeschrieben wird. Da ich die Rechnungen per Post erhalte, wurde mit auch eine Gutschrift auf diesem Weg zugesagt....

Warum dieser Betrag nun bei der Kontoführung gesplittet wurde ....konnte mir bisher niemand korrekt erklären...eine Belastung von 70,58 (773   ....23.6)  und ein Guthaben 70,58 (234....24.8.) zeugen davon, das hier keine monatliche Gebühr fällig wurde oder abzubuchen wäre.....da ich eine eingerichtete  Home Box und die Zusendung einer Fritzbox gar nicht notwendig war...

Somit kann man das, was o2-Stefan geschrieben hat, nur als falsch bezeichne....



.....
Hier haben wir die Kosten für die Hardware als Guthabenbuchung ausgewiesen und vom aktuellen Rechnungsbetrag abgezogen.

Da du die Hardware aber nie gezahlt hast, musst du hier dennoch die monatliche Gebühr die wir auf der Rechnung ja nun mit der Guthabenbuchung verrechnen dennoch zahlen. Das ist bisher nicht geschehen.

Zumal wenn die Rechnung vom 24.8. (234)  einen Gesamtbetrag von -54,00 Euro ausweist Und benenne doch einmal den "aktuellen Rechnungsbetrag", der nun wieder abgezogen wurde....

...im Juli wird eine Belastung von 29,99 ohne Rechnung ausgewiesen und die September Grundgebühr wird mit dem Guthaben aus der Belastung vom Juli  gutgeschrieben......und somit wird ....wie geschehen von der Inkassoabteilung behauptet....nicht etwa von September wäre noch eine Grundgebühr offen, sondern im Juli wären keine Grundgebühren gezahlt wurden....man verschiebt die Septembergebühr in den Juli und kreiert so eine überfällige Zahlung ohne das mir eine (schriftliche) Rechnung per Post zugesandt worden ist...

Nur um anschließend den Anschluss unberechtigt zu sperren....

Und ferner keine Frist von "innerhalb von 10 Tagen" gesetzt wird, sondern "Wir werden den genannten Betrag Ihrem Konto gutschreiben".

@o2-Stefan

Welchen Betrag sollte man Deiner Meinung nach nur überweisen?!

Die Frage war doch gar nicht, wie viele Grundgebühren noch offen sind....das weiß ich selbst...sondern lediglich, für welchen Monat noch etwas offen ist, um ob eine berechtigte Sperrung vorliegt.

Bei dieser kreativen Buchführung sieht selbst der, der mit Buchführung noch nie etwas zu tun hatte, das hier versucht wird eine zweite Grundgebühr im Juli einzufordern, um sie dann im September wieder zu verrechnen...rein rechnerisch passt am Ende wieder alles.....jedoch mit dem entscheidenden Unterschied, wenn ein Betrag von 29,99 noch aus dem Juli offen wäre, so wäre, wenn man das Konto immer Schrittweise ausgleicht, eine Zahlung für August fällig...und nicht wie man mit dem Juli-September-Tausch...erst die Septembergebühr...über die keine ordentliche Rechnung sondern lediglich ein Guthaben von 54,-- Euro vorliegt.......als Rechnungsstellung/bzw. Guthabenberechnung  und eine korrekte Kontoführung (keine Buchung ohne Belege) liegen vollkommen im Argen........



Du hast bisher die Rechnung vom 24.08. nicht überwiesen.

Aktivierungsdatum: 08.02.2016

1 x o2 DSL All-in M (brutto 29,99 Euro monatl.) vom 01.09.2016 bis 30.09.2016 25,20 19%

1 x Option Community Flat vom 01.09.2016 bis 30.09.2016 0,00 19%

1 x Guthabenbuchung für zurückgesendete DSL Leihgeräte -70,58 19%

Summe -45,38 netto

Mehrwertsteuer -8,62 19%

Rechnungsbetrag -54,00 brutto

Da du die Hardware aber nie gezahlt hast, musst du hier dennoch die monatliche Gebühr die wir auf der Rechnung ja nun mit der Guthabenbuchung verrechnen dennoch zahlen. Das ist bisher nicht geschehen. Deine letzte Zahlung ist vom 02.08.

Du hängst also 2 Monate zurück.

Was noch von falschen Behauptungen und bekannten Tatsachen gestützt wird...besser kann man eine Unfähigkeit gar nicht demonstrieren.

mfg

Benutzerebene 7
Abzeichen +4
Ich kann nicht in den Zahlungsverlauf reinschauen und so unformatiert ist auch unschön zu lesen.

Aber wenn Stefan sagt, es sei eine Monatsrate offen, wird eine Monatsrate offen sein.

