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Pauschale Gebühr für Anbieterwechsel gem. § 46 TKG


Benutzerebene 1
Moin!
Ich habe meinen DSL-Anschluss von o2 zur Telekom gewechselt (ohne Rufnummernportierung). Auf der Schlussrechnung von o2 werden mir für einen Rufnummernexport 29,95 € in Rechnung gestellt.

Auf telefonische Rückfrage bei o2 handelt es sich aber tatsächlich nicht um die Gebühr für eine Rufnummernportierung sondern um die Gebühr für einen Anbieterwechsel gem. § 46 TKG.

Die Hotline sagte mir, dass diese Gebühr immer in Rechnung gestellt wird, wenn der neue Anbieter (hier Telekom) den Anschluss bei o2 kündigt. Sollte beim Umstellungstermin etwas schieflaufen, muss o2 in diesem Fall meinen DSL Anschluss weiterversorgen. Dies kostet Geld und wird somit mit 29,95 € in Rechnung gestellt.

Die Umstellung erfolgte jedoch reibnungslos zum genannten Termin. Es gab keine Weiterversorgung durch o2 und es wurde auch keine Rufnummer portiert. Wieso also diese 29,95 € Gebühr? Wo kann ich gegen diese Gebühr angehen? Anscheinend ja nicht bei der Hotline, die meint, dass alles rechtens ist.

Danke & Gruß
Martin

62 Antworten

Sogar die 29,95€ stehen bereits in Frage, da das die Maximalgrenze ist, die aber ein vielfaches des tatsächlichen Aufwandes darstellt. Es gab bereits in einem Einzelfall eine Reduzierung auf 8,xx€. Da tut sich noch was, aber kaum vor 2020.
Sogar die 29,95€ stehen bereits in Frage, da das die Maximalgrenze ist, die aber ein vielfaches des tatsächlichen Aufwandes darstellt. Es gab bereits in einem Einzelfall eine Reduzierung auf 8,xx€. Da tut sich noch was, aber kaum vor 2020.

Also jetzt kann ich einfach nur zahlen und es so hinnehmen jetzt?

Vielleicht haben ja die neuen Leute mehr glück die dann 2020 kündigen oder wechseln wollen 😃

Sogar die 29,95€ stehen bereits in Frage, da das die Maximalgrenze ist, die aber ein vielfaches des tatsächlichen Aufwandes darstellt. Es gab bereits in einem Einzelfall eine Reduzierung auf 8,xx€. Da tut sich noch was, aber kaum vor 2020.Also jetzt kann ich einfach nur zahlen und es so hinnehmen jetzt?

Vielleicht haben ja die neuen Leute mehr glück die dann 2020 kündigen oder wechseln wollen :D

Hattest du einen Laufzeit- oder einen Flex-Vertrag?
Wenn ersteres, würde ich mal in die bei Vertragsabschluß bzw. bei letzter Vertragsänderung übersandte (zu dem Zeitpunkt gültige) Preisliste schauen, was da bezüglich dieser Gebühr drin steht.
In jedem Fall formal reklamieren, denn dann kann man bei späteren Entscheidungen der BNetzA noch das Geld zurückfordern. Ich würde den Betrag grundsätzlich nicht zahlen solange es keine Entscheidung der BNetzA dazu gibt. Aber das ist Geschmackssache.


Sogar die 29,95€ stehen bereits in Frage, da das die Maximalgrenze ist, die aber ein vielfaches des tatsächlichen Aufwandes darstellt. Es gab bereits in einem Einzelfall eine Reduzierung auf 8,xx€. Da tut sich noch was, aber kaum vor 2020.Also jetzt kann ich einfach nur zahlen und es so hinnehmen jetzt?

Vielleicht haben ja die neuen Leute mehr glück die dann 2020 kündigen oder wechseln wollen :D
Hattest du einen Laufzeit- oder einen Flex-Vertrag?
Wenn ersteres, würde ich mal in die bei Vertragsabschluß bzw. bei letzter Vertragsänderung übersandte (zu dem Zeitpunkt gültige) Preisliste schauen, was da bezüglich dieser Gebühr drin steht.


Habe eben geschaut mir wurde nie eine Preisliste zugesendet per Mail.
Benutzerebene 7
Abzeichen +1
Die Preisliste bekommt man nie per Mail zugesendet. Sie wird auf der O2 Webseite veröffentlicht und u.U. gibt es sie auf Nachfrage auch gedruckt im Shop bei Vertragsabschluss. Aber man darf wohl davon ausgehen, dass der Kunde im eigenen Interesse vor Vertragsabschluss AGB, Leistungsbeschreibung und eben auch die Preisliste liest, weil er sonst gar nicht weiß, was er da zu welchem Preis kauft.

