Warum O2
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Unterirdischer Kundenservice ...


Benutzerebene 1
Guten Tag an Alle,

mit DSL und Festnetz bin ich noch nicht lange bei o2, mit dem Mobilfunk schon (wenn man die lange Base Zeit mitrechnet).

Mein Problem:

Im April 2016 platzte die o2 Abbuchung für DSL, da mein Konto nicht gedeckt war (stimmt). Am Tage der Rückbuchung war das Konto wieder gedeckt und die Rechnung wurde von mir an diesem Tag überwiesen. Diesen Monat bekam ich die auf den 08.05.2016 datierende Rechnung am 10.05.2015 um 01:58 Uhr per E-Mail zugestellt und sollte diese innerhalb von 5 Tagen überweisen (hat mich gewundert warum die nicht abgebucht wird, habe dann aber am 13.05. gesehen, dass die erst wieder abbuchen wollen, wenn der komplette Betrag aus April 2016 überwiesen ist - damit meinten die wohl auch die 4 EUR Rücklastschriftgebühr, die ich nicht mit überwiesen hatte, da mir deren Schreiben noch gar nicht vorlag und auch erst am 20.04. erstellt wurde - da war das Geld schon mehrere Tage da). Habe dann am 13.05. die Rechnung überwiesen - da bekanntlich Pfingsten dazwischen lag, ging das Geld erst am 17.05. ein (sagt meine Bank).

Am 19.05. funktionierte mein DSL nicht - Festnetztelefon ging. Am 21.05. flatterte mir die Mahnung für Mai ins Haus und siehe da, die haben den DSL-Anschluss am 19.05. gesperrt und dann sofort wieder entsperrt - dafür will o2 5 EUR haben (ein echtes Geschäftsmodell, das nur Großunternehmen durchsetzen können).

Tatsächlich sind in meinem bisherigen Telekommunikationsleben (32 Jahre) erst 4 Rechnungen jemals geplatzt und wurden sofort überwiesen (das die Zahlungen vor den o2 Schreiben rausgingen sagt auch deren Kontoauszug - sehr fragwürdig).

Auf den § 45 TKG geht o2 auch in der Mahnung ein. Ist dieser ein § von "Wünsch Dir was für o2?".

Werde jetzt wieder auf DSL in der Wohnung verzichten und lieber wieder dieses nur in meinem Büro nutzen. Da hab ich die Telekom und die walten nicht so.

Auch mit dem Mobilfunk von o2 bin ich keineswegs zufrieden und werde diesen schnell kündigen. Sobald die Stadt verlassen wird ist kaum noch Netz vorhanden.

Beste Grüße

kkiser


20 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Was ist jetzt dein Anliegen, oder war das alles nur eine Mitteilung? Da § 45 TKG nur die Telefonie betrifft, die wohl nicht gesperrt wurde, verstehe ich nicht, was du mit dem "Wünsch dir was" meinst.

Benutzerebene 1
Wenn Sie meinen, hier mal eine andere Sichtweise:

https://www.e-recht24.de/news/telekommunikation/7468-sperrung-internetanschluss-wegen-nicht-bezahlter-rechnung.html

Benutzerebene 1
Wo steht in  45k TKG, dass es sich nur um Telefon handelt? Hier gibt es auch andere Ansichten!

Die Handlungen von o2 sind vollkommen überzogen!

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Natürlich gibt es andere Ansichten, aber das BGH-Urteil hat bisher zu keiner Änderung des TKG geführt. In den im Artikel erwähnten Fällen wurde zudem der komplette Anschluss gesperrt. Deine Meinung darfst du natürlich dennoch vertreten.

Zu deiner Frage: Im 1. Absatz steht "Der Anbieter öffentlich zugänglicher Telefondienste". Im § 3 findet man folgende Erläuterung: "Ein öffentliches Telefonnetz ist ein Telekommunikationsnetz, das zur Bereitstellung des öffentlich zugänglichen Telefondienstes genutzt wird und darüber hinaus weitere Dienste wie Telefax- oder Datenfernübertragung und einen funktionalen Internetzugang ermöglicht;" Wie du siehst unterscheidet das TKG (noch) zwischen Telefondienste und andere Telekommunikationsdienste. Aus diesem Grund sperren Anbieter (nicht nur o2) den Internetzugang aber nicht den kompletten Anschluss.

Was jetzt dein konkretes Anliegen ist hast du leider immer noch nicht geschrieben.

