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Umtauschrecht bei heute erworbenem Handy im 02-shop


  • Neuling
  • 1 Antwort
 

Hallo Leute,

 

könnt ihr mir bitte mit der Beantwortung der folgenden Frage helfen!

 

Habe dieses WE leider mein Handy verloren, daher bin ich heute Vormittag in den nächsten O2-shop gegangen und habe mir dort eine neue SIM-Karte gekauft, sowie ein neues Handy Nokia N8 per Ratenzahlung besorgt.

 

Im Internet habe ich mich genau über dieses Handy schlau gemacht und konnte dem Verkäufer direkt ohne Umschweifen sagen, dass ich dieses doch unbedingt in giftgrün haben möchte. Ich hätte sogar Wartezeit in Kauf genommen.

Der Verkäufer erklärte mir allerdings, dass ich dieses Model nicht in der gewünschten Farbe erhalten könnte, da diese nicht mehr im Lager bei O2 erhältlich wären, denn sie würden nicht mehr produziert und daher für O2 auch nicht mehr erhältlich.

Also musste ich auf das gleiche Model nur in schwarz ausweichen.

 

Nachdem ich nun alles erworben und unterzeichnet hatte rief ich bei O2 an um mir meine neue PartnerSIMKarte (die mir vom Verkäufer empfohlen wurde, Preis 15,00€) auf meine alte Nr. freischalten zu lassen. Dort war man ganz erstaunt, dass ich nun eine simple Partnerkarte besass, da ich schliesslich vorher eine Multikarte hatte. Daher sollte ich nochmal in den Shop und mir diese auch wider aushändigen lassen.

 

Außerdem erkundigte ich mich bei der Dame, wie es denn mit der Verfügbarkeit des Nokia N8 in grün bei O2 aussähe?

Auch hier war ich ganz schön erstaunt als diese mir sagte, dass sie dieses auf Lager haben und es umgehend bei ihr bestellen könnte. Lieferungszeit ca. 3 Tage.

 

Mit all diesen neuen Informationen ging ich nun zurück in den O2-shop und bad um korektur der Angelegenheiten: eine Multikart bekam ich einfach so ausgehendigt und ob ich noch mein Handy in der gewünschten Farbe erhalten kann erfahre ich erst morgen, wobei der Verkäufer schon angedeutet hat, dass dies generell nicht möglich wäre, obwoh alles an dem Gerät und dem Zubehör original verpackt ist.

 

Hier nun meine Frage: ist dies alles Rechtens? Muss der Verkäufer mir mein Wunschhändy nicht ohne Probleme besorgen, speziell nachdem was er sich geleistet hat? Er hätte mich doch wenigstens informieren können, dass das handy bei O2 auf jeden Fall online bestellt werden kann!?

 

Was sagt ihr dazu?

 

Danke im Voraus.

 

P.P.

 


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11 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Das wirst du wohl nur auf Kulanz lösen können.

Der Händler MUSS erstmal garnichts.

 

Du hast den My-Handy-Vertrag so akzeptiert und ein Widerrufsrecht gibts hier nicht.

Rechtens ist das soweit.

Ob der Händler sich auf einen 1:1-Tausch einlässt, musst du mit ihm klären.

Benutzerebene 1
Abzeichen
PP schrieb:
 

Außerdem erkundigte ich mich bei der Dame, wie es denn mit der Verfügbarkeit des Nokia N8 in grün bei O2 aussähe?

Auch hier war ich ganz schön erstaunt als diese mir sagte, dass sie dieses auf Lager haben und es umgehend bei ihr bestellen könnte. Lieferungszeit ca. 3 Tage.

 

Hier nun meine Frage: ist dies alles Rechtens? Muss der Verkäufer mir mein Wunschhändy nicht ohne Probleme besorgen, speziell nachdem was er sich geleistet hat? Er hätte mich doch wenigstens informieren können, dass das handy bei O2 auf jeden Fall online bestellt werden kann!?

 

Was sagt ihr dazu?

 

Danke im Voraus.

 

P.P.

