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Lautsprecher defekt nach Softwareupdate iPhone 7/Gewährleistung


Hallo zusammen,

vielleicht hat hier jemand noch eine Idee, da wir langsam etwas verzweifeln. Folgendes ist passiert. Nachdem auf einem iPhone 7 (gekauft über o2) das Softwareupdate installiert wurde, funktionierte plötzlich das Mikrofon nicht mehr (ausgegrautes Zeichen, keine Telefonate mehr möglich). Dieses Problem scheint bekannt zu sein, denn man findet über die Suchmaschine so einige Beiträge darüber. Apple hat sich aber nie offiziell dazu geäussert. Nachdem wir dann, überzeugt davon, dass das Handy kostenlos repariert wird, im Apple Store ziemlich abgewatscht wurden, wandten wir uns an einen o2 Store. Hier wurde das Handy dann sofort eingeschickt, da wir auch aus dem Apple Store ein Schreiben erhalten haben, dass das Gerät nicht durch unser Verschulden kaputt gegangen sei. Leider wird das Handy nicht repariert/ersetzt, da zuerst ein Gutachten erstellt werden muss.
Es besteht noch ein Gewährleistungsanspruch. Leider schieben sich hier Händler und Hersteller gegenseitig den Ball hin und her. Grundsätzlich ist es kein großes Problem ein Gutachten erstellen zu lassen (bis auf den Zeitaufwand & auch vorerst die Kosten).
Für ein Gutachten muss das Gerät allerdings geöffnet werden. Hier sehe ich das nächste Problem. Ich benötige nun einen Kontakt von o2, der mir bestätigt, dass das Gerät für das Gutachten geöffnet werden darf, denn nicht dass es nachher heißt, ne wir können nun nicht mehr nachvollziehen, ob der Defekt durch das Öffnen verursacht wurde.
Es ist wirklich schade, dass man einem so wenig entgegenkommt, obwohl man a) jahrelanger Kunde ist, b) es vom Apple Store eine schriftliche Aussage hierzu gibt c) das Gerät weiterhin abbezahlt wird, obwohl es nicht mehr funktionstüchtig ist d) und absolut überhaupt nichts dafür kann.

Hat hier jemand ein ähnliches Problem gehabt? Wie seid Ihr vorgegangen, oder habt ihr irgendwelche Tipps? An wen kann ich mich noch wenden?

Ganz lieben Dank
VG

6 Antworten

Wie alt ist das Gerät?
Hallo,

es ist jetzt ca. 1 1/2 Jahre alt.

VG
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Dann ist es leider tatsächlich so, dass die Beweislast bei dir liegt, dass das Problem schon beim Kauf vorhanden war. Aus diesem Grund wird ein Gutachten angefordert. a) - c) sind unerheblich, d) ist ärgerlich.
Lies dir bitte mal diese Seite https://www.smartphone-gutachter.de/ bis zum Ende durch, evtl. hilft dir das schon weiter.
Hallo bs0,

danke für die Antwort. Es ist mehr als ärgerlich und geht mir überhaupt nicht in den Kopf.

Das dachte ich mir schon allerdings benötige ich definitiv schriftlich, dass das Gerät dafür geöffnet werden darf, denn sonst kann ich nachher gar nichts mehr beweisen.

VG
Hallo Sächsin,

ah super, vielen lieben Dank, da schau ich mal.

VG

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