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Vertragskündigung per E-Mail


Benutzerebene 2
Hallo,

 

Reicht es eigentlich aus, wenn ich die schriftlich unterschriebene Kündigung einscanne und dann per E-Mail an die Kundenbetreuung schicke oder muss ich die Kündigung per Brief bzw. Fax schicken?

 

Gruß,

AnonX


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30 Antworten

Benutzerebene 1
Abzeichen
Hallo,

das reicht in der Regel aus. Nur du musst Dich davon überzeugen, dass die Email samt Anhang auch angekommen ist.

Benutzerebene 2
Und wenn ich nun mehrere Mobilfunknummern kündigen möchte, reicht es aus wenn ich dafür eine eine Kündigung schreibe oder muss ich für jeden Vertrag eine eigene Kündigung schreiben?

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Du kannst auch mehrere Kündigungen in ein Dokument unterbringen.

Bedenke aber immer, dass du in der Beweispflicht bist, dass die Kündigungen o2 erreicht haben.

Aber an welche email Adresse? Habe grade die Kündigung an vertragskunden-kontakt@o2online.de geschickt und bekomme sie immer wieder zurück.

Wie ist die Adresse für die Kündigung per email?

Benutzerebene 7
Abzeichen +2
Nimm die hier, die andere steht leider nicht mehr zur Verfügung:

 

vertragskunden-kontakt@cc.o2online.de

 

Gruß Claudia

Benutzerebene 2
Lass es lieber und schick es per Post,das kriegen die eh nicht auf die Reihe.

Danke. Hat geklappt.

@fohlenpower02:

habe noch genug Zeit, deswegen probiere ich es mal so und hoffe positiv überrascht zu werden :-)

hi,

 

und war es erfolgreich ?

 

so long

Sehr geehrte Damen und Herren !

 

Hiermit möchte ich meinen Vertrag,bei Ihnen ab sofort kündigen.Da ich schon 2x bei Ihnen meine Kundenkennzahl geändert habe,und meine neue Adresse ihnen gegeben habe.Wurde es wieder geändert,von irgend einer Person.Meine Handynummer lautet:xxx

 

Mit freundlichen Grüßen

 

max1968

 

 

edit stefanniehaus: Rufnummer entfernt

Benutzerebene 2
Die ist ein Kundenforum. Bitte sendet diese Nachricht direkt an O2 oder rufe morgen die Hotline an.

 

Bitte ediere auch dein Posting und lösche die Nummer, da wohl über Ostern kein Mod hier ist. Solche Daten sollte man nicht einfach so weiter geben.

 

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
@max1968:

 

die Nummer habe ich bereits entfernt.

Für Kündigungen ist die Kundenbetreuung zuständig und nicht wir als o2-Kunden.

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

ich möchte mein Handyvertrag zum schnellst möglichen Termin kündigen.

 

Ich bitte um eine Kündigungsbestätigung.

 

Meine E-Mail Adresse lautet: XXXXXXXXXXXXXXXX

 

Mit freundlichen Grüßen

Benutzerebene 3
Abzeichen
Du befindest dich hier im o2 Kundenforum. Eine Kündigung ist über diesen Weg nicht möglich.

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sehen dafür den Schriftweg vor.

 

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Kundenbetreuung
90345 Nürnberg

 

Oder per Fax an die 01805 571 766. Hierzu bietet o2 sogar eine Vorlage an. --> Klick

Benutzerebene 1
Ich habe meine Kündigung unterschrieben und als PDF Datei an vertragskunden-kontakt@cc.o2online.de geschickt. Es kam auch eine Automatisch generierte Email dass o2 bisschen Zeit für die Bearbeitung meiner Email benötigt.
Aber zur Sicherheit habe ich die Kündigung auch per Post versendet... Sicher ist sicher
Benutzerebene 3
Abzeichen
acelik schrieb:

Aber zur Sicherheit habe ich die Kündigung auch per Post versendet... Sicher ist sicher
Das war auch ganz sicher! Abgesehen davon, daß o2 überhaupt nicht per E-Mail zu erreichen ist, schreiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich eine Kündigung in Schriftform vor. Schriftform heißt Brief oder Fax.

 

siehe o2 AGB für Vertragskunden Mobilfunk Pkt. 9.5

Sämtliche Kündigungen des Vertrages sind schriftlich zu erklären. Die Schriftform kann nicht durch elektronische Form ersetzt werden.

Ich wollte schriftlich kündigen im O2-Shop, hatte es zweifach ausgedruckt und unterschrieben. Im O2-Shop wollte ich unter ein Schreiben Unterschrift, Stempel und Datum. Die Mitarbeiterin sagte, sie faxt es und ich bekomme den Sendebericht ausgedruckt. Eine gefaxte Unterschrift ist eigentlich auch nicht rechtsgültig und der Vorgang mit dem Fax hat auch vier Minuten gedauert. Der Stempel lag dagegen genau vor ihr auf dem Tisch. Weil die Antwort auf sich warten ließ, rief ich noch mal beim Kundenservice an und der fragte mich warum ich das gefaxt habe.

