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Kundenservice & Reperatur von N97 mini


[i]Schön Guten Abend ,

ick hab ein Problem .. ich hab ma vor 3 Monaten nen Handy ( Nokia N97 mini ) per o2 my Handy gekauft . Zahl es in Raten ab.
Soo zum eigentlichen Problem .

Mein Handy hat ziemlich viele Macken & hab och einige andere die das gleich Problem haben . Gestern war ick in ein o2 Shop der es vor Ort nochmal auf so zu sagen 0 gesetzt hat , die Software nochmal neue raufgespielt hat . Nachdem ich das wieder hat , fing es wieder anzuspinnen . Daraufhin bin ick heute in ein anderen o2 - Shop gegangen wo ich das Handy auch gekauft hat & wurde mehr oder weniger gleich angemacht ob ick den dumm sei mit nen Handy umzugehen und es kann ja ne funktionieren wenn ne andere Karty nicht o2 drin ist !
Dann wollte ich ja weil ich das RECHT dazu habe es reparieren zu lassen einschicken ist auch alles passiert . Nur was ist wenn es danach immernoch seine Macken hat ?

Wer zahlt den 480 € für nen Handy was ständig zur Reperatur muss oder ne Software raufspielen lassen muss . Wie oft muss ick mir das gefallen lassen bis ick sagen kann [b]HIER EURER HANDY , ick will mein Geld zurück ?

Kann ich das überhaupt sagen , machen wie auch immer ?
Welches Recht hab ick als Kunde ? :-|

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13 Antworten

Hallo,

prinzipiell hast Du alle Möglichkeiten, die das Gewährleistungsrecht bietet, egal ob Gerät finanziert oder "komplett" bezahlt.

Welche "Macken und Mängel" hat denn das n97.

Gruesse K.
[i]Okay danke .

Naja das Mini hab ich das Gefühl tickt manchmal ne richtig .. bei den kleinsten Sachen manchmal nicht immer aber öfter .. bei SMS schreiben kommt er nicht hinter her wenn ick es über die Tastatur eingebe oder es piept manchmal ohne Gründe , weil zum Beispiel Akku alle is oder aufgeladen .

Dann passiert es häufiger das er mich einfach aus dem Internet schmeißt ohne das ick was aktualiesiert hat , schließt sich das Fenster einfach .

Ach jaaa und wenn ich im Netz bin und ne SMS bekomme kommt es da nie hinterher .. der brauch für ein Wort aufn Display meherere Sekunden mehr als 3 Wörter hintereinander schreibt er dann auch nicht egal wie mit Tastatur oder mit Touch ..

Dann funktioniert ab und zu das Touch nicht da drückt man ab und zu mehrmals gegen bis es reagiert & hab mir extra zu dem Handy noch ein Stift ( Nokia ) für dieses Handy geholt .

Mittlerweile hab ich auch mitbekommen das mehrere wohl ziemlich viele Probleme mit diesem Handy haben , es aber auch Leute gibt die keine haben .

Also weiß nicht wenn es nachdem Software raufspielen und der Repartur immernoch nicht 100 % funktioniert wie bei anderen , dann muss ich ja Angst haben das sie mir dann nen neues geben und es immernoch Probleme macht :frowning

Weiß nicht bin da ganz schön enttäuscht und erst recht wenn man soviel Geld ja eigentlich bezahlt und dann auch vom Service ja ne freundliche Bedienung erwartet und jaaa gleich nen Gesicht verzieht wenn man damit Probleme hat . Meine ist ja auch nicht gerade Kundenfreundlich :-|

Was für Art Möglichkeiten hab ich den ?
Benutzerebene 4
Sie können das Gerät zur Überprüfung einsenden. Dazu bitte einfach an einen o2 Shop oder die Kundenbetreuung wenden.

Bitte halten Sie dazu die IMEI Nummer des Gerätes parat. Diese können Sie mit der Kombination *#06# abfragen.
[i]Es befindet sich gerade in einer ihrer Werkstädten zur Überprüfung . Nur die Frage is es ist das 2. mal mir wurde kein Ersatz-Handy gestellt musste mir jetzt eins Leihen und Frage is wenn das Gerät weiterhin diese Mängel hat und durch Software nicht ersetzt werden kann , verbessert werden kann wie auch immer was dann ist ?

Eine Kollegin von mir hat fast die gleichen Probleme und bei ihr hat das auch nix gebracht . Frage ist halt was wir dann tun können ?
Sie können das Gerät zur Überprüfung einsenden. Dazu bitte einfach an einen o2 Shop oder die Kundenbetreuung wenden.

Bitte halten Sie dazu die IMEI Nummer des Gerätes parat. Diese können Sie mit der Kombination *#06# abfragen.

A[b]CHTUNG WICHTIGER HINWEIS !!
Wenn das Gerät zur Überprüfung zu Arvato geht, vor dem Versenden das Gerät von allen Seiten fotografieren weil Arvato das Gerät an einen Reparaturpartner weitergibt.
Es ist durchaus möglich, daß Ihr Gerät mit Beschädigungen zurückkommt !!
Das Gewährleistungs/Garantierecht sieht es (zumindest im KFZ-Bereich) so vor, dass der Partner bei dem sie das Handy gekauft haben 3 mal die Möglichkeit hat "nachzubessern". Das heisst: Hast das Handy nach dem ersten Einschicken noch immer DIE GLEICHEN (keine neuen) Macken, hat der Hersteller/Vertriebspartner noch 2 mal das Recht zu sagen er lässt es reparieren. Ist bis dahin keine Änderung eingetreten, hat der Kunde ein Anrecht auf Erstattung. Sei es durch ein neues (Fabrikneu, nicht überholt) Gerät oder durch erstattung der Kosten weiss ich nicht genau.

