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Sonderkünd igungsrech t des Vertrages
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am 29.11.2011 20:53
Hallo zusammen,
ich bin im Grunde zufriedener Kunde von O2. Doch leider ist es so, dass die Netzabdeckung scheinbar deutlich schlechter wird. Ich beobachte dies schon seit einigen Monaten und habe diesbezüglich bereits mit der Hotline gesprochen. Diese hat mir sogar bestätigt, dass hier und da Probleme bestehen und diese auf Grund von Netzarbeiten auch weiterhin bestehen werden. (natürlich nicht für immer...)
Die Probleme, die ich habe sind vielseitig: Netzunterbrechung, Verbindungsfehler, extrem langsames Internet mit und ohne UMTS, Erreichbarkeitsprobleme meinerseits und und und.
Ehrlich gesagt habe ich dafür keinen Mobilfunkvertrag! Die Hotline erlaesst mir vorerst die Grundgebühr; dennoch, das Netz wurde dadurch nicht besser.
Ich kann den Vertrag in dieser derartigen Situation nicht mehr wirklich nutzen und beruflich darauf angewiesen, erreichbar zu sein.
Gibt es auf Grund der "Kurzschilderung" eine Art Sonderkündigungsrecht? Natürlich habe ich bekannte Suchmaschinen dazu befragt, aber diesbezüglich geht die Meinung halt sehr start auseinander, so dass ich mir dachte, mal direkt hier im O2 Forum zu fragen - letztlich war ich mit dem Support bisher immer sehr! zufrieden.
Viele Grüße aus dem Norden
Betreff: Sonderkünd igungsrech t des Vertrages
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29.11.2011 21:38 - bearbeitet 29.11.2011 21:39
Tux55 schrieb:
Gibt es auf Grund der "Kurzschilderung" eine Art Sonderkündigungsrecht? Natürlich habe ich bekannte Suchmaschinen dazu befragt, aber diesbezüglich geht die Meinung halt sehr start auseinander, so dass ich mir dachte, mal direkt hier im O2 Forum zu fragen - letztlich war ich mit dem Support bisher immer sehr! zufrieden.
Nein, das gibt es nicht!
Jeder Netzanbieter verspricht eine Netzabdeckung bis zu... (Beispiel o2: 97 Prozent). D.h., wenn eine Gegend "unterversorgt" ist, leitet sich hiervon kein Sonderkündigungsrecht ab.
Das ist nicht nur bei o2 so, sondern auch bei den anderen Netzbetreibern. Keiner kann eine 100%tige Versorgung garantieren.
Zumindest positiv in deinem Fall, dass die Grundgebühr redzuziert bzw. erlassen (?) wurde! Das ist nämlich sehr ungewöhnlich und schon ein echtes Entgegenkommen von o2.
Einen Anspruch hättest du nämlich nicht drauf!
Gruß
Lexmark
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am 30.11.2011 5:12
Lexmark du vergleichst hier Äpfel und Birnen
Hier geht es nicht darum, dass die Netzabdeckung nicht da ist, sondern darum, dass die Abdeckung schlechter wird. Es war also die Abdeckung da, allerdings, vermute ich, wohnt der OP in einem Gebiet, das Netzengpässe hat. Und das kann man den Kunden auf dauer nicht zumuten.
Ob man dadurch ein ausserordentliches Kündigungsrecht ableiten kann weiss ich nicht. Wahrscheinlich hätte man vorher mahnen müssen und schriftlich eine Frist setzen.
Anbei ein paar Links, die sich mit dem Thema befassen. Vielleicht wohnt der OP in einer der betroffenen Städten.
Wenn der Beitrag gefällt, kann dieser mit einem "Daumen hoch" bewertet werden.
Betreff: Sonderkünd igungsrech t des Vertrages
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30.11.2011 7:09 - bearbeitet 30.11.2011 7:10
Sandroschubert schrieb:Wahrscheinlich hätte man vorher mahnen müssen und schriftlich eine Frist setzen.
Ist für diesen Fall wohl notwendig (§ 314 Abs. 2 BGB).
Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund
(1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
(2) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. § 323 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.
(3) Der Berechtigte kann nur innerhalb einer angemessenen Frist kündigen, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat.
(4) Die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen.
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am 30.11.2011 7:14
Ich vergleiche hier nicht Birnen mit Äpfel, sondern habe den Beitrag des TE halt gelesen!
