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Lösung

Telefon/-Internetanschluß durch Vormieter blockiert.

  • May 15, 2019
  • 1 Antwort
  • 263 Aufrufe

Die Vormieterin hat einen Vertrag bei 1&1 und ist am 30.04.19 aus der Wohnung ausgezogen.
Wir sind am 01.05.19 eingezogen. Die Leitung ist durch Ihren Vertrag belegt. Der Vertrag
ist gekündigt. Die Vormieterin plant einen Umzug, dort kann 1&1 den Vertrag nicht er-
füllen, wodurch ihr ein Sonderkündigungsrecht zusteht. Aus privaten Gründen verzögert
sich jetzt allerdings der Umzug, sodaß sie auch keine entsprechende Anmeldung am neuen
Wohnort vorlegen kann, was wohl Voraussetzung für die Ausübung des Sonderkündigungsrecht
wäre.
Eine bei 1&1 vorgelegte Vermieterbescheinigung über den Auszug der Vormieterin reiche
nach Aussage von 1&1 nicht aus. Dies wäre nur Telekomkunden möglich.
Eine "technische Kündigung" - also Vertrag mit Kosten läuft weiter, aber die Leitung
wäre frei - ist nach Aussage von 1&1 ebenso nicht möglich.

Die Vormieterin wohnt wohl bei Bekannten, bzw. in einer Art Pension. Die Meldefrist
von zwei Wochen wäre auch abgelaufen. Kann man die gute Frau zwingen sich
umzumelden?

Wir wollten bei 02 den Anschluß bereits beantragt und haben immerhin SIM-Karten
mit Frei-Volumen erhalten. Das fand ich sehr nett!!!

Aber wie nun weiter?

Lösung von Klaus_VoIP

Was lässt Dich vermuten, das hier ein Problem vorliegt?
Selbst wenn die Leitung blockiert wäre, kann man am APL umklemmen, weitere Leitungen nutzen und notfalls mit der Vermieterbescheinigung die Telekom(+1&1) zur Abschaltung gem. TKG auffordern. Solche Dinge macht man schriftlich und mit Nachdruck. Der normale Callcenter-Agent hält das TKG eher für eine Tiefbauvorschrift als für ein Gesetz.

1 Antwort

Klaus_VoIP
Legende
  • Lösung
  • May 15, 2019
Was lässt Dich vermuten, das hier ein Problem vorliegt?
Selbst wenn die Leitung blockiert wäre, kann man am APL umklemmen, weitere Leitungen nutzen und notfalls mit der Vermieterbescheinigung die Telekom(+1&1) zur Abschaltung gem. TKG auffordern. Solche Dinge macht man schriftlich und mit Nachdruck. Der normale Callcenter-Agent hält das TKG eher für eine Tiefbauvorschrift als für ein Gesetz.