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Gelöst

Einspruch gegen die Sperrung des Internetzugangs


Kundennummer XXXXXXXXXX

Sehr geehrete Damen und Herren,

Ich Bitte um die öffnung meines gesperten Internetzugangs mit der Begründung das es gegen §45k Abs.2 TKG mit Urteil Az.: 2T 65/12 verstöst.

Mein Aktueller soll beträgt 57,26€ von den aber 33,20€ erst am ersten Fällig sind.

Dazu noch kurz in der Mail mit der Rechnung die am 16.3. bei mir im Postfach landete habe ich angeblich 5 Tage Zeit den Betrag zu bezahlen da ich aber für 15 Euro den buchungstackt vom 15. des Monats auf den ersten gelegt habe ist diese Rechnung auch nicht ganz koreckt. Egal wie heute ist der 18. die 5 Tage sind nicht um und duch den Kostenpflichtigen wechsel des Buchungstackts wird diese Rechnung erst am ersten fällig!.



Wenn ich jetzt diese Rechnung die am nächsten ersten fällig wird von den 57,26€ abziehe bleibt ein aktueller soll von 24,06€ und dafür Spert ihr den Internetanschluß ??? !!!11


Laut dem obengenanten Urteil ist eine Sperrung von Telefon UND Internet erst ab einem Betrag von 75 €uro möglich! Ales andere ist Rechtswiedrig!





Das betohne ich so stark weil mir eine Dame vom Rechnungswesen am Telefon etwas anderes erzählen wollte. Ich bitte um Sofortige Freischaltung!



EDIT: Kundennummer entfernt - Datenschutz -

Fuchs

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Lösung von o2_StefanX 18 March 2015, 19:29

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18 Antworten

Benutzerebene 6
Zahle doch deine Rechnungen einfach pünktlich dann kommt es nicht zu solchen sperren.

Danke für Dein sehr hilfreichen Kommentar ....

Ich habe am die Rechnung vom 18.2. Ausgedruckt bin in den O² Laden und habe den betrag Bar bezahlt und das am 27.2. also zwei Tage bevor der Betrag fällig gewesen wäre!

Was nicht auf der Rechnung war, waren irgentwelche gebüren die noch als Minus auf meinem "Kundenkonto" rumgeisterten, die besagten 24,06€ wären die auf der Rechnung gewesen liefe mein Internet heute noch....

Btw. auf der nächsten Rechnung (vom 16.3.) tauchen diese 24,06€ auch wieder nicht auf!

*Sarkasmus on*

evtl. Taucht dieser Betrag auch nicht in der nächsten Rechnung auf weil ich jetzt 2 Wochen mein Netzt nicht nuzen kann *Sarkasmus off*

übrigens mein Internet läuft immer noch nicht... Ich Denke O² can Do ?

Der Technicker heute Morgen um 7 sagte es wäre eine Sache von Minuten wenn die Sache geklärt ist.

Gibt es hier keinen von O² der mal Stellung dazu nehmen kann?

Im Chat teilte mann mir mit der Chat hätte technische Probleme, im Laden konnten die mir nicht weiterhelfen weil die angeblich nur Intranet haben (bei einem Internetanbiter) und am Telefon wurde ich abgewürgt, mit einem ähnlichem Kommentar wie dem von Frogman...

Toll finde ich das nicht!

Benutzerebene 6
Gibt es schon das kann nur etwas dauern da es ein Forum ist. Warte am besten bis sich eine Moderator mit o2 Kennzeichnung im Namen hierzu äußert.

Ok Danke dann warte ich ...

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Was ist denn genau gesperrt worden?

Das TKG schränkt Anschlusssperren ein, aber keine Teilsperren

Mein Internet wurde gekapt, Telefon klappt noch. Mal davon abgesehen das ich die Rechnug vom 1. Bezahlt habe ist eine Teilsperre nicht zulässig (Urteil)...

