Warum O2
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o2 reagiert nicht innerhalb der mir festgelegten Frist!


Benutzerebene 1
Hallo,

und zwar habe ich am 12.07.10 eine beschwerde an o2 geschickt (unfreundliches auftretten des shoppersonals und der bitte mein handy zu wandeln). dieses schrieben kam laut einschreibe beleg am 13.07.10 bei o2 an. ich habe o2 eine frist zu beantwortung gegeben. diese ist heute abgelaufen. was kann ich nun machen?ich habe eigentlich keine lust mehr auf das lange warten. seit dezemver 2010 besitze ich mein handy und konnte es insgesamt 2 monate nicht nutzen! im moment nutze ich ein k770 als ersatz da ich mit meinem xda diamond 2 nur 2minutengesräche führen kann!

wenn man die rechnung nicht zahlt wird einem die karte gesperrt!und was kann ich machen?nichts abwarten und keine kosten machen...danke o2!

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4 Antworten

Hallo mätzchen,

bei uns gehen täglich hunderte von Anfragen per Post, Fax und Mail ein. Selbstverständlich bemühen wir uns immer die Anliegen so schnell wie möglich zu klären. Manchmal kann es jedoch etwas länger dauern. Grade wenn das Anliegen etwas komplexer ist und man gegebenenfalls noch Rücksprache mit anderen Abeilungen halten muss.

Ich bitte daher um Verständnis, wenn es mit der Bearbeitung Ihres Anliegens manchmal etwas länger dauert. Eine Antwort werden Sie definitiv erhalten.
Benutzerebene 1
hallo,

ich habe eben mit dem supportchat geschrieben...dieser meinte das der fall bearbeitet wird aber noch eine klärung des o2 shops bedarf...mal sehen wann da eine rückmeldung erfolgt...der o2 kundenservice hat seine arbeit soweit möglich schon getätigt

update1:
anruf von hotline: der fall wird sofort mit dem shop geklärt und ich bekomme morgen einen anruf!ich bin begeistert.der brief ist einfach in der falschen abteilung gewesen
Benutzerebene 6
Für andere die weniger Glück haben, ein etwas unfeiner Rat.
Begründung: Leider hat sich in Deutschland "König Kunde" scheinbar selbst ausgerottet. Viele Firmen behandeln Ihre Kunden entsprechend. Im angegebenen Fall trifft das nicht auf O2 zu, eher auf den Betreiber des Partnershops.

Dann hilft leider oft nur noch die 2 letzten Druckmittel einzusetzen: [b]Anwälte und Geld in umgekehrter Reihenfolge.
- Nach Fristsetzung nur noch 1 € monatlich zu zahlen, was man bei der Fristsetzung ankündigen sollte, hilft das Profit-interesse fast jeder Firma zu seinen Gunsten einzusetzen.
Ein Euro hat sich bewährt, weil Gerichte das als einen nicht unwesentlichen Betrag sehen und als Beweis des guten Willens des Kunden. So kann eine richtige Vertragserfüllung fast schon erzwungen werden.
- Die Einschaltung eines Anwalts erledigt oft, falls noch notwendig, den Rest; manchmal wirkt sogar schon die Androhung in Zusammenhang mit Worten wie "mögliche betrügerische Absicht zu prüfen" oder "keine Befürchtungen geeignete Presseorgane/Medien einzuschalten" und so weiter.

Leider muß man fast immer wenn das nicht hilft befürchten, die entsprechende Firma, wenn Sie klein genug ist, geht schon bald in Konkurs. Dann sind alle Ansprüche von Kunden sowieso verloren.
Hallo,

was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmer mehr 😉

Das Wandlungsrecht bei Vorliegen eines Mangels wurde in 2001 abgeschafft.
In sofern ist es fast schon amüsant zu sehen, wenn jemand eine Frist für etwas setzt, was es so rechtlich nicht mehr gibt. LOL

Der wievielte thread zu dem Thema des gebeutelten thread-Erstellers an sich ist das eigentlich?

Gruesse K.