Soweit ich mich erinnere, steht diese Wechselgebühr erst seit 2018 in den Preislisten.

Davon abgesehen halte ich sie für mehr als fragwürdig, weil o2 für die Gebühr keine Leistung für den Kunden erbringt. Im Fall der Weiterversorgung zahlt der Kunde ja ohnehin weiterhin an o2, und zwar nur 50% des regulären Entgelts. Es ist wohl kaum im Sinne der Verordnung, wenn man sich das hintenherum wieder durch eine Wechselgebühr herein holt. M.E. hat die Gebühr eher den Charakter einer Vertragsbeendigungsgebühr, die bei Mobilfunkverträgen ja schon für unzulässig erklärt wurde.
Die Preisliste bekommt man nie per Mail zugesendet. Sie wird auf der O2 Webseite veröffentlicht und u.U. gibt es sie auf Nachfrage auch gedruckt im Shop bei Vertragsabschluss. Aber man darf wohl davon ausgehen, dass der Kunde im eigenen Interesse vor Vertragsabschluss AGB, Leistungsbeschreibung und eben auch die Preisliste liest, weil er sonst gar nicht weiß, was er da zu welchem Preis kauft.


Du hast recht, das wird nur bei Mobilfunk so gemacht ... wäre aber, wenn man es denn will, auch bei DSL machbar.
Man schaue mal in die aktuelle Preisliste - Anbieterwechselgebühr wurde mehr als halbiert. Da hat die BNetzA wohl auf den Putz gehauen wegen unberechtigt hohen (Portierungs-)Kosten?
Entscheidung zur unberechtigten Kündigungsgebühr steht offenbar noch aus!?
Man schaue mal in die aktuelle Preisliste - Anbieterwechselgebühr wurde mehr als halbiert. Da hat die BNetzA wohl auf den Putz gehauen wegen unberechtigt hohen (Portierungs-)Kosten?
Entscheidung zur unberechtigten Kündigungsgebühr steht offenbar noch aus!?

Mmh ... 4 Nachkommastellen sieht dann aber eher nach Nettobetrag aus.
Selbst dann ist das besser wie zuvor ... statt vorher 29,95€

Anbieterwechsel gem. § 46 TKG(Wechsel zu einem anderen Anbieter) 11,4359/Vorgang
Benutzerebene 1

Für Alle hier hoch interessante Infos:
Ich hatte bei der Bundesnetzagentur höchstselbst nachgefragt wegen der rund 30 Euro Wechselgebühr, die der Endkunde zu zahlen hat wenn man von A nach B wechselt und A und B nicht zum selben verein gehören (O2 zu drillisch oder sowas).

Hier die doch recht interessante Antwort:

“Sehr geehrter Herr ...,

 

vielen Dank für Ihr Feedback. Momentan kann ich Ihnen dazu leider keine weiteren Auskünfte geben. Möglicherweise wird die Beschlusskammer noch weitere Entscheidungen treffen, die sich direkt auf die Endkundenbeziehungen auswirken. Im Übrigen erlaube ich mir den Hinweis, dass nach dem neuen europäischen Rechtsrahmen, den aber der deutsche Gesetzgeber noch in nationales Recht umsetzen muss (bis Ende 2020?), künftig von Endkunden keine Entgelte für eine Rufnummernmitnahme erhoben werden dürfen.

 

Mit freundlichen Grüßen


Ihr Verbraucherservice
http://www.bundesnetzagentur.de”

Fazit:
vielleicht
schon in diesem jahr wird die europäische Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt und dann gibt es gar keine Wechselgebühren mehr!

Hat von euch schon einmal Jemand was Näheres über dieses europäische Gesetzesänderung gehört?
Jede Info ist willkommen! :-)

Benutzerebene 7
Abzeichen +4

Da bleibt die Frage, was die Agentur macht, wenn der Anbieter es als Anschlusswechselgebühr bezeichnet?

Habe jetzt per Fax Widerspruch bei o2 eingereicht.

Bei der Bundesnetzagentur habe ich zudem eine Nachfrage eingereicht, ob die Abrechnung von pauschalen Gebühren für einen Anbieterwechsel von §46 TKG gedeckt ist und mit diesem begründet werden kann.

Kann mich die Tage nochmal melden, um mitzuteilen was daraus geworden ist. Falls nicht gewünscht, kann das Thema geschlossen werden.

Danke & Gruß
Martin

Könnten Sie mir bitte die Kontaktdaten des TKG Internet Gesetzes mitteilen? O2 hat mir Gebühren für Anbieterwechsel berechnet, die ich für einen Betrug halte.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Für Betrug ist nur die Polizei zuständig.