Aus eRecht24 .....

... (Urteil vom 03.12.2012 – Az.: 2 T 65/12), dass die Sperrung des Telefon- und Internetanschlusses per einstweiliger Verfügung aufgehoben werden kann. Der Internet-Provider wurde daher verpflichtet, die Sperrung aufzuheben und die Nutzung des Anschlusses in vollem Umfang wiederherzustellen.

Fazit:

Das Badener Gericht stufte die Nachteile, welche dem Anschlussinhaber durch den Internetausfall entstehen, als hochwertig ein. Der Telekommunikationsanbieter hatte kein Recht, den Anspruch bei einem Betrag unter 75.- Euro zu sperren.

Dennoch sollten Kunden aufpassen: die Grenze von 75.- Euro ist bei derzeitigen Telefon- und Internetvertrag schnell überschritten. Der Anbieter kann dann – nach vorheriger, wirksamer Androhung – binnen von 2 Wochen den Anschluss sperren.

Aus Schlaubi im Zusammenhang mit dem oben genannten Urteil....

Internet als Lebensstandard

Wochen zuvor erst, urteilte der Bundesgerichtshof, das das Internet nicht mehr als Luxusgüter, sondern als Lebensstandard eingestuft wird. So urteilte der Bundesgerichtshof, dass die ständige Verfügbarkeit des Internets von zentraler Bedeutung ist und sich signifikant auf die materiale Grundlage der Lebenshaltung auswirkt. Sollte also das Internet von Seiten des Providers ausfallen, können Sie den Internetanbieter auf Schadensersatz verklagen.

Bitte entsperren sie die Leitung am ersten wird das Kundenkonto Komplett von mir ausgeglichen.

Benutzerebene 7
Abzeichen +1
Hallo JonnyHood,

du schreibst folgendes:

Bitte entsperren sie die Leitung am ersten wird das Kundenkonto Komplett von mir ausgeglichen.

Du willst also erst am 01. April 2015 das Kundenkonto komplett ausgleichen? Dann hast du mit deiner Forderung "Bitte entsperren sie die Leitung....." (leider) Pech gehabt. Du bekommst das Internet erst entsperrt, wenn dein Geld bei o2 eingegangen ist und deinem Kundenkonto zugeordnet wurde und dadurch dieses komplett ausgeglichen ist.

Gruß, Sonic28

Benutzerebene 7
Abzeichen +1
Wahrscheinlich ist es der einfachere Weg jetzt den Betrag zu überweisen, damit das Kundenkonto ausgeglichen ist und sich dann darum zu kümmern, dass der Fälligkeitstermin auf ein für dich passendes Datum gelegt wird.

Hallo Sonic28,

Das hast Du Richtig erkannt, das Konto ist zur Zeit ja "nur" (aber diesen Monat einfach zuviel für mich) mit 24,06 €uro belastet da die 33,20 €uro erst am ersten fällig sind. Aber selbst beide Beiträge zusammen ergeben keine 75 €uro und somit ist eine Sperrung auch eine Teilsperrung Rechtswiedrig (dazu habe ich das Urteil aufgefürt).

Also wiso sollte ich Pech haben? O² sollte seinen Fehler eingestehen und die Leitung Frei geben.

Schon alleine weil die 24,06 €uro nicht auf der Rechnung aufgeführt waren und ich einfach "nur" die Rechnung bezahlt habe.

Gruß JonnyHood

Dafür habe ich extra den Buchungstackt auf den ersten legen lassen gegen eine Gebür von 15 €uro, und trotzdem sind da mit der Zeit eben gebüren angefallen, (überschneidungen von Buchungen und Rückbuchungen) die mir nicht aufgefallen sind (und auch nicht wären, wenn mein Internet heute nicht abgestellt worden wäre). Und für mich sind 24,06 €uro leider diesen Monat zuviel. Aber wie dem auch sei ich komme auf garkeinen Fall an die 75 €uro die eine schliesung der Leitung rechtfertigen.

