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Warum O2
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Am 05.11.24 habe ich bereits auf Facebook geschrieben, dass ich am 08.10.24 als Gewerbekunde eine Kündigung für mein Telefon und DSL bei o2 eingereicht habe. Doch bis heute, am 14.11.24, habe ich immer noch keine Kündigungsbestätigung erhalten. 

Seit diesem Datum habe ich unzählige Male die Nummern 01794444333, 040519006642 und 089787979400 angerufen. Jedes Mal wurde mir versprochen, dass die Kündigung "in Bearbeitung" sei. Aber jetzt sind über 5 Wochen vergangen, und immer noch gibt es keine Spur von einer Bestätigung! Langsam frage ich mich ernsthaft, ob o2 überhaupt in der Lage ist, eine einfache Kündigungsbestätigung zu verschicken. 

Man bekommt das Gefühl, als wäre es bei o2 eine epische Herausforderung, ein solches Dokument auszustellen. Vertrauen in den Kundenservice? Null! Ich meine, wie schwer kann es sein, eine simple Bestätigung zu schicken? 

Es ist wirklich eine Schande, dass ich als Kunde, der pünktlich seine Rechnungen zahlt, so hingehalten werde. Vielleicht sollte o2 mal überdenken, ob sie ihre internen Prozesse etwas optimieren wollen.

Laut deutschem Recht habe ich Anspruch auf eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Dies ist in mehreren Gesetzen festgelegt:

1. § 362 BGB (Erfüllung): Wenn ein Vertrag erfüllt oder beendet wird, muss der Dienstleister dies akzeptieren und bestätigen.

2. § 56 TKG (Telekommunikationsgesetz): Telekommunikationsanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Kündigungsbestätigung auszustellen, sobald ein Kunde den Vertrag kündigt.

3. § 312c BGB (Informationspflichten): Bei Fernabsatzverträgen, wie zum Beispiel bei Verträgen, die telefonisch oder online abgeschlossen wurden, besteht eine Informationspflicht des Anbieters. Dazu gehört auch die Bestätigung der Kündigung.

Auf Basis dieser gesetzlichen Grundlagen fordere ich von o2 umgehend eine schriftliche Bestätigung meiner Kündigung.

Ich möchte meine Kündigungsbestätigung bis zum 15.11.24 erhalten.

Hast du mal geschaut ob du die Kündigung im Kundenportal siehst? In deiner letzten Rechnung letzte Seite unter Gut zu wissen steht Kündigungseingang am: xx.10.2024?


Hast du mal geschaut ob du die Kündigung im Kundenportal siehst? In deiner letzten Rechnung letzte Seite unter Gut zu wissen steht Kündigungseingang am: xx.10.2024?

Mann sieht ubter Mein O2 das ich gekündigt worden bin aber rine bestätigung wird nicht angezeigt und nicht per Post zugesendet.


Was steht auf der Rechnung?

und bitte keine Vollzitate. Schreibe direkt ins Antwortenfeld und nutze das @ Zeichen und Username wenn du jemanden ansprechen möchtest.


@Bumer es steht auf der lezten Rechnung nur Schlussrechnung und mehr nicht.


letzte Seite unter Gut zu wissen?


@Bumer rufnummer xxx

Vertragsbeginn 15.03.24

Ende Mindestlaufzeit 08.10.24

Kündigungsfrist jederzeit mit einer Frist von 1 Monat

Spätester Kündigungseingang ist leer


Normaler weise wird eine Kündigungsbestätigung 1-2 Wochen nach Kündigungseingang versandt. Warum das diesmal nicht funktioniert hat kann ich nicht beurteilen.

@Bamboleya wenn du bereits eine Schlussrechnung erhalten hast dann ist die Kündigung durch. Brauchst du diese dennoch oder jetzt nur aus Prinzip?


