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Betreff: Vertrag kündigen wegen Umzug+kein UMTS Empfang
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am 23.08.2011 14:32
stefanniehaus schrieb:@bs0:
Ich habe nur geschrieben "Ich denke das dürfte sich auch auf diesen Fall ummünzen lassen.".
Verdreh also bitte nicht meine Worte.
Worte habe ich doch keine verdreht. "Auch auf diesen Fall ummünzen lassen" trifft genauso auf die Problematik mit der Grenze für Sperrungen. Und in dem Fall hat das Gericht dies sogar konkret gesagt.
Sollte die Geschäftsgrundlage weggefallen sein, dann ist in diesem Falle der Umgezogene dafür verantwortlich und hat im Falle einer Vertragsauflösung Schadensersatz zu zahlen.
Du kannst es drehen und wenden wie du willst ;-)
Auch hier muss man nichts drehen. Diese Möglichkeit existiert und zwar unabhängig davon, wer verantwortlich ist. Der Wegfall der Geschäftsgrundlage führt nicht zwangsläufig zu einer Schadensersatzforderung, sofern die Weiterführung des Vertrags unzumutbar ist.
Schließlich ist es alles eine Frage der Auslegung und daher mangels einer festen gesetzlichen Regelung eine Einzelfallentscheidung auf Basis der tatsächlichen Umstände, die wir nicht beurteilen können.
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am 23.08.2011 14:36
DiggaOne schrieb:Der Surfstick ist ja ne mobile Internet Lösung, also nicht einem Wohnort gebunden. Dies sollte man auch beachten
Das stimmt natürlich, also wird es nicht einfach sein, den Vertrag deswegen aus wichtigem Grund aufzulösen. Wie bereits geschrieben, er müsste nachweisen können, dass die Geschäftsgrundlage gestört ist und die Fortführung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist. Beim Mobilfunk ist dies allgemein immer problematisch.
