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Warum O2
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Hallo zusammen.



 



Habe heute mein iPhone 4 32GB erhalten (Vertragsverlängerung) und nach dem ersten Verbinden mit iTunes bleibt das Display "schwarz"!!!



Es ist nicht direkt schwarz. Man erkennt nur noch dunkle Farbstreifen und kann auf dem Display nichts erkennen.



Das Telefon wird von iTunes weiterhin erkannt. Nach einen Reset und einer Wiederherstellung immer noch das Gleiche.



Vollständig geladen war es auch.



 



Hat jemand von euch das gleiche Problem gehabt? Ist das iPhone nach ner viertel Stunde etwa schon kapput?



Bekomme ich im o2 Shop gleich nen Ersatz?



 



Fragen über Fragen...



 



Über Antworten bin ich sehr dankbar.



 



MfG, Flash.



Probier es doch einfach mal auf der Hotline.




Hast du das Handy vom Shop ??



dann must du auch in den Shop zurück !



Rückgaberecht gibts da aber nicht und anrecht auf austausch hast du auch nicht.



Vielleicht sind die aber im Shop so Kulant und machen das doch, fragen kostet ja nicht.



Wenn nicht hast du wohl pech gehabt, denn du hättest ha gleich im Shop das Handy mal anschalten können, hoffe du hast ein Protection Pack gleich mit abgeschlossen, bei Handykauf. An sonsten villeicht mal mit der privaten haftpflichtversicherung telefonieren.



 



LG




probier noch ein bisschen rum, wenn nichts geht ruf entweder o2 oder apple an - umtausch erfolgt 100%




Gerade mit o2 telefoniert. Ist wohl wirklich ein Defekt. Wird über den Retourenschein abgewickelt und ein neues iPhone wird zugesandt.



Ganz schön ärgerlich das Ganze. Ich hoffe das war eine ganz seltene Ausnahme.



 



Vielen Dank für eure schnellen Antworten!



 



MfG, flash.




@Keis



 



du schreibst aber schon ein ganz schönen müll rein ich glaub du brauchst ne haftpflichversicherung für dein gesülze




 



Keis schrieb:

Rückgaberecht gibts da aber nicht und anrecht auf austausch hast du auch nicht.



 



Ein Recht darauf hat man sehr wohl. Erst nach einem halben setzt die beweislastumkehr (oder so ähnlich) ein, bei der der verkäufer beweisen muss, dass der fehler nicht von anfang an bestand.



Zitat § 476 BGB: "Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar."



Recht auf Austausch:



Zitat§ § 439 BGB: "(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.



(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen."



 



so viel dazu 😉




So, das iPhone ging heute Morgen per Retoure zurück an o2. Werde euch über den weiteren Verlauf auf dem Laufenden halten (sofern Interesse besteht).



 




Hallo,



Ein Recht darauf hat man sehr wohl. Erst nach einem halben setzt die beweislastumkehr (oder so ähnlich) ein, bei der der verkäufer beweisen muss, dass der fehler nicht von anfang an bestand.



Das ist ein defekt und kein schaden, die Garantie/Gewährleistung greift da ohne wenn und aber und das für zwei Jahre.



 



Lg




@ atze



.. du mich auch



 



@sabs_



Verabsatzgesetz greift nicht wenn es  im Laden gekauft worden ist!



Beim Kauf an der Hotline oder auf der Internetseite schon!




 





@sabs_



Verabsatzgesetz greift nicht



Es heißt Fernabsatzgesetz 😉