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Vater verstorben und O2 schreibt mir ich solle Hardware zurückschicken


Hallo, ich hatte Ihnen mitgeteilt das der Vertragsnehmer mein Vater verstorben seie.

An der Hotline hatte man mir jegliche Kooperation verweigert.

Ich habe ein Schriftstück erhalten in dem weder eine Beileidbekundung stattfand noch habe ich dieses Schreiben angefordert.

 

Schämt man sich vor nichts mehr bei O2?

 

Ich bin herbe entäuscht von O2 und werde meine beiden Mobilfunkverträge auch nicht mehr verlängern.

 

Lassen Sie mich bitte auch in frieden.Ich möchte in meiner tiefen Trauer auch nicht mehr wegen so einer Lapalie belästigt werden.

 

Sicherlich findet sich sonst auch ein Rechtsanwalt der mir die Kraft nimmt sich mit Ihnen auseinanderzusetzen!!

 

 

 


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10 Antworten

Benutzerebene 3
Zuerst einmal mein Beileid für deinen Verlust, leider hab ich schon öfter gelesen, dass o2 nicht mal vor den Toten halt macht. Man sollte o2 per Brief davon in Kenntnis setzen inkl. der Sterbeurkunde, dass keine weiteren Gebühren für den Vertrag bezahlt werden und die Lastschrift umgehend entziehen. Spätestens wenn o2 kein Geld mehr bekommt, werden Sie sich diesen Fall mal genauer anschauen.

 

Hallo Andre,

 

genau das habe ich schon vor 1 Woche getan.Kündigung und Sterbeurkunde an O2 geschickt.

Jetzt will O2 das ich die Hardware zurückschicke?

Weder habe ich danach gefragt noch habe ich das Schreiben eingefordert was ich bekommen habe.

Nicht mal eine Rücksendeadresse dabei noch Porto,noch ein Paket.

Der Inhalt des Briefes spricht Dinge an die nicht mit im Umschlag waren des Briefes.

Was ein Chaos.Ich rege mich dermaßen auf über solche Stümper das ich fast platze.

Könnte auch Telekom sein.Die bringen sowas auch zu stande.

 

Verlangen Sachen von mir da fasse ich mir an den Kopf.

Verstehen die nicht das man trauert.

Er ist noch nicht mal beerdigt.

Ich werde gar nichts unternehmen.Die spinnen.

Die Dame aus dem Callcenter verdient eine Kündigung oder eine Abmahnung.

Es ist Aktenkundig bei O2.Sie hätte sehen müssen das ich nicht lüge.

Einfach aufgelegt mit dem Spruch das Sie mir keine Auskunft geben darf.

Ja okay dann geht mich der Rest auch nichts mehr an!

 

Soll mal der Vorstand zu mir kommen und sein Modem abholen kommen !!!

 

 

Danke für deine Bekundung.

 

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +2
Hallo smartstarter!

 

Mein herzlichstes Beileid zu deinem großen Verlust! Es ist schade, dass sich deiner niemand angenommen hat. Bei meiner Nachbarin war es genau anders. Der Mobilfunkvertrag wurde sofort beendet.

 

Bitte wende dich - wenn es deine Kraft noch zulässt - an die Moderatoren hier im Forum! Sie werden dir sicherlich gerne helfen, wenn es in ihrer Macht steht!

Schreibe eine PN und nenne den Namen deines Vaters, Adresse und Kundenkennzahl. Hier der Direktlink für die PN: http://hilfe.o2online.de/t5/notes/privatenotespage/tab/compose/note-to-user-id/4718442

Gruß andante

Benutzerebene 2
Rein in juristischem Sinne ist durch das Ableben eines Vertragsnehmers nicht automatisch der Vertrag beendet. Ein Erbe ist automatisch auch Rechtsnachfolger und hat somit auch dafür zu sorgen, dass Verträge eingehalten werden. Es wird zum Beispiel keine Bank auf die Rückzahlung eines Kredites verzichten, nur weil der Kreditnehmer verstorben ist. Ein freundliches Schreiben mit der bitte aus Kulanzgründen den Vertrag vor Ablauf aufzuheben, wie gesagt, schriftlich, bringt oft den gewünschten Erfolg bei den Telefonproviedern. In der Tat sind die Leute vom Callcenter mit Sicherheit nicht kompetent genug solche Entscheidungen zu treffen. Zumal man diese Anliegen ohnehin nur schriftlich regelt.