Schön, dass du Gesetze zitierst, aber:

  • Die Pflichten gem. T-Recht (nicht § 56 TKG sondern der Transparenzverordnung) werden erfüllt indem die entsprechende Angabe in der Rechnung steht.
  • Weder im § 362 BGB noch im § 312c BGB steht etwas von einer Kündigungsbestätigung.

Eine gesetzliche Pflicht, eine Kündigung gesondert zu bestätigen, gibt es nämlich nicht.

Wozu brauchst du die Bestätigung? Hier im Forum kannst du nichts fordern und schon gar nicht bis morgen!


@Sandroschubert 

Unabhängig von allem sind sie verpflichtet, mir eine Kündigungsbestätigung zu schicken, damit ich im Falle eines zukünftigen Problems einen Nachweis in der Hand habe.


@bs0 

Unabhängig von allem sind sie verpflichtet, mir eine Kündigungsbestätigung zu schicken, damit ich im Falle eines zukünftigen Problems einen Nachweis in der Hand habe.


@Bamboleya immer noch nicht richtig. Wenn du keine Fragen beantworten willst stattdessen gleiche Antworten sendest ist das ok.


@Bamboleya Nein. Eine solche Verpflichtung gibt es nicht, einen Anspruch darauf hast du also nicht. Man kann natürlich argumentieren, dass es zum Service gehört, aber im Zweifelsfall musst du als Kündiger nachweisen, dass du form- und fristgerecht gekündigt hast.


Als Hinweis:

Eine Kündigung wird mit dem fristgerechten Zugang beim Empfänger wirksam. Das bedeutet, dass Ihre Kündigung vor Ablauf der Kündigungsfrist beim Unternehmen angekommen sein muss. Falls es zum Streit kommt ist es gut, wenn Sie den Zugang der Kündigung nachweisen können. Sie sollte deshalb als Einwurfeinschreiben oder per Fax mit qualifiziertem Sendebericht (der Statusbericht zeigt eine verkleinerte Ansicht der 1. Faxseite) verschickt werden. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie ggf. beide Möglichkeiten nutzen. Bewahren Sie die Belege unbedingt auf!”

 

Quelle Verbraucherzentrale

Du bist also mit deiner Kündigung, insofern du sie nachweisen kannst, auf der sicheren Seite.


Hallo ​@Bamboleya 

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und bedarf keiner schriftlichen Kündigungsbestätigung seitens des Anbieters. 

 

Der Kunde trägt die Beweislast für den (fristgerechten) Zugang der Kündigung. 

 

Wenn der Anbieter die Kündigung erhalten hat, wird der Eingang der Kündigung auf der Rechnung ausgewiesen.


@Bollermann Dennoch bestehe ich auf einer schriftlichen Kündigungsbestätigung. Der Grund dafür ist, dass es für mich als Kunde wichtig ist, einen rechtsverbindlichen Nachweis über den Zugang und die Akzeptanz meiner Kündigung zu haben. 

Die Bestätigung meiner Kündigung auf einer späteren Rechnung reicht mir nicht aus, da dies im Streitfall nicht als unmittelbarer Nachweis dient. Eine schriftliche Bestätigung stellt sicher, dass beide Parteien den Kündigungsvorgang vollständig nachvollziehen können und somit Missverständnisse vermieden werden. 


@Bamboleya Du kannst nicht auf etwas bestehen was dir nicht zusteht, sondern nur darum bitten. In der Regel ist das dann auch kein Problem.

Eine gesonderte Kündigungsbestätigung ist übrigens im Streitfall kein rechtsverbindlicher Nachweis, sondern bestenfalls ein Indiz. Sie ist nicht mehr und nicht weniger wert als der (tatsächlich vorgeschriebene) Eintrag in der Rechnung. Die Rechnung ist also auch eine Bestätigung, dass die Kündigung eingegangen ist und akzeptiert wurde. Diese kannst du also genauso gut vorlegen wenn etwas nicht stimmen sollte.

Trotz allem wird man dir bestimmt eine Bestätigung in Textform zukommen lassen, wenn dir das wichtig ist.


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