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Warum O2
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hallo, also ich habe mir im juni  2010 ein handy bei o2 bestellt so, nach meinen vertrag zufolge habe ich monatlich 15 euro zuzahlen mit einer anzahlung von 29euro die auch gezahlt wurde. so und ich bekomme seit monaten immer wieder eine rechnung von o2 von einer rechnung in höhe von 103 euro aber keiner in der o2 kundencentrale kann mir sagen was das für eine rechnung ist und kann auch nichts mit der rechnungs-nummer anfangen! auch nicht die buchhaltung von o2!!!!!



 



 soo jetzt aber möchte o2 my handy von mir das ich 103 euro zahle für (wie in der rechnung steht) konvergenz paketbeileger my handy versand + mehrwertsteuer. das wurde auch an eine inkasso firma weiter geleitet aber ich habe bis heute keine rechnung  bekommen wofür also der betrag stand immer drinnen aber nie wofür nur das ich ne offene rechnung habe... kann mir mal bitte jemand erklären warum ich das zu zahlen habe wenn in meinem VERTRAG nichts davon steht! also falls jemand so ähnliche erfahrunger hat bitte mir antworten weil mir echt keiner weiter hilft nicht o2 und auch nicht die inkasso firma.



 



 



Hast Du vielleicht noch keine einzige Rate bezahlt?War Dein Konto nicht gedeckt oder hast aus versehen eine falsche Bankverbindung angegeben?Und wenn Du Pech hast musst Du vielleicht das ganze Handy auf einmal abtragen.Es reicht ja nicht nur die Anzahlung zu bezahlen:-)....Viel Glück




nein ich habe garkeine offene ratenzahlung übrig also mit der zahlung von handy stimmt alles habe auch eben wieder mit o2 gesprochen und die kundenbereuerin meinte damit stimmt alles. dieser betrag wird gefordert für "konvergenz paketbeileger 02 my handy versand hotline"  was auchimmer das heißen mag.. wurde auch eben schön immer wieder weiter geleitet von einen kundenbetreuer zum inkasso betreuer dann vom der inkasso fima wieder zu o2 beutreuung. und die kundenberaterin meinte ich soll mich einfach schriftlich melden also soll mal bitte ein schriftliches schreiben schicken.. bla bla echt keine lust mehr!!!




Ganz unrecht hat die Kundenbetreuung auch nicht.



Einer unberechtigten Rechnung/Position sollte man immer nachweisbar schriftlich widersprechen.