zum 11. August 2015 endete nach fristgerechter und bestätigter Kündigung mein O2-DSL-Vertrag. Den DSL-Router schickte ich bereits vor Vertragsende, nämlich am 30. Juli 2015 (Belege liegen O2 vor) an O2 zurück. Da ich von O2 zunächst keine weiteren Nachrichten erhielt, sah ich das Vertragsverhältnis als beendet an und alle damit verbundenen Aktivitäten als erledigt.
Am 29.Oktober 2015 erhielt ich dann eine Rechnung über angeblich nicht zurückgesendete Leihgeräte in Höhe von 29,12 €. Auf dieses Schreiben reagierte ich mit einem Einschreiben mit Rückschein (für mich weitere Kosten von ca. 4 €) am 03. November dem ich sämtliche Einlieferungsbelege, Rechnungskopien, Kündigungsbestätigung beilegte, die Ermächtigung zur Lastschrift entzog und ankündigte, sollte der Betrag am 06. November 2015 (wie im Schreiben von O2 angekündigt) abgebucht werden, werde ich diesen unverzüglich von meiner Bank zurückbuchen lassen.
Da ich zwischenzeitlich schon viel im Internet nachgelesen hatte, dass O2 scheinbar oft das "Problem" (ich möchte niemandem an dieser Stelle systematischen Betrug vorwerfen) hat, dass ehemaligen Kunden Leihgeräte nicht zugeordnet werden können, diese dann mit Mahngebühren, Inkassounternehmen und Schufaeinträgen konfrontiert werden, war ich mir relativ sicher, dass diese Angelegenheit damit noch nicht erledigt war.
Und so kam es, dass O2 mir den Betrag (entgegen meines Lastschriftvollmachtsentzug, welcher am 05.November von O2 bestätigt wurde) abbuchte und ich diesen unverzüglich durch meine Bank zurückbuchen ließ.
Am 14.November erhielt ich eine erneute Rechnung über den angeblich offenen Betrag von 29,12 € plus Rückbuchungsgebühren in Höhe von 4,00 €.
Daraufhin richtete ich mich am 17. November an den O2-Hilfe-Chat. Dort erklärte mir ein freundlicher Mitarbeiter (XXXXXX), dass die Rücksendebelege O2 vorliegen würden und, dass ich bis zum Abschluss der Prüfung, die in etwa 4-6 Wochen in Anspruch nehmen kann, die erneute Rechnung nicht beachten solle. Den Chat kann ich durch Screenshots belegen. XXXXXX versicherte mir, dass ich nach Abschluss der Prüfung eine schriftliche Rückmeldung erhalten würde. So beachtete ich die Rechnung auch nicht weiter und erhielt nun am 29. Dezember eine Mahnung in Höhe von 35,62 €, zahlbar innerhalb von 3 Tagen. Mit den "netten" Aufforderungen "Wollen Sie weitere Kosten vermeiden? Zahlen Sie bitte 35,62 €" und "Sparen Sie sich weitere Kosten". In einer E-Mail vom 31. Dezember hieß es nun, dass mir eine Onlinerechnung im Kundencenter zur Verfügung steht. Diese bestätigt das wundersame Auftauchen meiner zurückgesendeten Hardware. und eine damit verbundene Gutschrift in Höhe von 29,12 €. Ein Blick auf meine aktuellen Kontoasuzugsdaten im Online-Kundencenter machte dann deutlich, dass die 29,12 € bereits für die offenen Beträge verwertet wurden und nun noch ein Betrag von 6,50 € offen steht. Dieser setzt sich zusammen aus 4,00 € Rückläuferkosten (s.o.) und 2,50 € Mahngebühren.
Auch wenn sich der geforderte Betrag "nur" noch auf 6,50 € beläuft sehe ich es, gerade auch als Studentin, nicht ein, diesen Betrag zu zahlen.
O2 konnte die Hardware, die bereits vor Vertragsende zurückgeschickt wurde, aus welchen Gründen auch immer (darüber wird der Kunde ja nicht unterrichtet) nicht zuordnen. O2 hat von meinem Konto Geld abgebucht, obwohl der Entzug der Lastschriftvollmacht bestätigt wurde. O2 stellt zunächst Forderungen an mich als Kunde, ohne zunächst bei sich den Fehler zu suchen. Die Schreiben von O2 wurden immer schärfer und unfreundlicher. In keinem ⚠️ einzigen Schreiben, gesteht O2 sich selbst einen Fehler ein oder versucht mit einem einfachen "Es tut uns Leid" zu besänftigen. Ich bin von dieser Art der Kundenbetreuung zutiefst enttäuscht und bin mehr als froh, dass ich den Vertrag dort nicht mehr weiterführe.
Meine Frage ist nun, ob ich mit weiteren Mahnungen zu rechnen habe oder wann O2 sich eingesteht, dass ich als Kunde keine Mitschuld habe und dass die entstandenen Kosten nicht von mir zu tragen sind. Wie kann es sein, dass man sich nach fast einem halben Jahr noch damit rumärgern muss? Ich bin wirklich froh, dass ich alle Belege gut aufbewahre und somit alles nachweisen kann. Meine Rechnungen stehen mir nach Angaben im Vertrag nur noch ein halbes Jahr nach Vertragsende zur Verfügung. Was passiert, wenn die Angelegenheit bis dahin immer noch nicht abgeschlossen ist und ich nicht mehr auf den Online-Service (wie meine Rechnungen) zugreifen kann?
Ich bitte um schnelle Antwort!
Mit freundlichen Grüßen,
S. Pohl (Kundennummer: DE12712233)
EDIT: Namen entfernt - Datenschutz -
Fuchs
Lösung von o2_Christian
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