 

 

Wie auch mein Vorredner sagt. Der Händler muss garnichts! Möglicherweise - dies ist aber meinerseits nur reine Spekulation - kann es sein, dass du in einem Partnershop gewesen bist und die halt diese Farbe nicht haben! Darüberhinaus kann es dir auch in einem reinen o2 Shop passieren, dass es dort ein abweichendes Produktsortiment als online dem Verkäufer zur Verfügung steht!

 

Du hast einen Vertrag (nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch) abgeschlossen, mit dem du einverstanden gewesen bist! Rechtlich ist dies ein Kaufvertrag, der keinen Widerruf enthält.

 

Leider sind bei der Vielzahl von Menschen in den Köpfen ein "14 tägiges Umtausch und Rückgaberecht" verankert, das "überall und immer" gilt. Dies ist aber nicht so, da du bei solchen Käufen - auch im Mediamarkt, Saturn, Lidl, Penny, Aldi und Co. nur eine Kulanz eingeräumt bekommst und innerhalb einer bestimmten Frist einen Artikel zurückzugeben oder umzutauschen, wenn dieser in Ordnung ist oder dir nicht gefällt!

 

Kannste Vergessen, machen sie nicht

 

Auch wenn die Nachricht nicht unbedingt positiv für mich ausfällt.

 

Danke euch für die Antworten.

 

gehe jetzt nochmal zum shop und höre mir mal das Ergäbnis an.

 

L.G.

 

P.P.

Hallo Leute ich habe eine SEHR WICHTIGE Frage!

 

und zwar ich hab mir am Freitag den 28.januar 2011 ein Iphone4 in dem o2 shop Chemnitz geholt (mit vertrag)

 

und hab dieses nun 5 tage und meien front kamera hat den Geist aufgegeben,nun war ich in München in eienm o2 sop,da wohen ichw egen der lehre und ja in dem o2 shop wurde mir gesagt das kann maximal eingeschickt werden aber nicht umgetauscht,dann war ich 10min später im Apple store und hab mich dort erkundigt!

 

Die haben mir erzählt es gibt ein umtausch RECHT dieses gilt für 14 tage nach dem kauf,und die MÜSSEN mir das sofort um tauschen wenn ich das will,und dies wil ich auch weil es nicht seien kann das nach 5 tagen die ersten probleme kommen,also wünsche ich mir sofort ein neues ohne das an dem rumgebastelt wird!!!

 

Könnt ihr mir da weiter helfen was nun stimmt und was nicht ?

 

und wie ich mein Iphone4 SOFORT KOMPLETT UMTAUSCHEN KANN ??

MFG NICO.

Zum Thema Umtausch- und Rückgaberecht ist nun wirklich genug im Forum geschrieben worden.

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Die einzige diesbezügliche Regelung mit 14 Tagen betrifft das Widerrufsrecht.

Da du das Handy im Shop gekauft hast, hast du aber kein Widerrufsrecht.

 

Ergibt sich ein Mangel, dann kannst du dich an den Shop wenden und dieser schickt das Handy dann ein.

 

Besteht ein Teilzahlungsgeschäft, wie z. B. MyHandy, so hat der Verbraucher unabhängig von der Art des Bezuges (Kauf online oder im Geschäft) ein 14 Tägiges Widerspruchsrecht. Dieses verlängert sich außerdem, wenn man nicht speziell darauf hingewiesen wurde.

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Bei MyHandy handelt es sich aber nicht um ein Teilzahlungsgeschäft. Es wird ein regulärer Kaufvertrag geschlossen.

Entsprechend ist die Regelung für diesen Fall egal.

Benutzerebene 1
Da wäre ich mir nicht so sicher, da der Vertrag unter falschen Angaben zustande gekommen ist. Wenn der Verkäufer Dir gesagt hat dass es diese Farbe nicht mehr gibt, er aber hätte wissen können oder sogar müssen, dass sie wo anders noch so zu haben sind, sieht die Sache schon anders aus - im Grunde wäre dies dann eine Falschaussage. Zumal das Gerät noch unbenutzt und originalverpackt ist.

 

Also ganz ehrlich: Ich würde da Terz machen. Schließlich hast Du das Gerät in der Farbe nur aufgrund seiner Aussage so gekauft. Ansonsten mal zum Verbraucherschutz. Mir wäre es das wert...

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