Benutzerebene 1
Hallo!

....er behauptet sogar, dass zwei Monatsraten offen sind, obwohl er nicht ganz up to date ist, wird die Anzahl ja nicht bestritten....nämlich September und Oktober....und um die Septemberrechnung geht es hier vorrangig, die ich schon vor Tagen eingefordert habe....sie in den nächsten Tagen erhalten sollte, aber es ist lediglich die Oktoberrechnung gekommen.

Aber wie gesagt, ist das nicht das Problem....sondern als mir nach meiner Anfrage " wo nun die Rechnung für September bliebe" der Anschluss gesperrt wurde.....habe ich die Qual auf mich genommen jemanden von o2 ans Telefon zu bekommen....jeder der es einmal ausprobiert hat, weiß wovon ich spreche...nach einer gefühlten Ewigkeit, hatte ich dann jemanden, der mit erklärt hat, dass die Juni Grundgebühr von 29,99 noch nicht bezahlt wäre....Rechnung vom 23.6.   Überweisung (schräg nach rechts unten) überwiesen--- 28.6  29,99. Lediglich der gesplittete Betrag von 89,99 (unberechtigte Forderung wurde nach der Bemängelung und Zusage einer Gutschrift nicht mit überwiesen. Die nächste Rechnung für August wurde ebenfalls ordnungsgemäß am 02.8. ---wieder 29,99 ...überwiesen.nach dem  24.8  kam dann die seltsame Gutschrift von 54,--, aber keine Rechnung für den Monat September....wie schon gesagt, habe ich mich erst Anfang Oktober erkundigt, warum ich keine ordentliche Rechnung für den September erhalten habe.....mit dem  Ergebnis..technische Probleme ...nächsten Tage...leider wurde lediglich der Anschluss gesperrt...weil angeblich die Juli Grundgebühr nicht bezahlt worden ist...vom September war gar nicht die Rede...

Also lange Rede....es geht lediglich  darum...wie der Titel es auch sagt...und der o2-Mann von Finanzabteilung behauptet.....eine überfällige Grundgebühr aus dem Juli noch offen steht oder nach meiner Lesart, aufgrund  fehlender ordentlicher Abrechnung die Gebühr für den Monat September offen stand.

mfg

Benutzerebene 1
...leider ist eine Bearbeitung des Textes nicht möglich..

Deshalb die Korrekturen hier...

Die Rechnung kam zwar am 23.6, aber bezog sich natürlich auf den Juli

und

es geht nicht um 89,99, sondern um 83,99

Benutzerebene 7


Was noch von falschen Behauptungen und bekannten Tatsachen gestützt wird...besser kann man eine Unfähigkeit gar nicht demonstrieren.

mfg

Ich mag jetzt nicht über deine Unfähigkeit einfache Buchungsvorgänge zu verstehen urteilen. Daher unterlasse ich es dies zu kommentieren.

Um es noch einmal vereinfacht für dich zu erklären.

Die oben von mir genannte Rechnung vom 24.08.2016 weist ein Guthaben über 54 EUR aus. Dieses setzt sich aus der Guthabenbuchung der Hardware in höhe von 83,99 abzüglich der Grundgebühr von 29,99 zusammen.

Diese Verrechnung würde aber nur funktionieren wenn du den damals gesplitteten Betrag über 83,99 auch gezahlt hättest.

Hast du aber nicht wie du selber schreibst. Daher können diese 83,99 EUR Guthaben auch nicht mit folgenden Grundgebühren verrechnet werden. Es waren daher Stand 24.08.2016 also noch 29,99 EUR offen.

Die sind bis heute nicht gezahlt, daher ist der Anschluss gesperrt.

Die Rechnung vom 24.09. ist, wie du bereits festgestellt hast, noch nicht erstellt, um diese geht es daher auch nicht.

Gruß

Stefan

Benutzerebene 1
Hallo!

Ich rede von den mir zugesandten Rechnungen und Gutschriften.....die in meiner Buchführung als Belege "herhalten" müssen.....die einfachste Regel lautet keine Buchung ohne Beleg.

Ich habe eine fehlerhafte Rechnung mit Datum 23.06.2016 erhalten. Nach Rücksprache mit dem Kundenservice wurde mit zugesagt, dass ich eine Gutschrift über den zu Unrecht erhobenen Betrag von 83,99 erhalte. Somit wurden am 28.6. lediglich die Grundgebühren überwiesen....dieser Teilbetrag wurde bei mir auch nur verbucht...die Gutschrift ist trotzdem erforderlich, damit das Konto wieder ausgeglichen ist.