Benutzerebene 7
"Im Gegensatz zur Auffassung einiger Gerichte, teilen wir nicht die Ansicht, dass die 75 EUR Grenze des Paragraphen 45k des Telekommunikationsgesetztes entsprechend auch auf Internetdienstleistungen anwendbar ist. Im Gesetzestext ist nur von „Anbietern öffentlich zugänglicher Telefondienste“ die Rede. Zur Aufhebung der Internetsperre gleiche deinen Zahlungsrückstand deshalb bitte umgehend aus.

Gruß

Stefan

*Sarkasmus  on*

Da bin ich aber erstaunt wie Kulant O² ist, der Kunde ist und bleibt halt der König 

*Sarkasmus  off*

O² teilt die Auffassung der Gerichte nicht wie toll, ich teile die ansicht einiger Urteile auch nicht nicht immer aber ich halte mich daran.

Aber ich bedanke mich für diese Informaton

Gruß JonnHood

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Heute urteilt Gericht A so, morgen Gericht B genau gegenteilig. Wenn man sich an alle Urteile halten wollte, wäre man längst schizophren...

Ich hab zwar keine gegenteilige Urteile gefunden (auser vor 12.2012) aber kann auch sein das ich Falsch gesucht habe...

Trotzdem möchte ich mich für die klarstellung bedanken, denn ich hätte es nicht für möglich gehalten das wenn ich am ersten die Rechnung Bezahle das am 18. das Internet weg ist. Deswegen war mein erster Kontackt heute Morgen auch der Technicker.

Verbesserungsvorschlag:

Im Laden als ich die Rechnung Bezahlt habe, hätte mann mich ja auch mal daruf hinweisen können, das da noch etwas offen ist..

So bin ich bin einfach nur entäuscht



Heute urteilt Gericht A so, morgen Gericht B genau gegenteilig. Wenn man sich an alle Urteile halten wollte, wäre man längst schizophren...

Völlig richtig.

Es herrscht da offenbar das weit verbreitete Missverständnis, dass Gerichtsurteile stets bindend für alle anderen seien. Dem ist jedoch meist nicht so. Wahrscheinlich gucken wir alle zu viele US-amerikanische Serien oder Filme, wo findige Rechtsanwälte Präzedenzfälle ausbuddeln, denen dann das grade damit befasste Gericht folgen muss. In Deutschland ist das Rechtssystem jedoch anders. In der Regel werden lediglich konkrete Einzelfälle verhandelt und abgeurteilt. Anders sieht es aus, wenn Grundsatzurteile durch die höheren Instanzen gefällt werden. Ein solches ist mir bezüglich dieses Themas allerdings nicht bekannt.

Ich gebe Dir im Punkt wir alle schauen zuviele US-Amerikanische Filme und Serien zu 100% Recht. Denn ich bin auch davon ausgegangen das es soetwas wie ein Präzedenzfall ist!

Wie gesagt ich bin entäscht aber wenigstens informiert.

btw. Danke für´s Editieren heute Morgen (wuste nicht das die Kundennummer geheim ist dachte nur das Passwort, wenigstens viel gelernt heute)

Sind alle Mitarbeiter so freundlich. Ein Grund zu kündigen.



Ich hoffe die bekommen eines Tages mal eine auf die Nuss.Kann so nicht angehen. Guthaben behalten sie auch einfach ein. Uns wurden mal unrechtmäßig 160€ eingezogen per Lastschrifteinzug, O2 hat es nur verrechnet über ein halbes Jahr hinweg. Finde dieses Verhalten unter aller S..!!! O2 droht gleich mit Sperrung bzw zieht sie durch weil wie du schon sagtest Gebühren offen sind die man als Kunde nicht sieht. Ech könnte kotzen. O2 macht weiter so bald habt ihr keine Kunden mehr!!! Ich habe gekündigt.

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