Wie gesagt, weiss nur dass es in der KFZ-Branche so ist, ob das bei Handys genauso ist musste mal bei wiki oder google suchen.

MfG, DjGizmo1987
Das Gewährleistungs/Garantierecht sieht es (zumindest im KFZ-Bereich) so vor, dass der Partner bei dem sie das Handy gekauft haben 3 mal die Möglichkeit hat "nachzubessern". Das heisst: Hast das Handy nach dem ersten Einschicken noch immer DIE GLEICHEN (keine neuen) Macken, hat der Hersteller/Vertriebspartner noch 2 mal das Recht zu sagen er lässt es reparieren. Ist bis dahin keine Änderung eingetreten, hat der Kunde ein Anrecht auf Erstattung. Sei es durch ein neues (Fabrikneu, nicht überholt) Gerät oder durch erstattung der Kosten weiss ich nicht genau.

Wie gesagt, weiss nur dass es in der KFZ-Branche so ist, ob das bei Handys genauso ist musste mal bei wiki oder google suchen.

MfG, DjGizmo1987

@H&S: Da haste glaub ich nicht 100%ig recht, da das Gerät bis zur vollständigen Bezahlung eigentum von o2 ist, daher bin ich mir nicht sicher, ob man wirklich ALLE möglichkeiten hat. Weiss ja nicht obs da so ne Sonderklausel für im Prinzip vermietete/geliehene Gegenstände gibt. Nur wie gesagt, Gewährleistungsrecht googlen 😀
[i]Mittlerweile hab ich mich mal im Internet versucht schlau zu machen & laut das Gewährleistungsrecht hat DER KUNDE zu entscheiden was passiert ob Repartur oder NEUES Gerät ..

In mehreren o2 - Shops wird es auch anderes behandelt hab ich das Gefühl . Der eine sagt 2 mal einschicken und dann bekommst du ein neues oder kannst vom Vertrag zurück treten weil ja die Nachbesserung erfolglos wa . Was bringt mir das neue wenn dit och wieder Probleme macht da hab ick ja mehr rennerein als alles andere .

Da bin ick auch verdammt nicht die einzigste die das Problem hat wie ein Shop Mitarbeiter meinte . Meine hat ja schon was zu heißen , wenn mehrere mit den gleich Macken / Mängeln hingehen ..
Nach unseren Kenntnisstand entscheidet der Verkäufer in welcher Form die Nachbesserung erfolgt.

Bei o2 wird diese als Reparatur angeboten.

Nach zwei erfolglosen Reparaturen haben Sie die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurück zutreten. Sie erhalten dann die Anzahlung sowie die bereits bezahlten Raten wieder zurück.
Hallo,

Nach unseren Kenntnisstand entscheidet der Verkäufer in welcher Form die Nachbesserung erfolgt.
(...)
quote]

Interessant, wo doch zumindest der Rechtstext eigentlich dem Kunden die Wahl überlässt. Stellt sich o2 in Sachen Gewährleistung [b]pauschal über geltendens Recht, bzw. um "wessen Kenntnisstand handelt es sich? 8)

Zitat des entsprechenden Rechtstext:
BGB
§ 439
Nacherfüllung.(1) [b]Der Käufer [i]kann als Nacherfüllung [b]nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels [i]oder[b] die Lieferung einer mangelfreien Sache [i]verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

_____
In wie weit Absatz 3 in Betracht kommt möchte ich beurteilen. Aber ggf. "pauschal" darauf abzustellen wäre sicherlich nicht im Sinne dieses Gesetzes, zumal hier die Kosten m.E. nicht unverhältnismäßig hoch sein dürften.

Gruesse K.
(...der gern nur die eine Seite (die Kundenseite) sieht... 😎 )
Hallo,

(...)

A[b]CHTUNG WICHTIGER HINWEIS !!
Wenn das Gerät zur Überprüfung zu Arvato geht, vor dem Versenden das Gerät von allen Seiten fotografieren weil Arvato das Gerät an einen Reparaturpartner weitergibt.
Es ist durchaus möglich, daß Ihr Gerät mit Beschädigungen zurückkommt !!

Wer ist ein solcher "Reparaturpartner" von A. ?

btw:
Das hier ist A: http://www.arvatodigitalservices.com/de/

Gruesse K.


Zitat des entsprechenden Rechtstext:
BGB
§ 439
Nacherfüllung.(1) [b]Der Käufer [i]kann als Nacherfüllung [b]nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels [i]oder[b] die Lieferung einer mangelfreien Sache [i]verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

[i]Und genau soo hab ick das auch gelernt !!
Bin selber im Einzelhandel tätig & DER KUNDE hat immer die Wahl bei uns , weil nur soo kann man Kunden auch 100 % zufriedenstellen ..

Aber naja was soll man dazu sagen ..

Meine Antwort die ich wollte hab ich jetzt und dann ist gut .
Benutzerebene 7


(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

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Möglicherweise ist hier die Begründung zu finden warum es nicht möglich ist selbst zu entscheiden auf welchem Weg die Nacherfüllung erfolgt. Bei einem Handy das z.B. einen Softwaredefekt aufweist, wäre ein Austausch gegen ein Neugerät was die Kosten betrifft sicher nicht ansatzweise wirtschaftlich.

@H&S Unser Kenntnisstand meint den Kenntnisstand der Mitarbeiter der Kundenbetreuung inkl. der Moderatoren.