Wäre Ihre Kontoführung etwas schneller und korrekter, so hätte zunächst dort eine Belastung von 29,99 Grundgebühr für den Monat Juli stehen müssen und 83,99 für die irrtümlich zugesandte Fritzbox...die Logistik hat es verschlammt...nach meiner Reklamation nehmen wir einfach einmal einen Zeitraum von 14 Tagen an...hätte ich eine Gutschrift in Höhe von 83,99 ...somit die Buchung bei Ihnen im Kontoauszug Anfang Juli von 83,99 auf der Habenseite....somit Konto ausgeglichen....wo liegt nun das Problem...weil eben nicht so vorgegangen wurde, sondern der Betrag in 29,99 und 54,-- Euro geteilt wurde....Wenn Sie hier der große Fachmann sind, so erklären Sie einmal mit einfachen Worten, warum nicht anhand der Rechnung 773 nun die Position aus dem Beleg übernommen wurden und zwei Buchungen a. 29,99  b. 83,99  auf der Sollseite erfolgt sind. Wäre   wahrscheinlich zu einfach und den einfachen Buchungsregeln konform.

Dann nach 14 oder 20 Tagen mit Versendung der Gutschrift über 83,99 wird die Habenbuchung vorgenommen...jeweils ein ordentlicher Beleg für die entsprechende Buchung.

Die ganz große Frage ist doch nun, warum wurde nicht dieser einfache und buchungstechnisch korrekte Weg gewählt. Fangen Sie aber nicht wieder mit einer Grundgebühr für eine irrtümlich versandten Fritzbox an...

Also warum einfach, wenn es auch komplizierter geht?

Ich weiß keinen Grund warum man eine Buchung für einen Betrag, den man aus einem Beleg entnehmen kann, nun zwei Teilbeträge verbuchen muss! Was auch einer ordentlichen Buchführung widerspricht.

Ich zitiere einfach einmal den Teilbereich, der noch blamabler als die Verletzung von einfachen Buchungsregeln ist...

Zitat

"

Diese Verrechnung würde aber nur funktionieren wenn du den damals gesplitteten Betrag über 83,99 auch gezahlt hättest.

Hast du aber nicht wie du selber schreibst. Daher können diese 83,99 EUR Guthaben auch nicht mit folgenden Grundgebühren verrechnet werden. Es waren daher Stand 24.08.2016 also noch 29,99 EUR offen.

Die sind bis heute nicht gezahlt, daher ist der Anschluss gesperrt.

Die Rechnung vom 24.09. ist, wie du bereits festgestellt hast, noch nicht erstellt, um diese geht es daher auch nicht."

Zitatende

Es geht bei der Kontoführung nicht darum ob ein Betrag gezahlt wurde oder nicht....

Wenn ein Konto zu Unrecht mit einem Betrag belastet wird, erfolgt eine Gutschrift, da man den gebuchten Betrag bei einer ordentlichen Buchführung nicht einfach löschen kann. Somit musste die falsche Belastung durch eine Gutschrift in gleicher Höhe wieder herausgenommen werden....ohne etwa zu verrechnen oder gar zu splitten...

Ich habe den Betrag (83,99) bemängelt und die Zusage einer Gutschrift erhalten....was sollte man groß verrechnen oder zahlen.

Wenn nun die Buchführungsfachleute bei o2 auf die glorreiche Idee, entgegen aller Gepflogenheiten einer ordentlichen Buchführung, kommen irgendeinen Betrag ohne jeglichen Beleg zu splitten oder zu verrechnen, kann ich genauso wenig dafür, wenn nun irrtümlich eine Fritzbox versandt wird, obwohl ich schon eine eingerichtete HomeBox hatte....die Berechnung der Fritzbox wurde ebenso bemängelt, wie das Fehlen einer ordentlichen Rechnung ober die Septembergrundgebühr....danach haben die Fachleute anscheinend etwas gemerkt und plötzlich behauptet die Juligrundgebühr wäre noch nicht bezahlt.

Stand 24.08.2016 wäre selbstverständlich bei ordentlicher Buchführung und Rechnungslegung jedem...aber nicht den Fachleuten bei o2.... aufgefallen, das eine Gutschrift und eine Rechnung für die Septembergrundgebühr getrennt zu erstellen gewesen wäre.... damit die seltsamen Buchungen wenigstens halbwegs ausgeglichen wären. Jedoch hat o2 nur eine Gutschrift mit diesem Datum herausgeschickt, aber auf eine ordentliche Rechnung verzichtet.....warum keine Rechnung kam, wurde auf Nachfragen mit einem technischen Problem begründet und die Rechnung käme in den nächsten Tagen....bis heute, wie die Gutschrift über 83,99 nicht eingegangen....

