Warum O2
Warenkorb
Service
Gelöst

Mein Gerät was ich bei O2 erworben habe ist in der Gewährleistungzeit defekt. Was muss ich machen wegen Reparatur?


Ich habe ein Lumia 520 im Juni 2013 bei O2 gekauft. Jetzt ist es defekt. Es kann nicht mehr über den Schalter Ein bzw. Aus geschaltet werden. Wie kann ich meinen Gewährleistungsanspruch geltend machen.

icon

Lösung von o2_Carina 28 April 2015, 16:13

Zur Antwort springen

7 Antworten

Über o2 wird es schwer, denn sie werden von dir verlangen, dass du nachweist, dass der Fehler schon beim Kauf des Gerätes bestand. Evt. kommst du über die Garantie des Herstellers weiter.

Benutzerebene 7
Hallo Reinhard Fritsch,

deinen Gewährleistungsanspruch kannst du direkt an der Hotline geltend machen. Und keine Sorge, es wird kein Nachweis verlangt, dass der Fehler schon beim Kauf des Gerätes bestand. Du meldest dich einfach an der Hotline. Dann werden für dich Unterlagen zur kostenfreien Einsendung deines Handys erstellt.

Gruß,

Carina

Das ist mal eine Ansage. Dann kommen hier keine Kunden mehr her, welche ein Gutachten bringen müssen um ihre Gewährleistungsansprüche durchzusetzen.

Gruß

Benutzerebene 6
Kann man deine Aussage irgendwie anpinnen?

Das würde viele viele Kunden freuen und die MyHandy Verträge würden mit Sicherheit in die Höhe schnellen!

Benutzerebene 7
Hallo zusammen,

um das vielleicht nochmal etwas deutlicher zu machen:

Bei den iPhones ist die Garantie auf ein Jahr beschränkt. Im Falle eines Defektes nach einem Jahr hat der Käufer natürlich noch den Gewährleistungsanspruch. Um diesen in Anspruch zu nehmen, muss allerdings ein Gutachten über die Anfänglichkeit des Fehlers erbracht werden.

Bei allen anderen Geräten muss nach Ablauf eines Jahres kein Gutachten erbracht werden, da alle anderen Hersteller zwei Jahre Garantie geben. Auch wenn das Gerät über uns eingesendet wird, so wird das dennoch über den Garantieanspruch abgewickelt.

Gruß,

Carina

Benutzerebene 7
Dann darfst Du oben aber nicht schreiben

....Deinen Gewährleistungsanspruch...

sonder dann gehört richtigerweise hin:

Deinen Garantieanspruch.......

Ich würde den TE bitten, uns zu berichten, wie das am Ende ausging.

Deine Antwort