Netzabbrüche, langsames Internet deuten halt auf Probleme der Netzversorgung hin.
Diese äussern sich n i c h t nur, dass man schlechte Verbindungen hat, sprich zu wenige Basisstationen in der Gegend sind, sondern auch, dass das Netz mehr User zu verkaften hat.
Und dies ist bei o2 nunmal der Fall!
Ich würde an dieser Stelle mal den Netztest der connect lesen.
Dort wird halt bestätigt, dass das Netz von o2 mehr Kunden zu verkraften hat und sich dies durch langsames Internet, Gesprächsabbrüche, etc. aüßert.
Ein Sonderkündigungsrecht wird sich davon aber wohl schwerlich ableiten lassen.
Gruß
Lexmark
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30.11.2011 7:18 - bearbeitet 30.11.2011 7:18
Sonderkündigung ist immer schwierig.
Für den Fall der fehlenden Netzabdeckung würde ich dies sogar ausschließen. Für den vorliegenden Fall, wo (vermutlich) aufgrund von Netzüberlastung großflächige Störungen auftreten, kann ich mir dies aber schon eher vorstellen.
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am 30.11.2011 7:24
Selbst bei Netzüberlastung würde ich vermuten, dass eine Kündigung nicht angenommen wird.
Schließlich kann man den Netzbetreibern, egal wer das nun ist, schlecht vorwerfen, dass sie zuviel Kunden haben, die nun das Netz überlasten.
Ärgerlich ist es natürlich auf alle Fälle, da gebe ich dem TE Recht.
Auf der anderen Seite hat er ja wohl schon die Grundgebühr erlassen bekommen und dürfte somit eine Kompensation erhalten haben.
Gruß
Lexmark
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am 30.11.2011 7:24
lexmark schrieb:
[...]
Jeder Netzanbieter verspricht eine Netzabdeckung bis zu... (Beispiel o2: 97 Prozent). D.h., wenn eine Gegend "unterversorgt" ist, leitet sich hiervon kein Sonderkündigungsrecht ab.
Das ist nicht nur bei o2 so, sondern auch bei den anderen Netzbetreibern. Keiner kann eine 100%tige Versorgung garantieren.
Zumindest positiv in deinem Fall, dass die Grundgebühr redzuziert bzw. erlassen (?) wurde! Das ist nämlich sehr ungewöhnlich und schon ein echtes Entgegenkommen von o2.
Einen Anspruch hättest du nämlich nicht drauf!
Gruß
Lexmark
Ein ganz klein wenig anders liegt der Fall ja schon, da ich ja seit Jahren zufrieden mit dem Netz war. Es gibt immer wieder irgendwo mal eine kleine Unterversorgung, aber mir geht es ja darum, dass die Qualität zunehmend schlechter wird und damit die Nutzung des ursprünglich geschlossenen Vertrages nicht mehr möglich erscheint.
Das heisst also zusammengefasst, ich muss mich aus dem Vertrag herauskaufen, um zumindestens meine O2 Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitnehmen zu können. Bei einem Parternertrag kommen so locker €440 zusammen ;-(
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am 30.11.2011 7:31
Sandroschubert schrieb:
[...]
Anbei ein paar Links, die sich mit dem Thema befassen. Vielleicht wohnt der OP in einer der betroffenen Städten.
sehr interessante Links - Danke!
Unter'm Strich kann ich mich nun zwar in die 8000'er einreihen werde aber ansonsten nicht wirklich was davon haben - kann irgendwie doch auch alles nicht richtig sein?
Ich meine, letztlich wird mir ein Dienst angeboten, den ich derart gar nicht mehr nutzen kann und trotzdem habe ich dafür zu zahlen...
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am 30.11.2011 7:32
Wir können dir hier nur unsere persönliche Meinung bzw. Erfahrung geben.
Natürlich kannst du schriftlich bei o2 versuchen, aus dem Vertag rauszukommen mit dem Hinweis auf die Qualitätseinbußen.
Ob die sich darauf einlassen, kann dir keiner sagen.
Und gerichtlich bzw. mit einem Anwalt dagegen vorzugehen, steht dir ja auch frei. Nur sehe ich persönlich wenig Chancen auf Erfolg dafür.
Gruß
Lexmark