Dass O2 ihr Eigentum zurück haben will dürfte auch klar sein.

Hallo Schwarztier, vielen Dank für deine lehrreiche Unterrichtsstunde.

Hast du meinen Artikel aufmerksam durchgelesen?

Dann hast du sicherlich festgestellt das O2 versäumt hat ,ihre Unterlagen vollständig an mich zu senden.

Wie du sicherlich auch ahnen kannst, habe ich meine aktuelle Postanschrift bei Kündigung des Vertrages bekannt gegeben.

Es steht hier auch nicht im Raum keine Rechnungen zu begleichen.

Ich weiß nicht wie alt du bist aber ich habe es so beigebracht bekommen das man den Toten vernünftig ins Jenseits bringt.Dazu gehört auch Rechnungen zu begleichen!

 

Ich finde es ehrlich gesagt auch sehr dreist von dir ,hier tatsächlich den Lehrmeister raushängen zu lassen!

 

Leis meinen Artikel noch einmal . Es steht eigentlich alles ausführlich geschrieben von mir.

Es fehlen Rückscheine für die Rückgabe der Hardware.

 

Was hast du daran nicht verstanden?

Wieso schreibst du dann ,dass es logisch wäre das O2 seine Sachen wiederhaben will?

Das habe ich in keinem Atemzug so geschrieben.Letzteres "Vostand kann seine Hardware abholen kommen" bezieht sich auf die Schlampigkeit seitens O2.

 

Und selbst du hast ein benehmen wie ein Bauer!

 

Nochwas: der Vertrag hat keine Laufzeiten.Wir können innerhalb 4 Wochen kündigen.

Aber Hauptsache was schreiben-auch wenn es ohne Sinn und Verstand ist.

 

Gute Besserung!

 

Allen Anderen vielen lieben Dank.Auch der Tipp mit der Nachricht an die Mods hier im Forum.

 

Ich melde mich ab....bye.

Benutzerebene 2
Mit Aussagen wie

Zitat:

Es fehlen Rückscheine für die Rückgabe der Hardware.

Zitat Ende,

kann ich nun mal nicht viel anfangen.

Da Du bei Deinem angeblichen Leid noch genug Kraft hast zu beleidigen, kann ich auch mit Dir nichts anfangen.

Das Leben ist kein Wunschkonzert auch in sochen Situationen. Meine Eltern sind schon 19 Jahre tot, ich habe ein enstrechendes Alter, mach Dir also deswegen keine Sorgen.

Du hast die Kraft in Deinem Leid sofort an eine Vertragskündigung zu denken bei einem Vertrag ohne Laufzeit, beschwerst Dich aber über Pietätlosigkeit seitens O2.

Wo steht, dass O2 euch Rücksendescheine zukommen lassen müssen, wenn sie lediglich ihr Eigentum von euch zurüch haben wollen, dafür das ihr selbiges kostenfrei zur Verfügung gestellt bekamt?

Wie es auch eure Pflicht wäre einen gemieteten Wagen zurück zu bringen, wenn Dein Vater der Mieter gewesen wäre.

Also kurzum, hier nicht auf Mitleidmasche und Tränendrüse drücken, die Hauptsache man hat was geschrieben, sondern Realist bleiben. Aus Erfahrungen mit Auseinandersetzungen in Angelegenheiten durch verstorbener Verwandten, kann ich nur sagen, wenn das mit O2 Dein einziges und größtes Problem ist und auch bleibt, dann kann ich Dir nur gratulieren. Mir wäre es damals nicht mal das erwähnen wert gewesen, denn ich hatte ganz andere und vor allem signifikante Angelegenheiten zu regeln.

 

Übrigens habe ich mir alle Deine Beiträge durchgelesen und muss feststellen, dass DU nicht nur wirr schreibst, sondern Dir auch selbt widersprichst. Warum schickst Du eine Sterbeurkunde mit, wenn ihr keinen Laufzeitvertrag habt? Wieso wundert es Dich, das O2 die Hardware zurück will? Ist es Pflicht auf eine Kündigung mit Beileidsbekundung zu reagieren? Wir reden hier von einem Unternehmen mit zig Millionen Kunden, da ist eine Individualbehandlung nun mal nicht drin, schon gar nicht bei dem Preis den die Kunden in ihrer Geiz ist Geil Mentalität fordern.

