in meiner Rechnung für April wurden mir Rücklastschriftgebühren in Rechnung gestellt. Meine neue, ab dem 1.4.2019 geltende Kontoverbindung wurde Ihnen bereits im Januar mitgeteilt. Ich bitte daher um Rechnungskorrektur; die Rücklastschrift ist nicht von mir verschuldet worden.
Mit freundlichen Grüßen
Lösung von o2_Katja
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