Damit habe ich wohl zu genüge dokumentiert, dass mit das fehlen einer Rechnung (zwar spät, aber immerhin) aufgefallen ist.

Auch wenn noch keine Rechnung vom September vorlag und somit auch noch keine Fälligkeit aufgetreten ist...sein kann...fragen Sie einmal den Experten im Handybereich....ohne Rechnung keine Fälligkeit...und die Gutschrift kann nicht als Rechnung herhalten, da dort keine 10Tage Zahlungsfrist o.ä. vorgegeben wird....wie wollen Sie ohne Fälligkeit also eine Sperrung rechtfertigen....wurde sie mit der Zusage einer Zusendung einer ordentlichen Rechnung bezahlt.

Bliebe also als Nummer zwei  die Frage, welcher Betrag mit welchem Fälligkeitstermin berechtigt nun eine Sperrung meines DSL-Anschlusses? Und wie wird diese unberechtigte Sperrung rückvergütet?

Und wieder bist Du nicht auf dem Laufenden....habe ich nie behauptet, dass die Oktoberrechnung noch nicht erstellt ist, lediglich dass die Oktoberrechnung schon im Konto verbucht ist und ich die Septemberrechnung (immer bezogen auf den Abrechnungszeitraum der Grundgebühr in Höhe von 29,99) mir immer noch nicht vorliegt.

Somit solltest Du, falls Du in der Lage dazu bist, zum einen die Frage beantworten, warum die falsche Belastung mit 83,99 für ein Leihgerät geteilt wurde, obwohl buchungstechnisch kein relevanter Grund für ein solches Vorgehen vorlag (die Aufteilung in Grundgebühr und Kosten des Leihgerätes wäre die einzig sinnvolle Einteilung) und zum anderen mit welcher Rechnung und der Setzung einer Zahlungsfrist ...somit einer Fälligkeit... eine Sperrung des DSL-Anschlusses zu rechtfertigen wäre....aber nicht wieder eine Rechnung mit einer Gutschrift verwechseln....

mfg

Benutzerebene 1
....wer unterbricht ständig die Diskussion....obwohl noch nicht einmal mehr als plumpe Behauptungen geäußert wurden....

Gibt es hier einen Mod. oder wird hier selbstherrlich von o2-Stefan verfahren...

Benutzerebene 7
Abzeichen +4
Stefan ist ein Mod und er ist nicht selbstherrlich sondern hat mit verständlichen Worten erklärt, das du im Rückstand bist und warum.

Entsperrt wird 2-5 Tage nachdem das Geld verbucht wurd

Benutzerebene 1
Hallo!

Wann und wo hat er etwas erklärt?!

Er verwechselt lediglich eine Gutschrift ohne Zahlungsziel mit einer Rechnung, die mit zahlbar bis oder innerhalb von 10 Tagen ein Ziel setzt. Die Frage wäre nun, ob eine Gutschrift ohne eine Zielsetzung vom Kunden so zu interpretieren ist, dass ein Anteil der Gutschrift zu zahlen und auch die Frage innerhalb welchen Zeitraumes eine Fälligkeit eintritt. Wenn man eine Rechnung über einen Abrechnungsmonat vorab erhält und kein Ziel gesetzt wird, so ist nicht o.W. anzunehmen, dass die Grundgebühr immer einen Monat im Voraus zu entrichten ist....zumal wenn nicht ein Abbuchungsauftrag, sondern eine schriftliche Rechnung per Post erforderlich ist. Deshalb ist zu fordern, dass eine ordentliche Rechnung dem Kunden zugeht und die Möglichkeit, dass er bei normaler Postlaufzeit den angegebenen Fälligkeitstermin einhalten kann. Eine Gutschrift erfüllt keine der Erfordernisse, die an ein Rechnung mit Zielsetzung gestellt werden. Du hast doch auch im Handybereich irgendetwas mit einer App geantwortet, wo es auch um eine Septemberrechnung gegangen ist....Experte ....kein Verzug ohne ordentliche Rechnung mit Angabe der Fälligkeit....bzw. ohne Zielsetzung eben nach 30Tagen. Selbst wenn man die Gutschrift nun als Rechnung ansehen würde, so enthält sich keinerlei Angaben zur Zielsetzung....soetwas wie "innerhalb von 10 Tagen"...jedoch ..."wird der Betrag Ihrem Konto gutgeschrieben"... so wäre sicherlich gerichtlich zu klären, wann und ob überhaupt eine Fälligkeit dabei ausgelöst wird....o2 hat doch sicherlich eine Rechtsabteilung...dort kann sich ja o2-Stefann erkundigen und sich dann hier fundiert äußern.