Benutzerebene 2
Sorry Schwarztier, aber deine Beiträge hier sind unter aller Sau!
Wie soll er den Kündigen??
OHNE UNTERSCHRIFT des Vertragsnehmers!!
Da muss eine Sterbeurkunde dabei sein. Sonst akzeptiert O2 die Kündigung nicht.
Aber mal abgesehen davon da hier jemand Hilfe oder einen Rat möchte und einen Trauerfall hatte, "beleidigen" in dem man ihm vorwirft das er nur "angebliches Leid" hat ist einfach nur Taurig und pietätlos!!!
So, das musste mal Raus!!
@Smartstarter:
Auch von mir Mein herzlichstes Beileid.
smartstarter schrieb:
Hallo, ich hatte Ihnen mitgeteilt das der Vertragsnehmer mein Vater verstorben seie.

An der Hotline hatte man mir jegliche Kooperation verweigert.

Ich habe ein Schriftstück erhalten in dem weder eine Beileidbekundung stattfand noch habe ich dieses Schreiben angefordert.

 

 

 

 

 

Hallo smartstarter,

mein Beileid über deinen Verlust. Sich in so einer Situation noch um Vertragsdinge zu kümmern muss sehr kräftezehrend sein, dafür meinen höchsten Respekt. Falls du an der Hotline nicht angemessen behandelt wurdest tut mir dies leid, das hätte nicht passieren dürfen. Das von dir angesprochene Schreiben habe ich mir angeschaut. Ich vermute es ist der schwierigen persönlichen Situation geschuldet, dass es hier vielleicht zu Missverständnissen gekommen ist.  Im zweiten Satz sprechen dir die Kollegen die Anteilnahme aus und am Ende weisen die Kollegen darauf hin, dass du in einem separaten Schreiben einen Retourenschein mit weiteren Informationen bekommst, um die Leihgeräte kostenfrei an uns zurück zusenden.

Falls Du weitere Fragen haben solltest melde dich gerne wieder über den o2_DSL User, wir werden dir dann zeitnah antworten.

Ich wünsche dir viel Kraft und alles Beste für die nächste Zeit,

Matze

 

 

Benutzerebene 2
Hallo DerBär,

Kann sein, dass ich mit dem ganzen was Leben und Tot angeht nun mal anders umgehen kann, denn vor allem geht das Leben für die Hinterbliebenen nun mal weiter. Das habe ich bei dem Verlust meiner Großeltern, meiner Eltern und vor allem meiner Kinder, drei u. vier Jahre alt, gelernt.

 

Zum Thema Kündigung, wenn der der die Kündigung unterschreibt den gleichen Namen hat wie der der den Vertrag abgeschlossen hat, so kann er die Kündigung unterschreiben ohne sich strafbar im Rahmen einer Urkundenfälschung zu machen. Ich glaube kaum, dass O2 die Unterschrift des damaligen Vertrages mit der auf der Kündigung vergleicht, was schon mal gar nicht geht, wenn der Vertrag online abgeschlossen wurde. Somit als Antwort auf Deine Frage, ja, ohne Unterschruft des Vertragnehmers, zumal es sich ja angeblich um keinen Laufzeitvertrag hanedelt, der hier im Rahmen der Trauer ja sofort gekündigt werden muss. DAS!!! verstehe ich nicht. Wie kann man hier den trauernden Hinterbliebenen rauskehren und wegen ein paar Euro gleich und sofort nichts anderes im Kopf haben, wie einen nicht Laufzeitvertrag zu kündigen?

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Schwarztier schrieb:

 

Zum Thema Kündigung, wenn der der die Kündigung unterschreibt den gleichen Namen hat wie der der den Vertrag abgeschlossen hat, so kann er die Kündigung unterschreiben ohne sich strafbar im Rahmen einer Urkundenfälschung zu machen.

Wie kommst du darauf? Bei der Urkundenfälschung geht es nicht um den Namen, sondern um den Willen der Person, der unterschreibt. Unterschreibe ich für jemanden anders, mit der Absicht den Vertragspartner zu täuschen, kann das sehr wohl Urkundenfälschung sein.