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Kontoinhaber will nicht mehr zahlen

  • 13 December 2015
  • 4 Antworten
  • 342 Aufrufe

Hallo,

ich beginne nächstes Jahr im August meine Ausbildung und habe momentan zwei Verträge auf meinen Namen bei O2 laufen, allerdings ist mein Vater der Kontoinhaber.

Nun zu meinem Problem: Mein Vater will ab meinem Ausbildungsbeginn die Verträge nicht mehr zahlen, obwohl er weiß, dass ich es alleine nicht kann, kann er, ohne mein Wissen, das Lastschriftverfahren einstellen lassen?

Er kommt ohne meinen PIN ja nicht einmal an den Vertrag heran, da ich die Vertragsinhaberin bin.

Nun habe ich Angst, dass ich ab nächstem August auf den Kosten sitzen bleibe. Ist sein Verhalten rechtens? Wie kann er die Lastschrift beenden, ohne mein Wissen?

Vielen Dank schon einmal im voraus und lg!

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Lösung von stefanniehaus 13 December 2015, 16:54

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4 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Er muss ja nicht einmal das Lastschriftverfahren beenden.

Er kann ja auch jede Buchung einfach zurückgehen lassen. Dazu braucht er nicht dein Einverständnis, da es ja sein Bankkonto ist.

Das solltet ihr schon unter euch klären. Jede zurückgegebene Lastschrift kommt auf dich zurück.

Okay danke für die Antwort

Benutzerebene 5
Was du hier fragst, kann hier gar nicht beantwortet werden, das wäre eine Rechtsberatung, hat auch mit dem Sinn dieses Forums nichts zu tun, es ist ein reines Familienproblem.

Zitat von dir: Ist sein Verhalten rechtens? Wie kann er die Lastschrift beenden, ohne mein Wissen?

mfg

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Hierzu braucht man aber keine Rechtsberatung 😉 Alleine die Vertragsinhaberin ist für die Begelichung der Rechnungen verantwortlich. Wenn jemand anders für sie zahlt ist das natürlich in Ordnung, zahlt er allerdings nicht (mehr), muss die Vertragsinhaberin dafür sorgen, dass o2 das Geld bekommt. o2 ist es schließlich egal, von wem das Geld kommt. Die Einzugsermächtigung einrichten und widerrufen kann der Kontoinhaber wie er möchte. Wenn ein Familienmitglied die Kosten übernimmt ist das eine rein private Vereinbarung ohne jede rechtliche Relevanz. Ich nehme dabei natürlich an, dass Vater und Tochter keinen wirksamen Vertrag diesbezüglich abgeschlossen haben. Falls doch, wäre tatsächlich eine Rechtsberatung erforderlich.

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