Wie oben schon aufgeführt ist zu klären, ob die Behauptung der Finanzabteilung, dass die Grundgebühr für den Monat Juli überfällig wäre.....wozu sich o2-Stefan nicht verbindlich geäußert hat....deshalb die Frage zu Juli und September oder wie hier o2-Stefan behauptet, dass die Gutschrift einer Rechnung gleichzusetzen wäre und die Fälligkeit....ja was eigentlich...zumal ich mich nach der Septemberrechnung erkundigt habe und auf technische Probleme hingewiesen worden bin...und sie würde mir in den nächsten Tagen zugehen...

Weshalb sollte man solche Antworten bekommen, wenn ich schon eine Septemberrechnung vorliegen hätte....also widerlegt die Auskunft von Kundendienst doch o2_Stefans Behauptung die Gutschrift wäre mit der Septemberrechnung gleich zu setzen und der Kunde müsste sich den Betrag heraussuchen und irgendeine Fälligkeit annehmen.....

...also ist nichts mit verständlichen Worten geklärt und schon gar nicht, warum ich im "Rückstand" sein sollte...

Somit "Butter bei die Fische"...

Mit welcher Rechnung von wann, für welchen Bereich und mit welchem Ziel sollte ich in den "Rückstand" geraten sein, der eine berechtigte Sperrung begründet???

Da die Begründung mit der Grundgebühr für Monat Juli nicht funktioniert, sollt schon etwas mit Substanz kommen. Möglichst mit etwas rechtlichem Hintergrund, der auch vor Gericht stand hält.

mfg

Benutzerebene 1
Hallo!

...als Ergänzung @Denner

Nun habe ich es schwarz auf weiß....die Rechnungs-Inkassoabteilung von o2 hat anscheinend nicht die geringste Ahnung von dem, was sie tut...und lässt sich von ihrer eigenen "kreativen" Buchführung übertölpeln...

Erst wird so "geschickt" gebucht, dass die Grundgebühr für den September "verschwindet" und im Juli wieder auftaucht und dann auf Nachfrage heißt es es stehen noch 29,99 für den Juli offen...

Man schreibt:

M...773         23.6.2016                    fällig 10.7.2016                            29,99

und dafür verschwindet der Septembergrundbetrag ......anstatt einer Gutschrift für die fälschlich belastete Fritzbox und eine korrekt Rechnung für September, wird eine Guthabenverrechnung vorgenommen, obwohl gar kein Guthaben vorlag, sondern eine Gutschrift über 83,99 vereinbart wurde.

Ego, wie in der Frage..."https:///thread/142416?sr=inbox&ru=808867" liegt nun buchungstechnisch der "seltsame Fall" vor, dass eine Grundgebühr für September schon im Juli gefordert wird....

Da sich der hier agierende Fachmann o2-Stefan noch nicht verbindlich darüber ausgelassen hat, welche Grundbeträge (er zwei im Rückstand), kann man noch nicht sagen, ob er auch die Juligrundgebühr meint, die bereist am 28.6.2016 - auch im Kontoauszug zu ersehen- überwiesen wurde. Über den Rest aus dieser Rechnung M...773  ....zurückgesendetes Leihgerät wurde irrtümlich mit 83,99 in Rechnung gestellt...wurde eine Gutschrift vereinbar....nie war die Rede davon ein nicht vorhandenes Guthaben zu verrechnen....wäre ja auch absolut schwachsinnig.....ob man es glaubt oder nicht ....es ist hier so geschehen....

Auf den Unterschied zwischen einer Gutschrift und der Verrechnung eines Guthabens muss man ja bei den hier versammelten buchungstechnisch versierten Fachleuten nicht eingehen....zumindest o2_Stefan scheint eine Ahnung von der Vorstellung einer Idee darüber hat, was hier schief gelaufen sein könnte....er hat erwähnt, dass das Leihgerät nicht bezahlt, jedoch in Rechnung (wenn auch in zwei Beträgen) gestellt wurde...und eben bei nicht vorhandenen Geldfluss buchungstechnisch eben eine Gutschrift erforderlich  über die gesamte zu Unrecht belastete Summe/den gesamten Betrag ist.

Somit kann man wohl unterstellen, dass dem o2_Stefan der Unterschied zwischen einer Gutschrift und der Verrechnung eines Guthabens bekannt sein sollte.....jedoch der Rechnungsabteilung und den Leuten, die telefonische Auskunft über den Kontostand geben, mit aSgW nicht.....man könnte nur schreiben..."...denn sie wissen nicht, was sie tun".

