Warum O2
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Anschluss gesperrt, keine Mahnung oder ähnliches erhalten.


Leider war ich eine Woche hinter der Abbuchung.
Jetzt ist mein Konto gedeckt und ich habe gleich überwiesen.

Aber ehrlich, den Anschluss sperren ohne Mahnung oder ähnliches?
Lässt mich zweifeln, ob ich nicht lieber den Anbieter wechseln soll.

Also:
Frage 1: Wann wird der Anschluss wieder freigegeben?

Frage 2: Wie kann es sein, dass mein Anschluss wegen 29,90 ohne Benachrichtigung gesperrt wird?


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12 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Zu 1: 3 - 4 Werktage nach der Überweisung

 

Zu 2: Es ist nicht normal, dass keine Benachrichtigung kommt. Eine Mahnung ist jedoch nicht erforderlich.

Benutzerebene 5
Sperre ist nach TKG erst bei >75€ erlaubt und erst nach Mahnung.

Das O2 die eindeutigen Gesetzesregeln missachtet ist bekannt.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Abuzze schrieb:
Sperre ist nach TKG erst bei >75€ erlaubt und erst nach Mahnung.

Das O2 die eindeutigen Gesetzesregeln missachtet ist bekannt.

@AbuzzeBitte nicht pauschalisieren. Da der TE im DSL-Bereich gepostet hat, gehe ich erstmal davon aus, dass es sich um den DSL-Anschluss handelt. Internetanschlüsse sind von der 75 Euro-Grenze (noch) nicht betroffen, das Gesetz wird also nicht missachtet. Genau deswegen wird im Mobilfunkbereich bei Rückständen unter 75 Euro nur das mobile Internet gesperrt.

 

Und wie sieht es mit der Benachrichtigung aus?
Ist es nicht übertrieben nach Ca. einer Woche den Anschluss zu sperren, ohne Benachrichtigung?
Benutzerebene 5
bs0 schrieb:
Abuzze schrieb:
Sperre ist nach TKG erst bei >75€ erlaubt und erst nach Mahnung.

Das O2 die eindeutigen Gesetzesregeln missachtet ist bekannt.

@AbuzzeBitte nicht pauschalisieren. Da der TE im DSL-Bereich gepostet hat, gehe ich erstmal davon aus, dass es sich um den DSL-Anschluss handelt. Internetanschlüsse sind von der 75 Euro-Grenze (noch) nicht betroffen, das Gesetz wird also nicht missachtet. Genau deswegen wird im Mobilfunkbereich bei Rückständen unter 75 Euro nur das mobile Internet gesperrt.

 

Die Beschreibung war so als Vollsperre zu verstehen (Anschluß), eher Sperre des Telefon-Anschlusses. Von nur-Internet stand da nix.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Bei VoIP-Anschlüssen, die ja über den Internetanschluss realisiert werden, wird nicht differenziert. Das kann man zwar als Grauzone betrachten, hier fehlt noch eine klare gesetzliche Regelung.

Benutzerebene 6
Sehr geehrte Helllena,

 

die Benachrichtigung/Mahnung/"Zahlungserinnerung" kommt üblicherweise per E-Mail (oder SMS). Ab dann hast du 3 Tage Zeit, das Geld auf deinem Kundenkonto unterzubringen, oder es wird gesperrt. Innerhalb der 3 Tage schafft man es eigentlich nur bei Einzahlung in einem Shop von O2.

 

*So wie im Anhang grob dargestellt sehen diese E-Mails von der Mahnabteilung aus. Hast du die richtige E-Mail-Adresse bei O2 hinterlegt und im Spam-Ordner nachgesehen?*

 

Mit freundlichen Grüßen

Benutzerebene 5
So eine kurze Frist grenzt an Nötigung, zumal bei Nachlässigkeiten bei O2 eher >14 Tage keine Reaktion erfolgt.

Die Gesetzeslage ist eigentlich klar. Der Telefonanschluss gilt bei Privatleuten als lebensnotwendige Infrastruktur. Der Trick "ach bei abgedrehten Internet geht Telefon nicht ...gar net bemerkt "  zieht definitiv nicht. Das Medium Funk, DSL, Kabel etc. wurde gleichgesetzt und seit der letzten TKG-Fassung sollte auch O2 das beachten. Bereits zuvor gab es entsprechende höchstrichterliche Entscheidungen, die ins letzte TKG eingeflossen sind.

Wenn o2 das Internet sperrt dann geht das Telefon aber noch. Das Telefon wird nur TKG konform gesperrt (75  Euro,...)

Nur Internet halt vorher.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Es steht dir natürlich frei, eine entsprechende Beschwerde bei der BNetzA einzureichen.

 

Die "höchstrichrerliche Entscheidung" hat aber (noch) nicht zu einer entsprechenden Änderung des TKG geführt. Was geändert wurde ist die Anwendung der 75 Euro-Grenze auch auf Mobilfunkanschlüsse (früher nur Festnetz). Das Urteil "Internet is lebensnotwendig" wurde auch noch nicht gesetzlich so umgesetzt, dass bei Nichtzahlung eine Sperre unzulässig ist.

 

Wo siehst du hier eine Nötigung?

