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minderjährig driitanbieter


Mein Minderjähriger Sohn soll bei drittanbieter Apps kostenpflichtig eingekauft . Ich habe keine Genehmigung dazu erteilt und genehmige dies auch im Nachhinein nicht. 
was nun 

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Lösung von bs0 27 October 2019, 08:49

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10 Antworten

Benutzerebene 4

Wurde soeben an der ersten Stelle des Themas beantwortet !

..das bedeutet??

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Für das Handy bist du als Vertragsinhaber verantwortlich. Wie konnte der Sohn auf diese Dienste zugreifen? Warum hattest du keine Drittanbietersperre eingerichtet?

Richte unbedingt umgehend eine Drittanbietersperre ein und widerrufe die Käufe sofern noch möglich. Wenn nicht kannst du versuchen, beim jeweiligen Anbieter eine Stornierung zu bekommen.

Weil ich als hauptkarteninhaber bei mir die Drittanbieter Sperre eingerichtet habe und gedacht habe es wäre für die Karten auch meiner  Karten meiner Kinder .…

und jetzt kommt die böse Überraschung..

 

ein befreundeter Anwalt hat mir folgendes geschrieben…

nimmt dich O2 was am wenn ich Widerspruch einlegen?? Gibt es Erfahrungswerte??

Kinder haben das Handy benutzt und versehentlich Verträge mit Drittanbietern abgeschlossen. Sind diese Verträge wirksam?

 

Schließt ein minderjähriges Kind einen Vertrag ohne die Einwilligung der Eltern ab, so ist dieser zunächst unwirksam. Erst wenn die Eltern oder ein Erziehungsberechtigter die nachträgliche Genehmigung erteilen, gilt der Vertrag als wirksam abgeschlossen.

 

Dieser Grundsatz gilt auch für Verträge, die online über das Internet oder über das Mobiltelefon abgeschlossen werden. Das heißt, wenn Ihr Kind durch die Verwendung einer App oder über eine mobile Internetseite einen Vertrag mit einem Drittanbieter abschließt, ist dieser zunächst nicht wirksam. Erst wenn Sie als Eltern dem Drittanbieter die Genehmigung zum Vertragsschluss erteilen, kommt ein Vertrag zustande.

 

Verweigern Sie dem Drittanbieter die Genehmigung, so fehlt es an einem wirksamen Vertrag, aufgrund dessen eine Forderung an Ihr Kind gerichtet werden darf. Findet trotzdem eine Abrechnung über die Mobilfunkrechnung statt, so wird dieser Rechnungsposten ohne vertragliche Grundlage gegen Sie geltend gemacht. Das darf natürlich nicht sein.

 

Folgende Vorgehensweise bietet sich daher an, wenn Ihre Kinder tatsächlich die fraglichen Drittanbieter-Verträge abgeschlossen haben: Findet sich auf Ihrer Mobilfunkrechnung ein Drittanbieter-Rechnungsposten, so teilen Sie dem Drittanbieter mit, dass der Vertrag von Ihrem minderjährigen Kind ohne Ihre Einwilligung abgeschlossen wurde, und Sie als Eltern die nachträgliche Genehmigung verweigern. Dem Mobilfunkanbieter teilen Sie das gleich mit: Sie haben dem Drittanbietervertrag keine Genehmigung erteilt und bitten um Entfernung des Rechnungspostens von Ihrer Handyrechnung. Damit sind Sie rechtlich betrachtet auf der sicheren Seite.

 

Leider verhält es sich in einem solchen Fall oftmals so, dass der Mobilfunkanbieter behauptet, das spiele keine Rolle, denn der Handyvertrag läuft auf Ihren Namen, und Sie müssen alle Kosten, die dadurch entstehen, bezahlen. Sie hätten auf Ihre Kinder acht geben müssen und seien nun für den angerichteten Schaden verantwortlich. Das ist in rechtlicher Hinsicht natürlich nicht korrekt. Sobald Sie dem Drittanbieter-Vertrag die Genehmigung verweigert haben, besteht keinerlei vertragliche Grundlage, auf deren Basis Ihr Mobilfunkanbieter Rechnungspositionen auf die Mobilfunkrechnung setzen darf. Tut er das doch, so macht er Forderungen ohne vertragliche Grundlage gegen Sie geltend. Das darf nicht sein. Der Anbieter ist verpflichtet, die Drittanbieter-Positionen von der Handyrechnung zu entfernen.

 

 

Danke für deine liebe Antwort;-)

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Gut, dass du dich bei einem Rechtsanwalt  informiert hast, aber warum fragst du hier wenn ein Anwalt dir diese Infos gegeben hat? Handle doch entsprechend seinem Rat. Grundsätzlich hat er ja Recht, er vergisst jedoch zu erwähnen, dass du dabei nachweisen musst, dass der minderjährige Sohn diese Käufe getätigt hat. Seine Ausführungen bezüglich des "auf die Kinder achten" sind nur bedingt zutreffend, denn pauschal keinesfalls richtig. So einfach ist das nämlich nicht.

ein befreundeter Anwalt hat mir folgendes geschrieben

Seltsam. Dein “befreundeter Anwalt” ist anscheinend die Kanzlei Hollweck, denn Dein Text ist identisch mit den Ausführungen zu diesem Thema auf deren Internetseite. :wink:

https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/drittanbieter/

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Das ist aber peinlich. Ich dachte der Text kam mir bekannt vor.

Benutzerebene 7
Abzeichen +5

Es ist ja alles schon geschrieben. Schadenbegrenzung betreiben (Abos kündigen), Drittanbietersperre setzen, Sohn bei Bedarf einen Ratenplan anbieten, damit er seine Schulden bei Dir abbezahlen kann und demnächst eine Prepaid Karte Ihm in die Hand drücken. Dann kann er selber die Karte aufladen und sehen das Geld kein bunt bedrucktes Papier ist.

ein befreundeter Anwalt hat mir folgendes geschrieben

Seltsam. Dein “befreundeter Anwalt” ist anscheinend die Kanzlei Hollweck, denn Dein Text ist identisch mit den Ausführungen zu diesem Thema auf deren Internetseite. :wink:

https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/drittanbieter/

Die Textpassagen findet man auch in seinem Buch wieder: Drittanbieter auf der Mobilfunkrechnung: Eine Schritt-für-Schritt Anleitung :relaxed:

 

Weil ich als hauptkarteninhaber bei mir die Drittanbieter Sperre eingerichtet habe und gedacht habe es wäre für die Karten auch meiner  Karten meiner Kinder .…

und jetzt kommt die böse Überraschung..

Daher ist “es überprüfen” besser als nur “es zu glauben”

Also sind dir Drittanbieter bekannt und auch ist dir bekannt, wie man dir Drittanbieter sperren kann.

Da du alle Einstellungen in deinem Kundenkonto vornehmen kannst, ist es überraschend, das du überrascht wurdest.

 

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