Benutzerebene 1
Habe ich!*1

"Im April 2016 platzte die o2 Abbuchung für DSL, da mein Konto nicht gedeckt war (stimmt). Am Tage der Rückbuchung war das Konto wieder gedeckt und die Rechnung wurde von mir an diesem Tag überwiesen. Diesen Monat bekam ich die auf den 08.05.2016 datierende Rechnung am 10.05.2015 um 01:58 Uhr per E-Mail zugestellt und sollte diese innerhalb von 5 Tagen überweisen (hat mich gewundert warum die nicht abgebucht wird, habe dann aber am 13.05. gesehen, dass die erst wieder abbuchen wollen, wenn der komplette Betrag aus April 2016 überwiesen ist - damit meinten die wohl auch die 4 EUR Rücklastschriftgebühr, die ich nicht mit überwiesen hatte, da mir deren Schreiben noch gar nicht vorlag und auch erst am 20.04. erstellt wurde - da war das Geld schon mehrere Tage da). Habe dann am 13.05. die Rechnung überwiesen - da bekanntlich Pfingsten dazwischen lag, ging das Geld erst am 17.05. ein (sagt meine Bank).

Am 19.05. funktionierte mein DSL nicht - Festnetztelefon ging. Am 21.05. flatterte mir die Mahnung für Mai ins Haus und siehe da, die haben den DSL-Anschluss am 19.05. gesperrt und dann sofort wieder entsperrt - dafür will o2 5 EUR haben (ein echtes Geschäftsmodell, das nur Großunternehmen durchsetzen können)."

*1 Bereicherung in großem Stil! Zahlungsverzug = 0 Tage? Eine Rechnung muss doch wohl erst einmal zugehen bevor sie fällig sein kann. Zugegangen am 10.05.2016 um 1:58 Uhr und überwiesen am 13.05.2016. Wochenende und Feiertage sind eben keine Arbeitstage bei Banken - es war ja Pfingsten. Erklären Sie mal die Sperrung und die Mahnung!

Wir reden hier auch nicht über § 45 TKG, sondern § 45k TKG. Beide mal anbei:

§ 45 TKG Berücksichtigung der Interessen behinderter Endnutzer - dejure.org

§ 45k TKG Sperre - dejure.org

Ich habe am 19.05. in einem Shop nachgefragt, nur die 0800 Nr. bekommen, da in der Schleife gehangen (mehr als 30 Minuten) usw.

Fazit: Absolut unterirdisch! Braucht NIEMAND!

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Ja, §45k hatte ich zitiert, nur nicht richtig angegeben, sorry.

Was die Mahnung und Sperre angehen, kann ich dir nur empfehlen, die Rechnungsabteilung anzurufen (Kundenbetreuung anrufen und dich verbinden lassen). Eine Beschwerde diesbezüglich kannst du an folgende Adresse schicken:

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG

Überseering 33

22297 Hamburg

Benutzerebene 1
Danke, ich habe da schon hingeschrieben.

Finde das Vorgehen trotzdem unmöglich (vermutlich würde mir auch jeder Richter zustimmen; Tod meiner Mama am 14.04., Beisetzung am 11.05.).

Benutzerebene 1
Diese Antwort finde ich vollkommen daneben. Nehmen Sie an einer Umfrage teil ....

Nun bin ich gespannt, ob auch noch irgendwann eine Antwort kommt.



Benutzerebene 1
@Sonic 28

Die Löschung des Threads "Anzeige gegen o2 Vorstände" hilft nicht - sind auch nicht die gleichen Voraussetzungen.

Nun geht ALLES - selbstverständlich gibt es von diesem und dem anderen Thread etc. entsprechende pdf-Dateien ;-)))). - an die Verbraucherzentralen und die Bundesnetzagentur.

Beste Grüße

Befasse Dich doch bitte erst mal mit den juristischen Gegebenheiten.  Es handelt sich bei der Angelegenheit um eine rein zivilrechtliche Angelegenheit. Das kannst Du nichts "anzeigen". Die richtigen Rechtsmittel sind

  • einstweilige Verfügung
  • positive Feststellungsklage
  • oder man setzt O2 in Verzug und lässt die klagen, was einem auch kein Kostenrisiko verursacht.

Alles andere, einschließlich Bildzeitung und RTL nimmt doch niemand mehr erst. 😉

Der Thread wurde nicht "gelöscht", sondern gesperrt.  Behaupte also bitte nichts Falsches.