Wenn also eine Schulung dieses absolut unfähigen Personals ansteht, vielleicht könnte o2_Stefan ja auch dazu eingeladen werden.....damit er auch die "buchungstechnischen  Tricks" erkennen kann und schnell in der Lage ist, zu erkennen was hier falsch gemacht wurde und wer den Fehler zu verantworten hat....dann klappt es vielleicht auch mit dem "Kundenservice". Denn so wie es hier abläuft ist es eine Kundengängelung bis hin zur Täuschung.....der Verbraucherschutz wurde über dieses seltsam Buchungsgebaren informiert und in Zeiten der Rechtsschutzversicherung wird auch häufiger geklagt.

Heute habe ich ein Schreiben mit Datum vom 5.10.2016 in Händen, in dem doch tatsächlich der fällige Betrag von 29,99 aus dem Juli 2016 angemahnt wird....@ o2_Stefan....von der verschwundenen....schwachsinnigerweise bei einer Verrechnung eines fiktiven Guthabens untergegangen....Septembergrundgebühr, ist keine Rede.....also nichts mit unberechtigte Guthabenverrechnung....ein gravierender Fehler der Rechnungsabteilung bei o2....selbst auf meinen Hinweis das mir meine Septemberrechnung fehlt, wurde keine Korrektur vorgenommen...mit einer Rechnung gleichzusetzen, auf die der Kunde hin einen Betrag zu zahlen hat....nochmals absoluter Schwachsinn.

Nun können wir auch leicht feststellen auf welcher Seite ein Fehlverhalten vorliegt und wem es anzulasten ist.

@o2_Stefan.....Ich hoffe Sie sehen es endlich und da Sie anscheinend in die Rechnungslegung/Verrechnung involviert sind?.....wäre die einzig sinnvolle Reaktion von o2 sich...

1. sich für die Unannehmlichkeiten des Kunden  zu entschuldigen

2. umgehend die unberechtigte Sperrung des Anschlusses aufzuheben

    (eventuelle mit einer Wiedergutmachung der tagelangen Sperrung....Rückvergütung der Grundgebühr, da   ja   kein voller Monat auf das Netz zugegriffen werden konnte...)

Ferner eine korrekte Gutschrift und Rechnung....falls die betreffenden Abteilungen...überhaupt dazu in der Lage sind.

...aber nach meinen bisherigen Erfahrungen mit Ihrem Rechnungswesen, muss ich leider davon ausgehen, dass nur weiterhin absolut schwachsinnige Reaktion erfolgen...

mfg

Benutzerebene 4
Hallo -

ich kann o2_Stefan sehr wohl folgen.

Wenn Du eine Rechnung von 84 EUR erhältst, die 54 EUR zu hoch ist, Du aber die restlichen 29,99 EUR nicht bezahlst hast, dann ist es weiterhin offen. Die 29,99 EUR sind so oder so fällig,

Die Gutschrift wäre für Dich erst dann relevant, wenn Du tatsächlich die 84 EUR bezahlt hättest. Hast Du aber nicht. Du hast ja gar nichts gezahlt.

-Gruss

Benutzerebene 1
Hallo Fliegenkäfer!

Es ist schön, wenn Du o2_Stefan folgen kannst. Doch leider ging es nicht um 54 Euro...

Einmal Grundsätzlich....in meinen Rechnungen tauchen idR lediglich die Grundgebühren von 29,99 € auf. In der Rechnung(M...773) vom 23.6  waren es plötzlich 113,98. Da wurde ein nicht zurückgesandtes Leihgerät mit 70,58 also mit MwSt 83,99. berechnet. Nach einer Rücksprache mit dem Kundendienst, wobei auch festgestellt wurde, dass das Leihgerät schon vor einigen Monaten eingegangen war, wurde eine Gutschrift über 83,99 vereinbart und es sollte nur der Grundbetrag von 29,99 überwiesen werden, was auch am 28.6 geschehen ist.

Es ging also nie um 54,-- oder 29,99 ....sondern um 83,99!!!

Hast Du überhaupt meine meist etwas langatmigen Posting gelesen.....dort wurde nun mehrmals auf den Unterschied zwischen einer Gutschrift und einer Verrechnung eines Guthabens hingewiesen.....und genau darauf ist doch der Fehler der Rechnungsabteilung zurückzuführen. Sie haben zum einen ...warum auch immer den Betrag von 83,99 in zwei Teilbeträge aufgeteilt und so verbucht und ferner nicht eine Gutschrift über den gesamten Betrag von 83,99 gutgeschrieben, sondern sie haben ein nicht vorhandenes Guthaben mit der Septembergrundgebühr verrechnet...wodurch ein weiterer Fehler entstanden ist....nun taucht der gesplittete Anteil von 29,99 im Juli, als überfälliger Betrag auf....obwohl es sich um die Grundgebühr vom 1.9. - 30.9, die wenn alles korrekt abgelaufen wäre, am 24.8 in Rechnung gestellt worden wäre....wie man unschwer in den Kontoauszügen erkennen kann, taucht keine Rechnung zum Ende des Monats August auf.

