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Wie oft muss ich eine Portierungserklärung einreichen?


Ich habe meinen Vertrag o2 Blue All-in M zum 01.03.2017 gekündigt. Der Grund ist, dass es sicherlich bessere Angebote von anderen Mobilfunkanbietern gibt. Meine Rufnummer würde ich dennoch unbedingt mitnehmen wollen. Im o2-Shop gab man mir deshalb ein Opt-in Anschreiben mit. Ich habe dann vor einiger Zeit eine SMs bekommen vom o2 Teamn, dass meine Kündigung eingegangen ist und dass meine Portierungserklärung bis zum 30.01.2017 gültig ist. Meine Frage ist nun, ob ich jetzt jedes Mal wieder ein Opt-in Anschreiben an o2 schicken soll? Ich will die Nummer ja erst mitnehmen, wenn der Vertrag beendet ist. Hat jemand Erfahrungen damit? Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit.

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Lösung von Frechnuss 15 January 2017, 13:39

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3 Antworten

Die Opt-in ist stets befristet gültig und muss nach Ablauf der Frist erneut beantragt und gesetzt werden. Das muss aber nicht zwangsläufig schriftlich beantragt werden. Das kannst Du auch bequem über die Kundenbetreuung (Hotline oder Chat) oder hier über das Forum, nämlich über eine/n o2_Moderator/in, veranlassen.

Benutzerebene 7
Deine Rufnummer ist seit dem 01.12. freigegeben.

Und das noch bis Ende Januar.

Wenn Du erst danach portieren willst musst Du Deine Rufnummer erneut freigeben lassen.

Liebe Grüße,

Jessica

Benutzerebene 7
Da du die Nummer zum Vertragsende mitnehmen möchtest ist eine Freigabe der Rufnummer überhaupt nicht notwendig.

Einfach beim neuen Anbieter die Mitnahme zum Vertragsende veranlassen und fertig. :-)

Grüße, Katja

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