Benutzerebene 7
Abzeichen +1
Hallo kkiser,

du schreibst folgendes:

Die Löschung des Threads "Anzeige gegen o2 Vorstände" hilft nicht - sind auch nicht die gleichen Voraussetzungen.

Wie der User Fuchs bereits im Beitrag https:// es richtig festgestellt hat, habe ich den anderen Thread https:// nur gesperrt und nicht gelöscht, weil beide Threads zum selben Thema passen und doppelte Threads hier im o2 Kundenforum nicht vorgesehen sind. Bitte korrekt hinsehen und nichts falsches behaupten.

Gruß, Sonic28

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Was genau wolltest du anziegen? Zu welchem Zweck schickst du jetzt pdf-Dateien aus einem Kunden-helfen-Kunden Forum an die BNetzA und die Verbraucherzentrale? Meinst du nicht es wäre besser, erstmal auf eine Antwort von o2 auf dein Schreiben zu warten? Bei allem Verständnis für deine Verärgeruing, aber ich weiss ehrlich gesagt nicht was du jetzt erreichen willst.

Benutzerebene 1
Nun scheinen die Wellen ja hoch zu schlagen 😏😀.

@Fuchs und Sonic28: Dann eben gesperrt. Ist ja auch egal.

@bs0‌: Das ich nach der Umfrage - in der man sich auf meinen Kontakt vom 21.05. bezieht (dieser war per E-Mail an die E-Mail, auf der man gerne nur Aufträge hätte, die aber bei ALLEM funktioniert - und nach dieser Umfrage dann folgende Nachricht kommt (deshalb leite ich alles weiter und erstatte Anzeige gegen den Vorstand von o2):

https://





Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Du erstattest Anzeige gegen den o2-Vorstand weil du gebeten wurdest an einer Umfage teilzunehmen? Welche Straftat wirst du ihm denn vor? Was soll die BNetzA und die Verbraucherzentrale da machen?

Also ich habe immer noch nicht verstanden wegen welcher Straftat Du Anzeige erstatten willst!?

Um es mal klarzustellen - wir sind hier alles Kunden, die Dich nur vor Blamage schützen wollen.

Benutzerebene 1
@bs0‌: Nein, deshalb nicht.

@VoIP-Droide‌: Wegen Bereicherung in großem Stil.

Wie kann denn eine E-Mail angekommen sein und zu einer Umfrage führen - eine halbe Stunde nach Antwort ist diese nicht angekommen? Bin auch affinitiv im Internet, aber das verstehe ich nicht.

Wobei ich nach wie vor das GANZE als GESCHÄFTSMODELL betrachte - siehe meine vorherigen Beiträge.

Beste Grüße

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Wegen 5 Euro, die du eventuell sogar erstattet bekommst? Damit möchtest du die Staatsanwaltschaft beschäftigen?

Die Fehlermeldung, die du per E-Mail zurückbekommen hast deutet auf eine fehlgeschlagene interne Weiterleitung hin, da die Adresse nicht die ist, an die du geschrieben hast (die zwar auch ungültig ist, aber das ist unerheblich). Warum diese Umfrage gekommen ist weiss ich nicht, aber sie bezieht sich auf eine Kontaktaufnahme vom 21. Mai. und vermutlich gar nicht auf eine E-Mail, die du geschickt hast.

Benutzerebene 1
@bs0‌: Ok, interne Weiterleitung?

Bei uns geht das anders, da bekommt niemand so eine Nachricht.

Habe aber jetzt nach dem Tod meiner geliebten Mami auch endlich Urlaub und keine Lust micht mit solchen Themen zu beschäftigen. Da ich auch Buchhalterin bin weiss ich, dass dies Vorgehen völlig abstruss ist und sich ein Gericht damit befassen sollte.

Beste Grüße

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Zunächst mein Beileid für deinen Verlust.

Vielleicht wäre es gerade deswegen sinnvoll, erstmal von der ganzen Angelegenheit mit der Rechnung etwas Abstand zu nehmen. Wenn du dann das ganze mit einem klaren Kopf anschaust und immer noch der Ansicht bist, rechtlich gegen o2 vorgehen zu wollen, bzw. müssen, wäre es sinnvoll, dich juristisch beraten zu lassen, denn (und bitte nicht falsch verstehen) du scheinst hier einiges, insbesondere Straf- und Zivilrecht durcheinander zu bringen. Es wäre schließlich nicht in deinem Interesse, wegen 5 Euro weitere, hohe Kosten tragen zu müssen.

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