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Rechnung für Leihgerät ohne Aufforderung zur Rücksendung

  • 14 November 2018
  • 3 Antworten
  • 1182 Aufrufe

Hallo zusammen,

ich habe meinen DSL-Vertrag fristgerecht zum 30.08. gekündigt und auch entsprechende Mails zum Eingang der Kündigung (26.07.) und zur Deaktivierung des Anschlusses (16.08.) erhalten. Seitdem warte ich bis heute auf die, in der Mail angekündigte, schriftliche Kündigungsbestätigung.

Nun wurde mir am 30.10. eine Rechnung über 31,53 € gestellt aufgrund nicht zurückgesendeter Leihgeräte im Zeitraum 25.09.–24.10. Allerdings wurde ich zu keinem Zeitpunkt zur Rücksendung des Geräts aufgefordert.

Natürlich sende ich den Router jetzt zurück, nachdem ich selbst herausfinden musste, wie ich überhaupt einen Rücksendeantrag stellen kann. Allerdings hätte ich auch gerne mein Geld zurück.

Wie kann ich verfahren?
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Lösung von Anonymous 14 November 2018, 14:48

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3 Antworten

Die AGB regeln das m.E. Aber auch ohne AGB darf man sich selber fragen, was mit Leihgeräten passiert.

Schick es zurück und dann bekommst du das Geld zurück.
Danke für die schnelle Antwort. In der Leistungsbeschreibung unter Punkt 10.4 steht zwar, dass der Router zurückzusenden ist – allerdings nicht, innerhalb welcher Frist.

Dass das Gerät zurückzusenden ist, war mir schon klar. Allerdings hätte ich dafür zumindest gerne die Information bekommen, wohin genau ich es schicken muss.
Nun weißt es. 😉 2 Monate sind zu lang.

Schick ihn zurück, bewahre den Beleg 3 Jahre und den Rest von 2018 gut auf. Wenn die Ware da ist, dann melde dich bei o2 ca. 14 Tage später wegen der Auszahlung.

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