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Klarer Gesetzesverstoß von O2


Nachdem ich eine Rechnung bekam, auf der mir angeblich nicht zurückgeschickte Hardware berechnet wurde, konnte leider nicht der gesamte Betrag vom Konto abgebucht werden. Ich habe dann wenigstens die Internet- und Telefongebühren überwiesen und der Rechnung wiedersprochen. Die Hardware wurde übrigends ein paar Tage vor der Rechnungstellung zurückgesendet, was mir dann auch im nächsten Monat getgeschrieben wurde, aber das ist nicht das Problem. Das Problem ist, dass O2 mir das Internet trotz bezahlter Rechnung abgestellt hat und das nun schon 2 Monate lang und diese Abschaltung verstößt so ziemlich in jedem Punkt dem § 45k Abs. 2 TKG. Mir wurde weder vorher angekündigt, dass eine Sperrung bevorsteht, noch sind oder waren die 75€ erreicht, die man nicht zu dem offenen Betrag, wie in den Gesetz nachzulesen, addieren darf, was aber sowieso unerheblich ist, da, wie schon erwähnt, eine gesetzeskonforme Angkündigung ausgeblieben ist.

Bei einem Telefonat meinte eine sehr unfreundliche Dame, dass das für O2 nicht gilt, was natürlich totaler Blödsinn ist, denn jede Firma in Deutschland hat sich an die deutschen Gesetzte zu halten.

Ich hoffe, dass sich einige das hier durchlesn und von O2 abstand nehmen, da dies wohl kein Einzelfall ist, wie ich im Netz recherchiert habe.

Außerdem werde ich den Anbieter, zu dem ich vor der Vertragserneurung bei O2 wollte, mal nahelegen etwas wegen dem unlauteren Wettbewerb von O2 zu unternehmen, aber das nur so als Hinweiß für O2, denn ich habe mich eingehend mit meinem Anwalt beraten. 😉


20 Antworten

Benutzerebene 6
§ 45k Absatz 1:  Der Anbieter öffentlich zugänglicher Telefondienste darf zu erbringende Leistungen an einen Teilnehmer unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften nur nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5 und nach § 45o Satz 3 ganz oder teilweise verweigern (Sperre). § 108 Abs. 1 bleibt unberührt.



Das TKG bezieht sich weiterhin explizit auf das Telefon und nicht das Internet. Da muss noch geschraubt werden bis das Internet auch als Grundrecht wie das Telefon gilt.


Jeder Richter wird dir sagen, dass das heutzutage ein und das Selbe ist, da Internet nicht mehr als Luxus zählt.

Aber bevor ein Richter so etwas entscheidet, muss erst einmal jemand klagen.



denn ich habe mich eingehend mit meinem Anwalt beraten.





Was ist dein Anwalt von Beruf?

Benutzerebene 7
Abzeichen +7


Jeder Richter wird dir sagen, dass das heutzutage ein und das Selbe ist, da Internet nicht mehr als Luxus zählt.



Dann steht es dir frei, o2 zu verklagen. Fakt ist, es ist kein Gesetzesverstoß. Aber dass wird dir der Anwalt bestimmt gesagt haben, den du diesbezüglich befragt hast.

und du weißt das weil du jura studiert hast?

Ach tatsächlich, da wäre ich nie drauf gekommen.

Was ist dein Gehirn von Beruf?

Benutzerebene 7
Abzeichen +7


und du weißt das weil du jura studiert hast?



Genau. Wobei das meines Erachtens nicht wirklich nötig ist um den Unterschied zwischen Gesetz und Urteil zu kennen.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7


Ach tatsächlich, da wäre ich nie drauf gekommen.



Dann bleibt die Frage, was du hier erreichen möchtest. Hast du den Anwalt bereits damit beauftragt?

Gehen die Argumente aus, muss man beleidigen. In diesem Sinne, viel Spaß.

Den kenne ich, aber du solltest mal vorhandene Urteile lesen lernen und die besagen, es ist ein Gesetzesverstoß.

Ok ich hätte das in meinem ursprünglichen Post erwähnen können, ich bin jedoch davon ausgegangen, dass man sich da mal näher informiert bevor man hier irgend einen Müll antwortet, Aber mach mal weiter so, wirst bestimmt ein guter Anwalt 😉

aber du darfst mein Anwalt beleidigen?

Ich wollte schon immer Antworten haben, die weder 100% stimmen, noch irgend etwas bringen, aber gut das hätte ich natürlich auch in jedem anderen Forum haben können.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Mir war tatsächlich nicht bekannt, dass die ordentlichen Gerichte die Möglichkeit haben, durch ihre Entscheidungen Gesetze zu ändern

Ich habe jetzt auch nicht vor, dir die Wirkung solcher Einzelfallentscheidungen zu erklären. Das kann ggf. "dein" Anwalt übernehmen.

Was hier nicht stimmt darf jeder für sich entscheiden.



aber du darfst mein Anwalt beleidigen?

Hat er nicht. Er bzw. auch ich gehe davon aus das eine keinen Anwalt gibt. Dieser hätte dich aufgeklärt bezüglicher der Irrtümer.

Grüße

Schön, dass ich dir helfen konnte was zu lernen 😉

Wenn ich schreibe, es gibt einen, dann hast du davon auszugehen, dass es so ist und somit ist das eine Beleidigung.

Andernfals würde es ja bedeuten, du gehst davon aus, dass ich lüge, was die Sache noch schlimmer macht.

Welche Irrtümer meinst du denn?

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Es gibt nun mal in Foren viele Leute, die behaupten, sie haben bereits mit einem Anwalt gesprochen, weil sie meinen, das könnte jemanden hier (oder auch bei o2) irgendwie interesieren oder sogar beeindrücken. Vor allem wenn (wie auch hier) die Aussagen in dem Beitrag eigentlich kaum von einem Anwalt kommen könnten, kann man sowas vermuten. War sicherlich nicht als Beleidigung gemeint und wie du siehst ist Bielo nicht alleine mit seiner Vermutung.

Dass hier niemand deine Meinung teilt, heisst nicht, dass wir davon ausgehen, dass du lügst. Deine Meinung vertreten darfst du schon, aber auch wenn du alles besser wissen willst solltest du schon andere Meinungen respektieren.

Wenn du gegen o2 vorgehen möchtest. steht es dir (und deinem Anwalt) frei. Ob es sich lohnt musst du dann entscheiden.

Ich würde meine Ausführungen eher als Tatsache betrachten und nicht als Meinung, da ja nunmal alle Fakten auf Tatsachen beruhen, auch wenn es jetzt nicht unbedingt genau das ist, was mein Anwalt gesagt hat, könnte ich doch alles belegen, entweder mit eigenen Dokumenten, oder mit Quellen aus dem Netz. Außerdem, war die Aussage mit dem Anwalt mehr auf den unlauteren Wettbewerb bezogen, was ja auch ersichtlich ist, wenn man mal ordentlich lesen würde. Natürlich bin ich aber nicht für die Interessen anderer zuständig und werde bzw. kann nicht selbst etwas gegen den unlauteren Wettbewerb unternehmen.

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