Jedem, der in der Lage ist sein eigenes Gehirn einzusetzen, sieht doch sofort, dass die Grundgebühr des Monats September nicht in Rechnung gestellt wurde und dadurch auch nicht überwiesen wurde....die fehlerhaft Verrechnung eines nicht vorhandenen Guthabens mit der Grundgebühr geht doch zu Lasten von o2 und kann keineswegs, als eine korrekte Rechnung für September angesehen werden.

Also wenn Du o2_Stefan folgen kannst, dann erklär mir doch einmal....welcher Betrag (nun ja, das ist ja einfach ...29,99) mit welcher Rechnung, wann fällig geworden ist?

(...aber jetzt nicht mit dem gesplitteten Teil (29,99) aus dem Juni ankommen....dieser Anteil gehört in die zugesagte Gutschrift von 83,99 ...54+29,99 -....wo ist die Rechnung und für welchen Zeitraum).

Wobei die Fälligkeit des Betrags von 29,99 und wann er in Rechnung gestellt wurde, die hier gesuchte Antwort ist...

mfg

Benutzerebene 1
Hallo Fliegenkäfer!

eine kleine Ergänzung hätte ich da noch....

Wenn man, warum auch immer, eine fehlerhafte Belastung von 83,99 in zwei Teilbeträgen verbucht (so geschehen in den Kontoauszügen zu 10.7), so muss man, wenn die Gutschrift zum 10.9. erfolgt ebenfalls wieder 83,99 (von mir aus wieder in zwei Teilbeträgen) diesmal auf der anderen Seite mit einem plus versehen, also 83,99 bzw. 54,-- und 29,99 verbuchen.

Aber wenn man keine Gutschrift, sondern eine Verrechnung eines Guthabens vornimmt, so zeugt das von einer enormen Unfähigkeit der "Fachleute" des Rechnungswesens.

Hätte man lediglich eine Gutschrift von 83,99 zum einen und nach erteilter Rechnung zum 24.8 zum anderen die monatliche Grundgebühr als Belastung verbucht, so wäre alles wieder im grünen Bereich gewesen.

10.9       29,99                              Mxxxxx        24.8.

10.9.                       +54,--

10.9                        +29,99.

28.8                          29,99               mögliche Überweisung

So sehe die ordnungsgemäß Verbuchung der Gutschrift (wenn ich es auch in einem Betrag von 83,99 verbucht hätte) und die Erstellung einer korrekten Rechnung mit der Grundgebühr von 29,99 zum 24.8 aus.

Wenn nicht der Fehler von o2 begangen worden wäre, anstatt einer Gutschrift eine Verrechnung vorzunehmen!!!

Ferner kann man auch deutlich sehen, wenn des eine Rechnung zum 24.8 erstellt worden wäre, in der ein Ziel von 10 Tagen angegeben wäre, wann die Fälligkeit dieses fehlenden Betrags von 29,99 eingetreten wäre....

Nun werde ich mit einer Sperrung "bestraft", weil die "Fachleute des Rechnungswesens" von o2 nicht in der Lage sind, einen so einfachen Vorgang, anhand der Belege, ordnungsgemäß zu verbuchen.

So wird auch deutlich, dass aufgrund der fehlenden Rechnung die Grundgebühr des Monats September gar nicht fällig sein kann....keine Rechnung ...keine Fälligkeit!

Und die Frage ist doch nun, wie will man ein Sperrung des DSL-Anschlusses rechtlich begründen....ich hoffe ja noch, dass sich o2-Stefan in der Rechtsabteilung kundig macht und einmal berichtet...

mfg

Benutzerebene 7
Abzeichen +4
Du argumentierst also, es gäbe keine Rechnung für einen vergangenen Monat, also kann keine Förderung entstanden sein, obwohl du trotzdem den ganzen Monat den DSL Anschluss genutzt hast?

Dann lass doch den ganzen anderen Mist weg, das verwirrt nur.

Benutzerebene 4
Hallo -

tut mir leid, aber ich sehe nur Buchungen im Soll i.H.v. 173,96 EUR und im Haben 113,98 EUR. Somit fehlen auf Deinem Konto 59,98 EUR, wovon davon 29,99 EUR schon länger fällig sind.

Der Kontoauszug sagt es doch aus???

-Gruss

Benutzerebene 1
Hallo Denner!

Die Forderung entsteht durch den eingegangenen Vertrag und da bisher immer eine Rechnung im Vormonat für die Grundgebühr des folgenden Monats bei mir eingegangen ist und ich 10Tage Zeit hatte und die Forderung zu bezahlen, frage ich mich, warum es durch eine Gutschrift über 83,99 plötzlich anders sein sollte.