Wo kann ich mich über meinen vorherigen Internetanbieter beschweren?

 

Ich habe den Internetanbieter von o2 auf Telekom umgestellt. Ich habe meinen Standort nicht geändert. O2 hat mir eine Gebühr unter Angabe von "Anbieterwechsel gem. Paragraf 46 TKG" berechnet (€8,9636), obwohl ich meine Nummer nicht portiert habe. Außerdem habe ich den Vertrag mit O2 vor Ablauf der 3-monatigen Kündigungsfrist gekündigt.

O2 antwortet nicht auf meine Fragen. Kann O2 mir diese Gebühr berechnen?

Benutzerebene 1

Wo kann ich mich über meinen vorherigen Internetanbieter beschweren?

 

Ich habe den Internetanbieter von o2 auf Telekom umgestellt. Ich habe meinen Standort nicht geändert. O2 hat mir eine Gebühr unter Angabe von "Anbieterwechsel gem. Paragraf 46 TKG" berechnet (€8,9636), obwohl ich meine Nummer nicht portiert habe. Außerdem habe ich den Vertrag mit O2 vor Ablauf der 3-monatigen Kündigungsfrist gekündigt.

O2 antwortet nicht auf meine Fragen. Kann O2 mir diese Gebühr berechnen?

Meinst du DSL/Kabel internet?
Oder gehts um Mobilfunkvertrag mit halt x GB Internet mit dabei?

Entschuldigung, ja, DSL vertrag.

Benutzerebene 7
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Der Preis für den Anbieterwechsel (auch ohne Portierung) steht in der Preisliste und wird berechnet wenn die Kündigung durch den neuen Anbieter erfolgt. War das bei dir so? Die Zulässigkeit dieser Berechnung befindet sich nach wie vor in Prüfung durch die BNetzA, daher könntest du sie erstmal unter Vorbehalt zahlen.

Entschuldigung, ich habe keine Ahnung davon. Ich habe 6 Monate vor dem Kündigungstermin mit O2 DSL gekündigt. In der Zwischenzeit habe ich einen Vertrag mit der Telekom abgeschlossen. Die Telekom sagte, Sie müssen sich um nichts kümmern, wir kümmern uns um alles.

Benutzerebene 7
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Also hat die Telekom einen Anbieterwechsel veranlasst? Dafür berechnet o2 diese Gebühr.

Ja, ich habe den Internetanbieter gewechselt, weil mein Vertrag abgelaufen war und ich nicht mit O2 fortfahren wollte. Also bin ich zur Telekom gewechselt. Der Wechsel mit dem Anbieter verlief gut, aber heute erhielt ich die Rechnung von O2, in der ich aufgefordert wurde, den Anbieterwechsel zu bezahlen. 

 

Jetzt ist meine Frage, ob ich den Vertrag mit O2 bereits gekündigt habe, warum ich für die Anbieterwechsel bezahlen soll.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Weil das so im Vertrag vereinbart ist (siehe Preisliste).

Könnten Sie mir bitte die Kontaktdaten des TKG Internet Gesetzes mitteilen? O2 hat mir Gebühren für Anbieterwechsel berechnet, die ich für einen Betrug halte.

Da ein Gesetz keine Kontaktdaten hat, wäre es sinnvoll die mit der Umsetzung beschäftigte Bundesbehörde, hier Verbraucherservice der Bundesnetzagentur zu konktaktieren. 

Zuvor wäre es auch sinnvoll in die Preisliste beim Vertragsabschluss zu schauen. Wenn diese Gebühr seinerzeit nicht vereinbart war, dann ist es eine unberechtigte Luftnummer. Neuere Preislisten sind irrelevant. 

Ich weiß nichts über die Preisliste. Ich bin erst letztes Jahr nach Deutschland gekommen. Wegen der Unzufriedenheit mit O2 bin ich zur Telekom gewechselt. Ich muss diese Preisliste finden, da ich bisher nur Rechnungen von O2 erhalten habe, keinen physischen Vertrag.

Dann war die ominöse Gebühr bereits in der Preisliste. Bei älteren Verträgen, die nur eine Portierung in der Preisliste aufgeführt hatten, ist die Gebühr auch nach meiner Meinung rechtswidrig, da dies nicht über AGB+Preisliste vereinbart war. Erfundene , neue Gebühren ohne Einvernehmen mit dem Kunden sind relativ leicht auszuhebeln. 

Trotzdem kann man sich wegen der Gebühr an die Bundesnetzagentur wenden, denn im Gegensatz zur Portierung sehe ich hier keine angemessene Leistung.

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