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Schadensersatz für nicht zurückgesendete DSL Leihgeräte


Kunden-Nr.:

Hallo zusammen,
ich hatte wie andere Kunden keine Info über die Rücksendemodalitäten erhalten und nun den Schadenersatz in Rechnung gestellt bekommen.
Kann ich den Router über die Rücksende-Website einsenden und erhalten dann eine Gutschrift?

Vielen Dank für euer Feedback!
Michael


Kundennummer entfernt - o2_Kurt
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Lösung von blablup 7 June 2019, 16:15

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4 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +1
Was meinst du mit "Info über die Rücksendemodalitäten"? Vertraglich vereinbart ist folgendes:

Nach Vertragsende oder nach Überlassung entsprechender neuer Hardware sind die Geräte vom Kunden [...] an den Anbieter zurückzusenden.


Routerpfand/Schadensersatz wird zurückerstattet, wenn der Router zurück geschickt wird. Nach Eingang der Retoure kann das aber noch einige Wochen dauern.

Einen kostenlosen Rücksendeaufkleber für DHL kannst du dir hier ausdrucken:
https://dsl-retoure.o2online.de/start
Danke für die Info.

Ich spreche von guter Kommunikation mit dem Kunden - z.B.

Hallo lieber Kunde,
am xx haben wir Ihnen im Rahmen des Tarifwechsels einen neuen Router zukommen lassen.
Bitte senden Sie Ihren alten Router wie vertraglich vereinbart zurück. Sie können dafür hier ein Rücksendeformular ausdrucken.

Ihr könnt den Text gerne kopieren und in eure Prozesse integrieren 😉 .
Benutzerebene 7
Abzeichen +1
Das gab es schon. Früher lag den Router-Paketen ein gedruckter Rücksendeaufkleber bei, auf dem der Kunde darauf hingewiesen wurde, dass mit dem Erhalt des neuen Routers der alte zurück geschickt werden muss. Haben die Kunden trotzdem ignoriert und sich gefreut, dass sie sie nun ein zweites Leihgerät als Briefbeschwerer für den Schreibtisch haben. Manche sammeln eben gern.
Danke für die Info.

Ich spreche von guter Kommunikation mit dem Kunden - z.B.

Hallo lieber Kunde,
am xx haben wir Ihnen im Rahmen des Tarifwechsels einen neuen Router zukommen lassen.
Bitte senden Sie Ihren alten Router wie vertraglich vereinbart zurück. Sie können dafür hier ein Rücksendeformular ausdrucken.

Ihr könnt den Text gerne kopieren und in eure Prozesse integrieren 😉 .

Man könnte als mündiger Kunde und Verbraucher, der man ja in der Regel zu sein wünscht und vorgibt, allerdings auch ein wenig mehr Eigenverantwortung über- und wahrnehmen, nämlich seine Verträge lesen und das dort Vereinbarte von sich aus einhalten. Dass Router im Eigentum von Anbietern sind und bleiben, kann man sich durchaus wegmerken. 😉 Und wenn man das nicht weiß oder vergessen hat, kann man seinen Vertragspartner vielleicht auch mal fragen oder sich anderweitig informieren.

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