 

Ich stimme dir übrigens zu, dass das Verhalten von o2 u.U. unverhältnismäßig ist, aber du versuchst nach wie vor, die Rechtmäßigkeit in Frage zu stellen, ohne dafür konkrete Quellen zu nennen. "Eigentlich klar" ist die Gesetzeslage eben nicht, und "zieht definitiv nicht" ist deine Meinung.

Hallo zusammen, ich habe gerade das selbe erlebt und bin nach dem Anruf bei der Hotline über den Kundenservice bei O2 schockiert!!! Hier eine kurze Schilderung der Sachlage: Im Oktober gab es ein Problem mit der abbuchung des Rechenbetrags über 24,98€..... Als ich es 1 Tag später gemerkt habe, habe ich den offenen Betrag überwiesen und für mich war die Sache erledigt. Aber da habe ich die Rechnung wohl ohne O2 gemacht..... Heute Morgen erhielt ich eine SMS mit dem Inhalt, dass mein Konto gesperrt sei und ich mich mit dem O2 Team in verbindung setzten solle.... Dies tat ich dann auch ..... und was ich dort erlebte, habe ich noch bei keinem anderen Anbieter erlebt.... Also.... Als ich die Hotline um hilfe bat, wurde mir erläutert, dass mein Kundenkonto einen Rückstand über 38,??€ aufweist...... Da war ich doch etwas überracht, da normaler Weiße über mein Konto abgebucht wird..... Leider ist dieser Rückstand über 38,??€ für mich nirgendwo ersichtlich.... Auf der aktuellen Rechnung ist der Betrag von 24,89€ vermerkt. Auf die Frage, warum ich den nicht auf diesen offenen Betrag hingewiesen wurde und warum ich den keine Mahnung erhalten habe, konnte mir die Dame von der Hotline leider keine Auskunft erteilen.... SIe konnte mir auch keine erklärung dafür geben, wie es den sein kann, dass man morgens eine SMS bekommt und abends der Account gesperrt wird.... Sie teilte mir mit, dass ich den offenen Betrag, ohne irgendeine Grundlage zu haben, zu überweisen oder mich an die Mahnabteilung, welche jedoch erst ab Freitag wieder erreichbar sei zu wenden.... Ich bat Sie mir dann wenigstens ein Mail mit dem offenen Rechnungsbetrag zu senden, damit ich eine Grundlage für diese Forderung habe. Leider konnt / wollte Sie auch dem nicht nachkommen. Mehr könne Sie nicht tun...... Als ich Ihr dann mitteilte, dass ich es eine bodenlose Frechheit finde, wie hier verfahren wird.... Kurz vorFfeiertagen zu sperren ohne den Kunden vorher darüber zu Informieren..... und ich damit nicht einverstanden sei, einen Betrag ohne eine Grundlage dafür zu überweisen, teilte mir die Dame mit, dass Sie nichts für mich tun könne. Als ich dann die Dame darauf hinwies, dass ich eher morgen kündige bevor ich eine Forderung nachkomme, welche mir in keinsterweise bakannt ist, legte diese einfach auf..... Das nenne ich mal Kundenservice.... Wenn der Kunde nervt, einfach auflegen..... Abschließend möchte ich noch betonen, dass ich jahrelang, zufriedener Kunde bei O2 war.... Aber dieses telefonat hat dies zu nichte gamacht..... Kundenservice geht anders, liebes O2 team!!! Mit freundlichem Gruß..... und einen guten Rutsch... Etem Bozdag
Benutzerebene 2
bs0 schrieb:
Es steht dir natürlich frei, eine entsprechende Beschwerde bei der BNetzA einzureichen.

 

Die "höchstrichrerliche Entscheidung" hat aber (noch) nicht zu einer entsprechenden Änderung des TKG geführt. Was geändert wurde ist die Anwendung der 75 Euro-Grenze auch auf Mobilfunkanschlüsse (früher nur Festnetz). Das Urteil "Internet is lebensnotwendig" wurde auch noch nicht gesetzlich so umgesetzt, dass bei Nichtzahlung eine Sperre unzulässig ist.

 

Wo siehst du hier eine Nötigung?

 

Ich stimme dir übrigens zu, dass das Verhalten von o2 u.U. unverhältnismäßig ist, aber du versuchst nach wie vor, die Rechtmäßigkeit in Frage zu stellen, ohne dafür konkrete Quellen zu nennen. "Eigentlich klar" ist die Gesetzeslage eben nicht, und "zieht definitiv nicht" ist deine Meinung.

Die Gesetzeslage ist völlig klar. "Telefondienste" dürfen nach § 45k TKG erst ab 75 Euro gesperrt werden. Telefondienst ist dabei technikunabhängig definiert und erfasst definitiv auch NGN-Anschlüsse (§ 3 Nr. 17 TKG).

 

Wenn o2 also an NGN-Anschlüssen auch die Telefonie sperrt, handeln sie rechtswidrig.  Am TKG muss überhaupt nichts geändert werden - o2 müsste sich nur ans Gesetz halten.

 

Von der Kundenunfreundlichkeit (Sperrung selbst bei einmaligem Verzug von wenigen Tagen, Sperrung zu Zeiten, in denen die zuständigen Stellen bei o2 auf dem Sofa sitzen und daher nicht überprüft werden kann, ob tatsächlich ein Zahlungsverzug vorliegt) gar nicht zu sprechen.