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Gewährleistung


Ich habe ein 18 Monate altes iphone X, das sich einfach so hin und wieder ausschaltet.
Ich war bei apple. Der Fehler konnte reproduziert werden und es wurde mir von apple geraten bei O2 meine Gewährleistungsansprüche einzufordern. Das Handy hat einen Prozessorfehler.

Bloß wie mache ich das?
Beim Reparaturauftrag fliege ich raus, das das iPhone keine Garantie mehr hat.
Andere Möglichkeiten gibt es nicht?
Ich habe nicht gerade das Gefühl, das O2 hier irgendwie hilfreich ist.
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Lösung von Anonymous 7 August 2019, 21:18

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2 Antworten

Die Überschrift bzw. Dein Nick, der aussagt, dass Du keine Gewährleistung hättest, ist nicht ganz korrekt. Natürlich hast Du noch Gewährleistung, aber keine Garantie mehr.

Die Garantie gewährt Apple von sich aus für iPhones für ein Jahr neben der gesetzlich geregelten Gewährleistung, die zwei Jahre gilt.

Allerdings dreht sich die Beweislast im Gewährleistungsrecht nach sechs Monaten um: Geht man innerhalb der ersten sechs Monate bei einem Mangel davon aus, dass dieser von Anfang an im Gerät begründet liegt, muss man dies danach als Käufer ggfs. nachweisen, in der Regel durch ein Gutachten.

Der Servicepartner von o2 verfolgt nach dem, was man hier so liest, diese rechtskonforme Linie, so dass ich davon ausgehe, dass man von Dir ein Gutachten verlangen dürfte. Wärst Du noch in der einjährigen Garantie, würde man Dir sicherlich entgegenkommen und sich um den Mangel kümmern. Schade, dass Du keinen Apple-Care (u.a. mit einer Garantie-Erweiterung auf zwei Jahre) hast.

Was ich nicht verstehe, ist, dass Apple Dich mit einem Prozessorfehler, der vermutlich von Anfang an bestand, wegschickt.
Vieln Dank für deine Mühe. Das wußte ich bereits, es ging mir einfach nur um das praktische Prozedere .

Für alle die das gleiche Problem haben :

"das Gutachten muss von einem zertifizierten, (IHK, DEKRA o.ä.) öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für öffentliche Mobilfunknetze nutzende Endgeräte stammen.
Einen Gutachter finden Sie unter folgender Internetseite: http://svv.ihk.de oder direkt bei der IHK (Industrie- und Handelskammer).

Wenn Sie die Reparatur erneut beauftragen, wählen Sie bitte in Datum innerhalb von 12 Monaten. Wenn ein Gutachten bei der Einsendung beiliegt, wird der Auftrag weiter bearbeitet, sofern die Anfänglichkeit von dem Mangel bestätigt ist.
Mit freundlichen Grüßen

XY
Ihr Service-Team von w-support.com"

Edit o2_Jelena: Namen entfernt

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