Warum O2
Warenkorb
Service
Frage

Aufzeichnung/Vermerk von Gesprächen mit der O2 Hotline

  • 12 December 2015
  • 8 Antworten
  • 2643 Aufrufe

Hallo! Da ich von der Telefonhotline unterschiedliche Auskünfte erhalten habe, wollte ich auf diesem Wege nachfragen,  ob es im Oktober/November Probleme beim Vermerk bzw. der Aufzeichnung der Gespräche mit der Hotline gab? Leider sind die Vermerke zu meinen Gesprächen mit der Hotline vom 15.10.2015 und 30.10.2015 nämlich nicht mehr da. Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Mfg H.Fiedler


8 Antworten

Benutzerebene 6
Die Gespräche werden zu Schulungszwecken des Mitarbeiters aufgezeichnet und danach auch wieder gelöscht. Also kann man leider nicht nachverfolgen was ihr da besprochen habt. 😉

Das bedeutet das ein telefonischer Widerspruch nicht rechtskräftig ist?

Das bedeutet das ein telefonischer Widerspruch nicht rechtskräftig ist?



Das kann man nur beantworten, wenn Du bitte etwas genauer wirst. In welcher Sache hast Du telefonisch "widersprochen"?

Gruß,

Fuchs

Ich habe telefonisch am 15.10.2015 Widerspruch gegen einen Tarifwechsel eingelegt. Dieser wurde vom Hotline Mitarbeiter bestätigt und vermerkt. Bei einer erneuten Nachfrage am 30.10. war die Stornierung weiterhin vermerkt. Laut letztem Anruf bei der Hotline am 01.12.2015 und Brief von O2 von heute ist diese Stornierung nirgendwo vermerkt.

Das ist natürlich ärgerlich. Damit besteht für Dich das Problem, dass Du - im Gegensatz zu einem Einschreiben, einer Mail oder einem Fax - den fristgemäßen Widerruf nicht nachweisen kannst.

Das ist ja ärgerlich. Muss eigentlich bei jedem Telefonat vom Hotline Mitarbeiter eine Notiz gemacht werden, dass man angerufen hat?

Ich kann ja laut Einzelnachweis belegen, dass ich viermal in dem Zeitraum angerufen habe. Dass jetzt keins der Telefonate mehr vermerkt ist, finde ich merkwürdig.

Dass Du die Anrufe an sich belegen kannst, ist schon mal ein Vorteil und könnte Dir entsprechend ausgelegt werden.

Mein Rat: Warte auf eine/n Moderator/in ("o2_" vor dem Namen, o2-Mitarbeiter/in), die/der das ggfs. nochmals für Dich prüft. Ob da noch was zu machen ist, nachdem Du bereits ein Schreiben mit dem Standpunkt von o2 erhalten hast, weiß ich allerdings nicht. Jedenfalls drücke ich Dir die Daumen.

Gruß,

Fuchs

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Auch wenn du es jetzt sicherlich nicht hören willst, aber ein Widerruf (genauso wie eine Kündigung) sollte man niemals telefonisch aussprechen. Leider liegt die Beweispflicht bei dir, also bleibt wirklich nur zu hoffen, dass o2 den Verbindungsnachweis akzeptiert. Auch ich wünsche dir viel Glück dabei.

Deine Antwort