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O2 lehnt Gewährleistung wegen angeblicher Korrosion ab


Ich habe über O2 im Dezember 2019 ein Fairphone 3 gekauft. Nach etwa einem halben Jahr  beendete es längere Telefongespräche (über 3 Minuten) eigenmächtig durch einen Neustart. Zu dem Zeitpunkt arbeitete ich viel von zu Hause aus und konnte auf das Festnetz ausweichen. Nach etwa einem Jahr zeigte das Display erstmals bunte Pixel, so dass eine Bedienung nicht mehr möglich war. Durch Recherchen im Internet fand ich heraus, dass es sich dabei um einen Wackelkontakt oder etwas Ähnliches handeln musste. Durch kurzes Lösen und erneutes Festziehen der Schrauben funktionierte das Handy dann wieder einige Zeit. Der Fehler wiederholte sich und führte zusammen mit den ungeplanten Neustarts dazu, dass ich mir ein alternatives Gerät kaufte und mich dann schließlich entschied, den Schaden dennoch beheben zu lassen, zumal die Raten für das defekte Handy ja weiterliefen. Das Einsenden des Handys verlief problemlos. Heute erhielt ich per Mail die Mitteilung, dass am Handy ein Korrosionsschaden festgestellt worden wäre - ohne weitere Angaben oder Belege. Mir wird angeboten, das Handy für 349 € reparieren zu lassen, da die Händlergarantie durch den Schaden erloschen sei.

Glücklicherweise habe ich das Handy von innen und außen vor dem Einsenden fotografiert, um mich vor derlei Behauptungen zu schützen und für einen möglichen Rechtsstreit Belege zu haben. Mein Handy hat dank Corona ein sehr behütetes Leben in unserem Haus geführt. Es gab keine Unfälle mit Flüssigkeiten und keine unsachgemäße Lagerung. Es wurde nicht einmal in einer Hosentasche transportiert, hat also ausschließlich Kontakt mit der normalen Luftfeuchtigkeit gehabt. Sollten unter diesen Bedingungen die Kontakte korrodiert sein, handelt es sich dabei um einen Herstellungsfehler. Da der Fehler wiederholt im Internet beschrieben wird, vermute ich aber eher eine unsaubere Verarbeitung.

Ich weiß, dass ich nun einen Anwalt beauftragen muss, um meine Ansprüche durchzusetzen, finde das aber so empörend, dass ich andere Menschen gerne über dieses extrem kundenunfreundliche Vorgehen informieren möchte. 


10 Antworten

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Ein Anwalt bringt dir erstmal gar nichts außer Kosten. Da das Gerät über 6 Monate alt ist musst du als Käufer nachweisen, dass der Fehler beim Kauf vorhanden war. Dazu musst du ein Gutachten erstellen lassen.

Danke für deine Einschätzung. Ein Gutachten verursacht ebenfalls Kosten. Ein Anwalt bringt mir insofern etwas, als mir ja mit einer falschen Behauptung eine Leistung verweigert wird. Das Handy hatte keinen Feuchtigkeitsschaden, als ich es versendet habe. 

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"Durch kurzes Lösen und erneutes Festziehen der Schrauben ..." 

 

Du hättest da gar nichts selbst machen dürfen.

 

 

Zudem gilt nach 6 Monaten der gesetzlichen  Gewährleistung von 24 Monaten die Beweislastumkehr, wie von @bs0  erklärt. 

 

Wenn ein Handy schon mindestens 12 Monate defekt ist, schickt man dieses nicht erst 3 Monate vor Ablauf der Gewährleistung ein.. 

 

 

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Die Kosten für das Gutachten übernimmt der Händler wenn dieses für dich positiv ist.

Darauf wird dich ein Anwalt auch hinweisen. Eine Leistung erzwingen kann auch er ohne Gutachten nicht.

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@Ulrike T  du hast auch die Platine fotografiert? Es reicht zb übrigens schon, wenn das Handy ständig ins feuchte Bad mitgenommen wird...   

auch, wenn du das Gerät selbst aufgeschraubt hast ... Hier erlischt mWn jegliche Garantie oder Gewährleistung.  

 

Also: entweder Gutachten, Reparatur oder Müll 

Das Fairphone ist ein Modul-Handy, bei dem man selbständig Teile austauschen darf - das war einer der Gründe, die mich zum Kauf bewogen haben. Neben dem Akku ist das z.B. auch das Display.

Wie ich schon schrieb, habe ich das Handy nicht viel benutzt, weil ich im Homeoffice war. Nach dem wiederholten Auftreten (bei regelmäßigerer Benutzung) habe ich mich zunächst um ein Ersatzhandy bemüht und  erst nach einiger Zeit, als ich herausgefunden hatte, dass ich die notwendigen Daten und Apps übertragen hatte, das Fairphone zurückgesetzt und mich schließlich zum Einsenden entschieden. Da ich völlig andere Prioritäten und Aufgaben in meinem Leben habe, hat sich das Einsenden verzögert.

Was “man” macht, ist an dieser Stelle uninteressant und nicht hilfreich - bei mir ist es so abgelaufen wie geschildert.  

Die Kosten für das Gutachten übernimmt der Händler wenn dieses für dich positiv ist.

Darauf wird dich ein Anwalt auch hinweisen. Eine Leistung erzwingen kann auch er ohne Gutachten nicht.

Kannst du mir sagen, wer solche Gutachten erstellt? Danke!

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Letztendlich ist es deine Entscheidung was du machst, aber ohne Gutachten wirst du nicht weiterkommen.

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Die Kosten für das Gutachten übernimmt der Händler wenn dieses für dich positiv ist.

Darauf wird dich ein Anwalt auch hinweisen. Eine Leistung erzwingen kann auch er ohne Gutachten nicht.

Kannst du mir sagen, wer solche Gutachten erstellt? Danke!

Es gibt Gutachter, die auf Handys spezialisiert sind. Über Google findet man einige, und auch hilfreiche Infos zum Ablauf.

Hallo @Ulrike T,

das Ergebnis der Reparatur bzw. der Prüfung, ist natürlich ärgerlich. Wir haben hier leider keinen genauen Einblick darin, wo sich nun an welcher Stelle des Handys diese Korrosion gebildet hat. Dabei muss es auch nicht zwingend so sein, dass man diese Auswirkungen sofort mit ein oder zwei Blicken sieht. Dafür ist aber am Ende auch die Prüfung da. Es kann sich also um kleine Stellen handeln, die man so erstmal gar nicht sofort entdeckt.

Wie es am Ende zu solchen Schäden kommen kann, ist vielfältig. Wenn man nicht bewusst miterlebt hat, wie ein Glas Wasser auf dem Handy ausgekippt wird, ist zum Beispiel der Hinweis von Bollermann ein sehr guter.

Hier im Thread hatte man den Ablauf bereits super geschildert. Wenn du mit dem Ergebnis der Prüfung nicht einverstanden bist, ist ein Gutachten notwendig. Liegt ein solches vor, welches aussagt, dass der Fehler bereits beim Kauf vorhanden war, wird die Reparatur selbstverständlich für dich durchgeführt, ohne das weitere Kosten auf dich zukommen.

VG
Dennis

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