Die Verbindlichkeit besteht selbstverständlich, nur bedarf es einer Rechnungsstellung, um in Verzug zu geraten, wenn bisher so vorgegangen worden ist...Eingang der Rechnung ...Überweisung....keine Rechnung...  Nachgefragt....Antwort ...technische Probleme ...Rechnung kommt in den nächsten Tagen....bis heute nicht gekommen.....keine Fälligkeit!!!

mfg

@Fliegenkäfer

...wenn Du den Oktober mit hinzunimmst...ist das die korrekte Summe...

Jedoch ist die Annahme, das die eine Zahlung von 29,99 schon längere Zeit fällig ist eindeutig falsch ist.

Die am 10.7 verbuchen 29,99 gehören zu der fehlerhaften Belastung von insgesamt 83,99, die zum 10.9 wieder "rückvergütet" werden sollte....nur ist hier, wie ich weiter oben dargestellt habe keine Gutschrift, sondern fälschlicherweise eine Verrechnung eines nicht vorhandenen Guthabens verfolgt....deshalb erscheint eben durch diesen Buchungsfehler der Monatsbetrag vom September als eine Buchung am 10,7.

Eine fehlerhafte Belastung von 83,99, muss auch eine Gutschrift von 83,99 nach sich ziehen....wenn nun - selbst in zwei Teilbeträgen auf der einen Seite 83,99 ...auf der anderen Seite aber nur 54,-- Euro "gutschreibt" (und mit der Grundgebühr von September verrechnet...obwohl gar kein Guthaben vorliegt), so ist das keine ordnungsgemäße Buchführung

Wo ist in Deiner Kontoübersicht denn die Rechnung für den Monat September (vom 24.8) zu finden???

mfg

Benutzerebene 7
Abzeichen +4
Das macht dich aber zu einem ganz üblen khorintenkacker.

Dann viel Spaß Don Quijote, bei deinem Kampf gegen die blaue Seite der Macht und ihrer galaktischen Bosheit eine Rechnung bereitzustellen.

Ich bin dann mal raus und beobachte deinen Kampf, Berichte hier bitte wie du das mit dem Gerichtsvollzieher ausgehandelt hast.

Benutzerebene 1
Hallo Denner!

Wenn etwas so einfaches, wie die einfachen Grundregeln eines ordnungsgemäßen Rechnungswesens, schon Deinen Horizont übersteigen und Du den Sachverhalt immer noch nicht erkannt hast, so bringt es sicherlich überhaupt nichts, Dich noch einmal darauf hinzuweisen, dass für eine ordnungsgemäße Buchführung, für jeden Buchungsvorgang ein Beleg vorhanden sein muss....keine Buchung ohne Beleg....sollte sich ja wohl jeder merken können ...und wenn man dann noch weiß, wo Soll und  Haben ist, kann schon nicht mehr allzu viel schief gehen.

Jeder Kunde hat ein Recht auf eine ordnungsgemäße, korrekte Rechnung...und da ich sie in schriftlicher Form per Post bekomme, so sollte auch für alle Monate eine solche vorliegen......da bringt es nichts, wenn lediglich auf beiden Seiten der Buchführung der gleiche Betrag herauskommt. Es müssen auch alle Belege vorhanden sein und auch alle verbucht werden.....ein Beispiel wie eine korrekt Verbuchung der Gutschrift von 83,99 (auf Wunsch auch aufgeteilt in 54,-- und 29,99) auszusehen hat, habe ich weiter oben dargestellt. Genau wie eine korrekte Rechnung zu verbuchen gewesen wäre, wenn sie denn nun erstellt würde.

Mit irgendwelchen fiktiven Guthabenverrechnungen die Septemberrechnung zu unterschlagen und so zu tun, als wäre ein Bestandteil einer Gutschrift schon über Monate fällig, entspricht einfach nicht den Buchungsregeln.

Es wird auch kein Kampf ausgefochten. Es wird lediglich darauf bestanden, dass jeder Kunde eben ein Recht auf eine korrekte in Rechnungsstellung einer Forderung hat.

Ferner wenn das Rechnungswesen von o2 mit solchen Fachleuten gesegnet ist....ist der einzig vernünftige Weg, so schnell .wie möglich den laufenden Vertrag zu kündigen und hoffen, dass die anderen Anbieter nicht so geistige Leuchte in diesem wichtigen Bereich beschäftigt.

Und Zukünftig einen großen Bogen um o2 zu machen...

mfg

Benutzerebene 7
Abzeichen +4
Okay