Im Schreiben war auch vermerkt, dass ich keinerlei Werbung mehr wünschte, trotzdem lag bei der Rechnung und der Antwort zur Kündigung Werbung bei.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Natürlich ist eine Unterschrift per Fax rechtsgültig. Der Grund warum die Mitarbeiterin im Shop weder Stempel noch Unterschrift darunter setzen wollte ist vermutlich, dass der Shop eine Kündigung nicht entgegenenehmen, sondern nur weiterleiten kann. Mit anderen Worten: Die Kündigung ist nicht wirksam erfolgt wenn du diese in einem Shop abgibst.

Werbung mit der Rechnung und zusammen mit der Kündigungsbestätigung ist übrigens u.U. zulässig, solange dadurch der transaktionsbezogene Inhalt (d.h. die Rechnung / die Infos zur Kündigung) nicht völlig in den Hintergrund tritt. War das bei dir der Fall?

Ich habe gerade nochmal bei einer online-kanzlei gegoogelt: eine unterschrift per Fax, ist nur eine Kopie einer Unterschrift. Ist vertraglich geregelt, dass die Schriftform der Kündigung vorgeschrieben ist, muß es auch persönlich unterschrieben werden . In den 90er Jahren haben das dutzende Rechtsnwälte im Fernsehen auch so gesagt. Wenn Unternehmen eine gefaxte Unterschrift anerkennen, ist das eine andere Sache. Ebenso per Mail.

Unter meiner Kündigung stand "Zur Kenntnis genommen:" Dahinter sollten Datum, Unterschrift und Stempel, so wie es üblich ist. Wenn ich einen rechtsgültigen Mobilfunkvertrag im Shop abschließen kann, kann ich mir auch dort die Abgabe der Kündigung quittieren lassen.

Du hast es ja persönlich unterschrieben. Wie sonst ist die Unterschrift denn auf das Original gekommen?

Unterscheide das Schriftformerfordernis von der Art der Übertragung.

Der Shop hat nur gefaxt und mir die originalen Schriftstücke wieder mitgegeben.

Ein Vorredner hat O2 zitiert und geschrieben, daß O2 die Schriftform verlangt, Punkt. Rechtsanwälte habe es zig mal erklärt, daß dann ein Original vorliegen muß. Ob der Shop es vorher faxt oder mailt und einmal pro woche gesammelte Werke per Post zum Georg-Brauchle-Ring Verschickt, ist mir egal.

Im Internet habe ich auch gelesen, daß eine Verbraucherzentrale unterbinden will, dass O2 auf seiner Internetseite eine "Vormerkung zur Kündigung" anbietet. Sie bemängeln, dass dann ein Mitarbeiter von O2 den Kunden anruft und ihn zu einem neuen vertrag bei O2 überreden will. Eine ausgesprochene Kündigung soll auch sofort anerkannt werden, meint diese Verbraucherzentrale.

Ich war 15 Jahre mehr oder weniger zufriedener Kunde, aber nun ist ein anderer Anbieter deutlich billiger, im O2-Netz. Zum Schluß, habe ich nur noch für 3 Cent ins Festnetz aus der noch vorhandenen Homezone telefoniert. Mobil nutzte ich anderes Netz.

Rechtsanwälte habe es zig mal erklärt, daß dann ein Original vorliegen muß.



Sehe ich anders. Hast du da mal ein paar Links? Sie ist ja im Original gemacht. Nicht verwechseln mit eingescannter Unterschrift auf dem Dokument.

Hauptsache die Form stimmt! Ein Überblick zur gesetzlichen Schriftform

Na da haben wir doch den Denkfehler. Die Schriftform ist vorliegend nicht per Gesetz vorgeschrieben.

Den Denkfehler hast Du ....

Da steht eindeutig (Zitat des vorgenannten Links):

"Ist die so genannte Schriftform gesetzlich vorgeschrieben, sind Erklärungen nur dann wirksam, wenn die schriftliche Form gewahrt ist. Wird zum Beispiel die Kündigung eines Arbeitsvertrages per E-Mail oder per Telefax ausgesprochen, ist sie ohne Wirkung."

So stehts eindeutig dort und unten noch mal alles ganz genau erläutert.

du kannst machen was Du willst, mir ist die Zeit zu schade für Antworten auf Deinen Einwände. Die anderen können ja auch lesen.

Wer würde noch eine Briefmarke draufkleben und ausdrucken und den sich den Weg zum Shop oder Briefkasten machen, wenn alles erlaubt ist?



"Ist die so genannte Schriftform gesetzlich vorgeschrieben, sind Erklärungen nur dann wirksam, wenn die schriftliche Form gewahrt ist. Wird zum Beispiel die Kündigung eines Arbeitsvertrages per E-Mail oder per Telefax ausgesprochen, ist sie ohne Wirkung."



In welchem Gesetz steht, dass ich ein Mobilfunkvertrag schriftlich kündigen muss?

wenn alles erlaubt ist?



Alles ? Wir reden hier gerade vom Fax. Mehr nicht.